WCAG & BFSG · Medien, Dokumente & Sprache
Kognitive Barrierefreiheit & Leichte Sprache
Kognitive Barrierefreiheit heißt, Inhalte so zu gestalten, dass sie ohne besondere Lese-, Gedächtnis- oder Konzentrationsleistung verständlich und bedienbar sind – durch klare Sprache, vorhersehbare Bedienung und genug Zeit. Leichte Sprache ist dabei die stark regulierte Variante auf Sprachniveau A1/A2 für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Einfache Sprache die pragmatische Variante auf etwa B1 für alle – zwei verschiedene Dinge, die ständig verwechselt werden.
Barrierefreiheit denkt man oft von Sehen, Hören und Motorik her. Mindestens so wichtig – und am häufigsten übersehen – ist die kognitive Ebene: Verständlichkeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Demenz, Legasthenie, ADHS oder schlicht für alle unter Stress, in einer Fremdsprache oder in Eile. Klare Inhalte helfen wirklich jedem. (Wer diese Nutzergruppen genauer kennenlernen will: Kognition & Neurodiversität beschreibt Spektrum und Alltagsbarrieren.)
Wer davon profitiert – und warum das keine Randgruppe ist
Die W3C-Arbeitsgruppe COGA („Cognitive and Learning Disabilities Accessibility“) zählt eine bemerkenswert breite Gruppe auf: Menschen mit Lernschwierigkeiten und intellektuellen Beeinträchtigungen, mit Legasthenie und Dyskalkulie, mit ADHS und Autismus, mit Aphasie nach einem Schlaganfall, mit Demenz oder Gedächtnisverlust, nach einem Schädel-Hirn-Trauma – und ganz allgemein Menschen im höheren Alter, bei denen die kognitive Leistung nachlässt.
Zusammengenommen ist das keine kleine Gruppe, sondern die größte Teilmenge überhaupt. Und anders als bei Blindheit oder Gehörlosigkeit gibt es hier kein Hilfsmittel, das die Barriere ausgleicht: Ein Screenreader liest einen Schachtelsatz genauso vor wie ein Mensch ihn liest – er macht ihn nicht verständlicher. Kognitive Barrieren lassen sich nur im Inhalt selbst abbauen.
Dazu kommt der Effekt, den man aus der Kurve der situativen Einschränkungen kennt: Wer müde ist, unter Zeitdruck steht, auf dem Handy in der Bahn liest oder in einer Zweitsprache navigiert, verhält sich vorübergehend wie jemand mit dauerhaft eingeschränkter kognitiver Kapazität. Verständlichkeit ist deshalb der Punkt, an dem Barrierefreiheit und ganz normale Textqualität zusammenfallen.
Leichte Sprache, Einfache Sprache, Alltagssprache
Die beiden Begriffe werden fast immer synonym verwendet – zu Unrecht. Es sind zwei getrennte Konzepte mit eigenen Regelwerken, eigenen Zielgruppen und eigenem Aufwand:
| Leichte Sprache | Einfache Sprache | |
|---|---|---|
| Sprachniveau | ca. A1–A2 | ca. B1 |
| Regelwerk | festes, strenges Regelwerk (DIN SPEC 33429) | Prinzipien statt Regeln (DIN 8581-1 / ISO 24495-1) |
| Zielgruppe | Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen | breite Allgemeinheit, Zweitsprachler, Eilige |
| Satzbau | ein Gedanke pro Satz, kein Komma, Subjekt-Prädikat-Objekt | kurze Hauptsätze, Nebensätze sparsam erlaubt |
| Wortwahl | nur Alltagswörter, lange Wörter mit Mediopunkt getrennt | Alltagswörter bevorzugt, Fachbegriffe erklärt |
| Layout | große Schrift, linksbündig, Bilder pro Absatz | normales Layout, gute Typografie |
| Prüfung | Prüfung durch die Zielgruppe ist Teil des Verfahrens | optional, empfohlen |
| Aufwand | hoch (Übersetzung + Prüfgruppe) | moderat (gute Redaktion) |
Leichte Sprache ist im Kern eine Übersetzung. Der Ausgangstext wird vollständig neu geschrieben, folgt einem definierten Regelwerk und wird idealerweise von Menschen aus der Zielgruppe gegengelesen und freigegeben – diese Prüfung ist kein nettes Extra, sondern konstitutiv für das Verfahren.
Einfache Sprache ist dagegen eine Haltung beim Schreiben: kurze Sätze, aktive Formulierungen, Alltagswörter, Fachbegriffe erklärt. Sie kostet keinen separaten Produktionsschritt und ist deshalb der Weg, den praktisch jede Website gehen kann und sollte.
Dazwischen klafft in der Praxis eine Lücke – Fachleute sprechen von der „leeren Mitte“ zwischen A2 und B1. Wer für Menschen schreibt, denen B1 noch zu anspruchsvoll und normgerechte Leichte Sprache zu grob ist, bewegt sich in einem Bereich, für den es (noch) kein sauberes Label gibt.
Der Normen-Stand seit 2023
Neu und in vielen Ratgebern noch nicht angekommen: Beide Varianten sind inzwischen normiert. Das ist für Ausschreibungen und Leistungsbeschreibungen relevant, weil man sich jetzt auf etwas Zitierfähiges beziehen kann.
- DIN ISO 24495-1:2024-03 („Einfache Sprache – Teil 1: Grundsätze und Leitlinien“) definiert international vier Prinzipien: Leserinnen und Leser finden, was sie brauchen; sie verstehen, was sie finden; sie können das Verstandene nutzen – und das alles beim ersten Lesen. Die Norm gibt bewusst keine Regeln zu Satzlänge oder Wortwahl vor, sondern Prinzipien.
- DIN 8581-1:2024-05 („Einfache Sprache – Anwendung für das Deutsche – Teil 1: Sprachspezifische Festlegungen“) konkretisiert diese Prinzipien für das Deutsche und ist damit die Referenz für Einfache Sprache (Zielniveau B1). Sie regelt Wortwahl, Satzbau, Layout und unterstützende Bilder.
- DIN SPEC 33429 liefert „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ und ist die erste breit abgestimmte Kodifizierung der Regeln, die vorher vor allem über das Regelwerk des Netzwerks Leichte Sprache verbreitet waren.
Praktisch heißt das: Wenn du Leichte Sprache einkaufst, kannst du dich auf DIN SPEC 33429 und auf eine Prüfung durch die Zielgruppe berufen. Wenn du Einfache Sprache willst, ist DIN 8581-1 die passende Referenz – und die Erwartung „B1“, nicht „so einfach wie möglich“.
Was die WCAG dazu sagen – und was nicht
Hier lohnt Ehrlichkeit: Leichte Sprache kommt in den WCAG nicht vor. Es gibt kein Erfolgskriterium „Biete Leichte Sprache an“. Die WCAG adressieren die kognitive Ebene indirekt, über das Prinzip „verständlich“ und über eine Reihe von Kriterien, die verstreut in allen vier Prinzipien liegen:
| Kriterium | Stufe | Worum es geht |
|---|---|---|
| 3.1.1 Sprache der Seite | A | lang korrekt gesetzt – sonst liest der Screenreader Deutsch englisch aus |
| 3.1.2 Sprache von Teilen | AA | fremdsprachige Passagen ausgezeichnet |
| 3.2.3 Konsistente Navigation | AA | gleiche Reihenfolge auf allen Seiten |
| 3.2.4 Konsistente Erkennung | AA | gleiche Funktion, gleicher Name |
| 3.2.6 Konsistente Hilfe | A | Hilfe steht immer an derselben Stelle (neu in 2.2) |
| 3.3.1 Fehlererkennung | A | Fehler werden benannt, nicht nur rot markiert |
| 3.3.7 Redundante Eingabe | A | nichts zweimal eintippen müssen (neu in 2.2) |
| 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung | AA | kein Gedächtnistest beim Login (neu in 2.2) |
| 2.2.1 Zeitbegrenzungen | A | Timeouts verlängerbar |
Auffällig: Gleich drei der neun neuen Kriterien von WCAG 2.2 – konsistente Hilfe, redundante Eingabe, zugängliche Authentifizierung – zielen auf kognitive Barrieren. Das ist die Richtung, in die sich der Standard bewegt.
Auf Stufe AAA wird es dann explizit sprachlich: 3.1.3 Ungewöhnliche Wörter verlangt einen Mechanismus, um Jargon und Idiome zu erklären, und 3.1.5 Leseniveau verlangt eine ergänzende, leichter verständliche Fassung, wenn ein Text über das Niveau der Sekundarstufe I hinausgeht. Das ist die Stelle, an der die WCAG der Leichten Sprache am nächsten kommen – aber eben nur auf Stufe AAA, die kein Gesetz verlangt.
Randnotiz – die Pflicht kommt aus dem deutschen Recht, nicht aus der WCAG. § 4 BITV 2.0 verlangt von öffentlichen Stellen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache auf der Startseite: was die Behörde macht, wie man navigiert, welche weiteren Inhalte in Leichter Sprache vorliegen. Das ist eine deutsche Zusatzanforderung ohne WCAG-Entsprechung. Für private Anbieter unter dem BFSG gilt sie nicht – dort bleibt es bei der Verständlichkeit nach EN 301 549.
Die acht COGA-Ziele als Checkliste
Weil die WCAG die kognitive Ebene nur teilweise abdecken, hat das W3C mit „Making Content Usable for People with Cognitive and Learning Disabilities“ eine ergänzende Sammlung veröffentlicht. Sie ist keine Norm und nicht prüfbar, aber die beste vorhandene Checkliste. Acht Ziele:
- Hilf beim Verstehen, was etwas ist und wie es geht. Vertraute Muster statt origineller Erfindungen.
- Hilf beim Finden. Klare Navigation, aussagekräftige Überschriften, Breadcrumbs.
- Nutze klare Sprache und klare Darstellung. Kurze Sätze, Alltagswörter, unterstützende Bilder und Icons.
- Vermeide Fehler – und hilf beim Korrigieren. Auswahl statt Freitext, Rückgängig-Funktion, verständliche Fehlermeldungen.
- Unterstütze die Konzentration. Ablenkung minimieren, keine automatisch startenden Karussells.
- Verlange kein Gedächtnis. Keine Codes, die man sich merken muss, keine Angaben, die man zweimal eintippt.
- Biete Hilfe und Feedback. Erreichbare menschliche Unterstützung, kontextsensitive Hilfe.
- Unterstütze Anpassung. Passwortmanager, Browsererweiterungen und Nutzereinstellungen nicht blockieren.
Punkt 8 ist der, gegen den Websites am häufigsten unbewusst verstoßen: Ein Login-Feld, das Einfügen per onpaste="return false" verbietet, sperrt Passwortmanager aus – und ist damit exakt das Problem, das WCAG 2.2 mit Kriterium 3.3.8 adressiert.
Ein Text in drei Fassungen
Am schnellsten versteht man den Unterschied an einem Beispiel. Derselbe Sachverhalt – ein Hinweis auf eine Frist – in drei Fassungen:
Was man an dem Beispiel sieht: Einfache Sprache entsteht durch Umschreiben, Leichte Sprache durch Übersetzen. Der Schritt von Fassung 1 auf Fassung 2 ist eine Redaktionsleistung, die jede Autorin selbst erbringen kann. Der Schritt auf Fassung 3 ist ein eigenes Gewerk mit eigener Qualifikation und Zielgruppenprüfung.
Praktische Hebel im Code
Verständlichkeit ist zu 90 % eine Textfrage – aber ein paar Dinge löst man im Markup, und sie werden regelmäßig falsch gemacht.
Sprache korrekt auszeichnen. Ohne lang liest ein Screenreader deutschen Text mit englischer Aussprache vor – das ist für alle unverständlich, nicht nur für die Zielgruppe:
<!-- Falsch: Sprache fehlt, fremdsprachiger Begriff nicht ausgezeichnet -->
<html>
<p>Wir nutzen ein Content-Management-System.</p>
<!-- Richtig: Dokumentsprache (3.1.1) plus Sprachwechsel (3.1.2) -->
<html lang="de">
<p>Wir nutzen ein <span lang="en">Content-Management-System</span>.</p>
Fachbegriffe im Markup erklären, statt sie unkommentiert stehen zu lassen – das ist die praktische Umsetzung von 3.1.3:
<p>
Die Seite erfüllt die
<abbr title="Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung">BITV 2.0</abbr>.
Ein <dfn>Screenreader</dfn> ist ein Programm, das den Bildschirminhalt
vorliest.
</p>
Eine Zusammenfassung voranstellen. Wo ein Text lang und anspruchsvoll ist, hilft eine kurze Fassung am Anfang – Ziel 3 der COGA-Liste und ganz nebenbei das, was KI-Antworten zitieren:
<details open>
<summary>Das Wichtigste in Kürze</summary>
<p>Sie können bis zum 30. September widersprechen. Schreiben Sie uns
dafür einen Brief oder eine E-Mail.</p>
</details>
Den Passwortmanager nicht aussperren. Der häufigste unbewusste Verstoß gegen COGA-Ziel 6 und gegen WCAG 3.3.8:
<!-- Falsch: verhindert Einfügen aus dem Passwortmanager -->
<input type="password" onpaste="return false" autocomplete="off">
<!-- Richtig: Einfügen erlaubt, Autofill unterstützt -->
<input type="password" autocomplete="current-password">
Was heißt das konkret für dich?
- Einfache Sprache als Standard. Kurze Sätze, aktiv, Alltagswörter, Fachbegriffe erklärt – für jede Seite, ohne Zusatzbudget.
- Das Wichtigste zuerst. Die Kernfrage in den ersten zwei Sätzen beantworten, dann vertiefen.
- Struktur vor Prosa. Aussagekräftige Überschriften, Listen, Tabellen – Menschen mit Konzentrationsschwierigkeiten scannen, sie lesen nicht linear.
- Leichte Sprache gezielt einkaufen. Nicht die ganze Website, sondern die zentralen Seiten – und mit Zielgruppenprüfung, sonst ist es keine.
- Öffentliche Stelle? Dann ist die Erläuterung in Leichter Sprache und Gebärdensprache nach § 4 BITV 2.0 Pflicht, kein Nice-to-have.
Häufige Fehler
- Leichte und Einfache Sprache verwechseln – und dann „Leichte Sprache“ aufs Etikett schreiben, wo B1-Text steht.
- „Leichte Sprache“ ohne Prüfung durch die Zielgruppe. Ohne diesen Schritt ist es bestenfalls ein Versuch.
- Fachjargon ohne Erklärung, der nur Eingeweihte verstehen.
- Schachtelsätze mit mehreren Nebengedanken.
- Knappe Timeouts (Session, Formular) ohne Verlängerungsmöglichkeit.
- Wichtiges im Fließtext vergraben statt klar herausgestellt.
- Einfügen im Passwortfeld verbieten und damit Passwortmanager aussperren.
- Die Leichte-Sprache-Seite verstecken – sie gehört sichtbar in die Hauptnavigation, nicht in den Footer.
Häufige Fragen
Muss meine ganze Seite in Leichter Sprache sein?
Nein. Öffentliche Stellen brauchen nach § 4 BITV 2.0 bestimmte Erläuterungen in Leichter Sprache auf der Startseite – nicht das gesamte Angebot. Für private Anbieter ist Leichte Sprache gar nicht vorgeschrieben; dort ist verständliche Einfache Sprache der richtige und gut machbare Weg.
Was ist der Unterschied zwischen Leichter und Einfacher Sprache?
Leichte Sprache liegt bei etwa A1/A2, folgt einem festen Regelwerk (DIN SPEC 33429), kennt praktisch keine Kommas und wird von der Zielgruppe geprüft. Einfache Sprache liegt bei etwa B1, folgt Prinzipien statt Regeln (DIN 8581-1) und ist ohne separaten Produktionsschritt machbar.
Ist kognitive Barrierefreiheit in den WCAG abgedeckt?
Nur teilweise. Das Prinzip „verständlich“ und mehrere Kriterien – darunter drei der neun neuen aus WCAG 2.2 – adressieren sie. Explizit sprachliche Anforderungen stehen erst auf Stufe AAA (3.1.3, 3.1.5), die kein Gesetz verlangt. Die Lücke füllt das COGA-Dokument des W3C.
Fordert das BFSG Leichte Sprache?
Nein. Das BFSG verweist über die EN 301 549 auf die WCAG; Leichte Sprache ist dort nicht enthalten. Die Pflicht zur Leichten Sprache stammt aus § 4 BITV 2.0 und gilt nur für öffentliche Stellen.
Reicht ein KI-Tool für Leichte Sprache?
Für einen ersten Entwurf in Einfacher Sprache: oft ja. Für Leichte Sprache nein – dort gehört die Prüfung durch Menschen aus der Zielgruppe zum Verfahren. Ein Text ohne diese Prüfung darf das Label nicht tragen.
Schadet einfache Sprache der Fachlichkeit?
Nein. Verständlich heißt nicht oberflächlich. Komplexe Inhalte lassen sich klar erklären – das ist anspruchsvoller, aber besser. Und es zahlt direkt auf E-E-A-T ein: Wer ein Thema wirklich durchdrungen hat, kann es einfach sagen.
Fazit
Kognitive Barrierefreiheit heißt: Inhalte verständlich machen – kurze Sätze, Alltagssprache, klare Struktur, genug Zeit und keine Gedächtnistests. Leichte Sprache (A1/A2, DIN SPEC 33429, mit Zielgruppenprüfung) ist ein eigenes Gewerk und für öffentliche Stellen punktuell Pflicht; Einfache Sprache (B1, DIN 8581-1) ist der pragmatische Weg, den jede Website gehen sollte. Die WCAG decken das Thema nur teilweise ab – die vollständige Checkliste liefert das COGA-Dokument des W3C mit seinen acht Zielen. Alles zusammen zahlt auf das Prinzip „verständlich“ ein – und hilft am Ende jedem Lesenden.
Quellen
- Making Content Usable for People with Cognitive and Learning Disabilities – die acht Ziele und Design-Patterns (W3C)
- BITV 2.0 – § 4 zu Leichter Sprache und Gebärdensprache
- WCAG 2.2 – Prinzip „verständlich", Kriterien 3.1.3 und 3.1.5 (W3C-Empfehlung)
- DIN SPEC 33429, DIN 8581-1 und DIN ISO 24495-1 – die Normen zu Leichter und Einfacher Sprache (DIN Media)