WCAG & BFSG · Recht & Pflicht (privat)

BFSG-Prüfung: Ist deine Website bereit?

Diese BFSG-Prüfung beantwortet in rund drei Minuten die zwei Fragen, die seit dem 28. Juni 2025 jeden Website-Betreiber betreffen: Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für mich, und wie weit ist meine Website? Statt eines Punktwerts bekommst du eine Risiko-Einschätzung und die Handlungsfelder in der Reihenfolge, in der sie dran sind.

Der Check ist eine strukturierte Selbsteinschätzung mit 16 Fragen in drei Teilen – rechtliche Einordnung, technische Anforderungen, Pflichten und Prozesse. Er ersetzt kein Audit und keine Rechtsberatung, liefert aber die Standortbestimmung, die den meisten Projekten fehlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher – für neue Angebote ohne allgemeine Schonfrist.
  • 16 Fragen in drei Teilen: Betroffenheit, Technik nach WCAG, Dokumentation und Prozesse. Jede technische Frage entspricht mindestens einem WCAG-Erfolgskriterium.
  • Maßstab ist EN 301 549, für Web-Inhalte die WCAG 2.1 in Stufe AA – Stand Juli 2026 die im EU-Amtsblatt genannte Fassung.
  • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: unter 10 Beschäftigte und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Reine B2B-Angebote und reine Informationsseiten fallen ebenfalls heraus.
  • Bußgelder nach § 37 BFSG: bis 10.000 Euro bei formalen Mängeln, bis 100.000 Euro bei schweren Verstößen. Seit Januar 2026 prüft die Marktüberwachung auch von sich aus.
  • Ein automatischer Scan findet nur einen Teil. Maschinell prüfbar ist, was im Code messbar ist; ob ein Alternativtext passt oder ein Checkout bedienbar bleibt, entscheidet ein Mensch mit Tastatur und Screenreader.
  • Der Check ist kostenlos, die Auswertung kommt gegen eine E-Mail-Adresse, und abmelden kann man sich mit einem Klick.

Interaktiver Selbsttest · kostenlos · ca. 3 Minuten

Die BFSG-Prüfung: 16 Fragen, eine klare Bewertung

Rechtliche Einordnung, technischer Stand und Pflichten – am Ende schicken wir dir den Link zu deiner persönlichen Bewertung mit konkreten Handlungsfeldern per E-Mail.

Rechtliche Einordnung

Drei Fragen klären, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für dein Angebot überhaupt gilt.

Frage 1 von 16 Was beschreibt dein Web-Angebot am besten?
Frage 2 von 16 An wen richtet sich dein Angebot?
Frage 3 von 16 Bist du ein Kleinstunternehmen – weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme?

Technischer Selbsttest

Zehn Fragen zu den Punkten, an denen Websites in der Praxis am häufigsten scheitern – jede entspricht echten WCAG-Anforderungen.

Frage 4 von 16 Haben alle informativen Bilder einen sinnvollen Alternativtext (alt-Attribut)?

Prüft WCAG 1.1.1

Frage 5 von 16 Lässt sich die Website komplett mit der Tastatur bedienen – mit jederzeit sichtbarem Fokus?

Prüft WCAG 2.1.1, 2.4.7

Frage 6 von 16 Erreichen Texte und Bedienelemente die Mindestkontraste (4,5:1 für Text, 3:1 für UI)?

Prüft WCAG 1.4.3, 1.4.11

Frage 7 von 16 Haben alle Formularfelder sichtbare Beschriftungen und verständliche, zugängliche Fehlermeldungen?

Prüft WCAG 3.3.1, 3.3.2

Frage 8 von 16 Nutzt die Website eine saubere Überschriften-Hierarchie und semantisches HTML (main, nav, button …)?

Prüft WCAG 1.3.1

Frage 9 von 16 Haben deine Videos Untertitel – und Audio-Inhalte ein Transkript?

Prüft WCAG 1.2.2

Frage 10 von 16 Funktioniert die Website bei 200 % Browser-Zoom ohne Informationsverlust und ohne horizontales Scrollen?

Prüft WCAG 1.4.4, 1.4.10

Frage 11 von 16 Sind Linktexte aus sich heraus verständlich – statt „hier klicken“ oder „mehr“?

Prüft WCAG 2.4.4

Frage 12 von 16 Wurde die Website schon mit einem automatischen Prüf-Tool getestet (axe, WAVE, Lighthouse) – und wurden die Fehler behoben?
Frage 13 von 16 Wurde die Website schon einmal mit einem Screenreader (NVDA, VoiceOver) geprüft?

Pflichten & Prozesse

Das BFSG verlangt mehr als Technik: Informationspflichten, Feedback und dauerhafte Verantwortung.

Frage 14 von 16 Veröffentlichst du die vom BFSG geforderten Informationen zur Barrierefreiheit (Barrierefreiheitserklärung)?
Frage 15 von 16 Können Nutzer dir Barrieren unkompliziert melden – und ist geregelt, wer antwortet?
Frage 16 von 16 Gibt es eine feste Verantwortlichkeit und regelmäßige Prüfungen (z. B. vor jedem Release)?
Fast geschafft Wohin dürfen wir deine Auswertung schicken?

Wir schicken dir den Link zu deiner persönlichen Auswertung per E-Mail. Ein Klick, und du siehst dein Ergebnis mit allen Empfehlungen und Handlungsfeldern.

Kein Spam, keine Weitergabe. Der Check ersetzt keine Rechtsberatung.

Was diese BFSG-Prüfung kann – und was nicht

Die 16 Fragen folgen den Punkten, an denen Websites in der Praxis scheitern – von fehlenden Alternativtexten über Tastaturfallen bis zur nicht veröffentlichten Barrierefreiheitserklärung. Jede technische Frage hängt an echten Erfolgskriterien, die über die EN 301 549 der Maßstab des BFSG sind.

Was der Selbsttest bewusst nicht ist: eine Rechtsberatung und ein vollständiges Audit. Er ersetzt weder die juristische Prüfung von Grenzfällen wie Mischangeboten und Konzernstrukturen noch einen BITV- oder WCAG-Test mit Seite-für-Seite-Prüfung. Er zeigt dir aber verlässlich, wo du stehst und was zuerst dran ist – und das ist der Schritt, den die meisten noch vor sich haben.

Ein Wort zur Abgrenzung von den vielen automatischen BFSG-Scannern im Netz: Die sind nützlich, prüfen aber eine andere Sache. Sie sehen, was im HTML messbar ist – fehlende alt-Attribute, zu geringe Kontrastwerte, doppelte IDs. Sie sehen nicht, ob ein Alternativtext zum Bild passt, ob die Tab-Reihenfolge dem Sinn folgt oder ob man den Checkout mit einem Screenreader zu Ende bringt. Dieser Check fragt deshalb nach Dingen, die ein Programm nicht messen kann.

Dreispaltige Gegenüberstellung. Erste Spalte, grün, „Ein Scanner findet das zuverlässig“: fehlende Alternativtext-Attribute, Kontrastwerte unter 4,5 zu 1, fehlende Sprachangabe im html-Element, doppelte IDs, Formularfelder ohne zugeordnetes Label, fehlende Dokumenttitel. Zweite Spalte, gelb, „Ein Scanner meldet es, kann es aber nicht bewerten“: ob der Alternativtext zum Bild passt, ob Überschriften die Struktur abbilden, ob Linktexte aus dem Kontext verständlich sind, ob eine ARIA-Rolle die richtige ist, ob eine Farbe zusätzlich zur Form Bedeutung trägt, ob ein Untertitel den Ton wiedergibt. Dritte Spalte, rot, „Nur mit Tastatur, Screenreader und Urteil“: Tab-Reihenfolge folgt dem Sinn, Fokus bleibt sichtbar und wird nicht verdeckt, Fehlermeldungen werden angesagt, ein Dialog fängt den Fokus und gibt ihn zurück, der Checkout ist bis zum Ende bedienbar, eine Statusänderung kommt an, jemand ist intern zuständig. Unter den Spalten ein Hinweis: Deshalb fragt dieser Check nach Vorgehen und Prozessen und nicht nur nach Messwerten.
Automatische Werkzeuge decken die linke Spalte ab. Die beiden rechten entscheiden darüber, ob eine Website benutzbar ist.

Das BFSG in Kürze: Wer muss handeln?

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Verpflichtet ist, wer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher erbringt – und das ist weit mehr als der klassische Onlineshop: Terminbuchung, Reservierung, Ticketverkauf, kostenpflichtige Mitgliederbereiche, der Coaching-Vertrag per Formular. Dazu kommen besonders erfasste Branchen wie Bank- und Zahlungsdienste, Telekommunikation, Personenverkehr, E-Books und Messenger.

Frage Antwort Vertiefung
Seit wann gilt das Gesetz? 28. Juni 2025, ohne allgemeine Schonfrist für neue Angebote BFSG einfach erklärt
Wer ist ausgenommen? Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Umsatz) bei Dienstleistungen; reine B2B-Angebote; reine Info-Websites Ausnahmen, Fristen & Bußgeld
Welcher Standard zählt? EN 301 549, im Kern die WCAG 2.1 auf Stufe AA Kriterien-Referenz (A & AA)
Was droht bei Verstößen? Anordnungen der Marktüberwachung, Bußgelder bis 100.000 €, im Ernstfall Untersagung – plus Abmahnrisiko Fristen & Bußgeld
Öffentliche Stelle? Dann gilt der öffentliche Rechtsstrang (BGG/BITV), nicht das BFSG Pflichten öffentlicher Stellen

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme wird häufig zu weit gelesen. Sie gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte, und beide Schwellen müssen zusammen erfüllt sein – neun Beschäftigte bei 3 Millionen Euro Umsatz sind nicht ausgenommen. Und sie ist keine Bestandsgarantie: Wer wächst, wächst in die Pflicht hinein. Ob das Gesetz für dich gilt, klärt der erste Teil der Prüfung oben; dieselbe Systematik gibt es ohne Formular als Entscheidungshilfe im BFSG-Schnelltest „Betrifft mich das Gesetz?“.

BFSG-Checkliste: Diese Punkte prüft der Check

Die technischen Fragen sind zugleich eine kompakte Checkliste. Wer sie alle mit „Ja“ beantworten kann, hat die häufigsten Beschwerde- und Abmahngründe abgeräumt:

Prüfpunkt WCAG Leitfaden
Alternativtexte für informative Bilder 1.1.1 Alt-Texte schreiben
Komplette Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus 2.1.1, 2.4.7 Tastatur & Fokus
Farbkontraste (4,5:1 Text, 3:1 UI) 1.4.3, 1.4.11 Farbkontraste
Formulare: Labels + zugängliche Fehlermeldungen 3.3.1, 3.3.2 Fehlermeldungen barrierefrei
Pflichtfelder und Validierung 3.3.1, 3.3.3 Validierung & Pflichtfelder
Überschriften-Hierarchie & semantisches HTML 1.3.1 Überschriften-Hierarchie
Untertitel & Transkripte für Medien 1.2.2 Untertitel & Transkripte
200 % Zoom & Reflow ohne Verluste 1.4.4, 1.4.10 Reflow & Zoom
Verständliche Linktexte 2.4.4 Linkzweck im Kontext
Automatische Tests + Screenreader-Probe Selbst testen
Barrierefreiheitserklärung, Feedback, Verantwortung Erklärung erstellen

Die ausführliche Variante mit allen Detail-Schritten – inklusive Shop-Spezifika wie Checkout, Produktfiltern und Captchas – steht in der großen BFSG-Checkliste für Websites und im Leitfaden für Onlineshops.

Vom Selbsttest zum BFSG-Audit

Für die meisten Websites ist der sinnvolle Weg dreistufig:

  1. Selbsttest (diese Seite). In Minuten wissen, ob du betroffen bist und wo die größten Lücken liegen. Kostenlos, ohne Vorwissen.
  2. Strukturierte Eigenprüfung. Mit automatischen Tools und manuellen Checks die Befunde verifizieren und Komponente für Komponente beheben – Tastatur-Durchlauf und ein kurzer Screenreader-Test inklusive.
  3. Externes BFSG-Audit. Wenn Konformität belegt werden soll – für die Barrierefreiheitserklärung, für Ausschreibungen oder nach einer Beschwerde – prüft ein Audit nach BITV-Test-Systematik oder WCAG-EM repräsentative Seiten gegen alle Kriterien.

Ein Audit ohne vorherige Eigenprüfung ist selten wirtschaftlich: Es dokumentiert dann vor allem Mängel, die man selbst an einem Nachmittag gefunden hätte. Umgekehrt gilt: Wer Selbsttest und Eigenprüfung sauber durchläuft, macht das Audit kürzer, günstiger – und besteht es eher.

Was ich in Projekten am häufigsten sehe, ist ein anderer Fehler in der Reihenfolge: Es wird sofort ein Werkzeug eingekauft, bevor jemand intern zuständig ist. Dann liegen 400 Befunde in einem Dashboard, und niemand darf entscheiden, welche zehn davon diese Woche behoben werden. Ich würd deshalb immer mit der Zuständigkeit anfangen und erst danach mit der Messung.

Fristen, Bußgeld, Abmahnungen: Warum jetzt?

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Neue Websites, Shops und Dienstleistungen müssen seitdem barrierefrei sein. Die oft zitierte Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 betrifft nur eng umrissene Fälle – etwa bereits vor dem Stichtag geschlossene Dienstleistungsverträge und Selbstbedienungsterminals –, nicht den laufenden Webauftritt. Details und Sonderfälle: Ausnahmen, Fristen & Bußgeld.

Der Druck kommt Stand Juli 2026 aus drei Richtungen. Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) prüft seit Januar 2026 nicht mehr nur auf Beschwerde, sondern auch mit eigenen Stichproben; sie kann Nachbesserung anordnen, Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen und Dienstleistungen untersagen. Private Kanzleien mahnen seit Sommer 2025 sichtbar ab, ob das wettbewerbsrechtlich trägt, ist gerichtlich noch nicht geklärt. Und über § 34 BFSG können Verbraucher kostenlos ein Schlichtungsverfahren anstoßen – der Weg mit der niedrigsten Hürde von allen. Was davon gerade wie läuft, steht laufend aktualisiert unter Aktuelles zum BFSG.

Häufige Fragen zur BFSG-Prüfung

Was kostet die Prüfung – und was passiert mit meinen Daten?

Der Check ist kostenlos. Die Auswertung bekommst du gegen deine E-Mail-Adresse; gespeichert werden Adresse, Antworten und Ergebnis (Details in der Datenschutzerklärung). Abmelden kannst du dich jederzeit mit einem Klick.

Ist das Ergebnis rechtssicher?

Nein – und das behauptet niemand seriös von einem Online-Check. Die Prüfung bildet die Systematik des Gesetzes und die zentralen WCAG-Anforderungen verlässlich ab, ersetzt aber weder Rechtsberatung im Einzelfall noch ein vollständiges Audit. Sie ist der schnellste Weg zu einer belastbaren Standortbestimmung.

Warum keine automatische Messung meiner URL?

Weil das Ergebnis dann weniger wert wäre. Ein Scanner deckt die messbaren Kriterien ab, und davon gibt es weniger, als die Berichte solcher Werkzeuge suggerieren. Die Fragen hier zielen auf das, was zwischen den Messwerten liegt: Bedienbarkeit mit der Tastatur, Verständlichkeit von Meldungen, Zuständigkeit im Team. Ein automatischer Test ist danach sinnvoll – als zweiter Schritt.

Ich bin nicht betroffen – kann ich das Thema abhaken?

Rechtlich vielleicht, praktisch selten. Barrierefreiheit bleibt Reichweiten- und Qualitätsfaktor, der Anwendungsbereich der Gesetze wächst, und der nächste Relaunch mit Buchungsfunktion macht aus der Info-Website ein erfasstes Angebot.

Mein Shop läuft über Shopify, WooCommerce & Co. – reicht das Theme?

Verantwortlich bist du als Anbieter, nicht der Baukasten. Viele Themes sind besser geworden, aber Produktbilder ohne Alt-Texte, unbeschriftete Filter und ein unzugänglicher Checkout bleiben deine Baustelle – der Onlineshop-Leitfaden zeigt die typischen Punkte.

Fazit

Die BFSG-Prüfung nimmt dir die zwei Fragen ab, die seit Juni 2025 zehntausende Website-Betreiber umtreiben: Gilt das Gesetz für mich? und Wie weit bin ich? Drei Minuten Selbsttest liefern eine belastbare Bewertung, eine priorisierte Liste und den Fahrplan Richtung Audit – und jeder Handlungspunkt führt direkt zum passenden Leitfaden auf dieser Website.

Was danach kommt, ist immer dieselbe Reihenfolge: Erklärung veröffentlichen, Feedback-Weg einrichten, Barrierefreiheit im Update-Prozess verankern – und bei Bedarf eine fachliche Prüfung anschließen. Barrierefreiheit ist kein Projekt, das man „bestehen“ muss, sondern der Normalzustand einer guten Website: Der beste Zeitpunkt anzufangen ist jetzt.

Kein Rechtsrat. Diese Seite und der Selbsttest ordnen die Rechtslage aus der Praxis ein und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für Grenzfälle – Mischangebote, Konzernstrukturen, Schwellenwerte – bitte fachlich prüfen lassen.

Quellen

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