WCAG & BFSG · Recht & Pflicht (privat)

BFSG-Prüfung: Ist deine Website bereit?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 – und damit stellt sich für jeden Shop- und Website-Betreiber dieselbe Frage: Betrifft mich das BFSG, und wie gut ist meine Website tatsächlich aufgestellt? Diese BFSG-Prüfung beantwortet beides in rund drei Minuten: Sie klärt die rechtliche Einordnung, testet die wichtigsten technischen Anforderungen und bewertet deine Pflichten und Prozesse – mit einer klaren Risiko-Einschätzung und konkreten Handlungsfeldern statt eines bloßen Punktwerts.

Interaktiver Selbsttest · kostenlos · ca. 3 Minuten

Der BFSG-Check: 16 Fragen, eine klare Bewertung

Rechtliche Einordnung, technischer Stand und Pflichten – am Ende schicken wir dir den Link zu deiner persönlichen Bewertung mit konkreten Handlungsfeldern per E-Mail.

Rechtliche Einordnung

Drei Fragen klären, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für dein Angebot überhaupt gilt.

Frage 1 von 16 Was beschreibt dein Web-Angebot am besten?
Frage 2 von 16 An wen richtet sich dein Angebot?
Frage 3 von 16 Bist du ein Kleinstunternehmen – weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme?

Technischer Selbsttest

Zehn Fragen zu den Punkten, an denen Websites in der Praxis am häufigsten scheitern – jede entspricht echten WCAG-Anforderungen.

Frage 4 von 16 Haben alle informativen Bilder einen sinnvollen Alternativtext (alt-Attribut)?

Prüft WCAG 1.1.1

Frage 5 von 16 Lässt sich die Website komplett mit der Tastatur bedienen – mit jederzeit sichtbarem Fokus?

Prüft WCAG 2.1.1, 2.4.7

Frage 6 von 16 Erreichen Texte und Bedienelemente die Mindestkontraste (4,5:1 für Text, 3:1 für UI)?

Prüft WCAG 1.4.3, 1.4.11

Frage 7 von 16 Haben alle Formularfelder sichtbare Beschriftungen und verständliche, zugängliche Fehlermeldungen?

Prüft WCAG 3.3.1, 3.3.2

Frage 8 von 16 Nutzt die Website eine saubere Überschriften-Hierarchie und semantisches HTML (main, nav, button …)?

Prüft WCAG 1.3.1

Frage 9 von 16 Haben deine Videos Untertitel – und Audio-Inhalte ein Transkript?

Prüft WCAG 1.2.2

Frage 10 von 16 Funktioniert die Website bei 200 % Browser-Zoom ohne Informationsverlust und ohne horizontales Scrollen?

Prüft WCAG 1.4.4, 1.4.10

Frage 11 von 16 Sind Linktexte aus sich heraus verständlich – statt „hier klicken“ oder „mehr“?

Prüft WCAG 2.4.4

Frage 12 von 16 Wurde die Website schon mit einem automatischen Prüf-Tool getestet (axe, WAVE, Lighthouse) – und wurden die Fehler behoben?
Frage 13 von 16 Wurde die Website schon einmal mit einem Screenreader (NVDA, VoiceOver) geprüft?

Pflichten & Prozesse

Das BFSG verlangt mehr als Technik: Informationspflichten, Feedback und dauerhafte Verantwortung.

Frage 14 von 16 Veröffentlichst du die vom BFSG geforderten Informationen zur Barrierefreiheit (Barrierefreiheitserklärung)?
Frage 15 von 16 Können Nutzer dir Barrieren unkompliziert melden – und ist geregelt, wer antwortet?
Frage 16 von 16 Gibt es eine feste Verantwortlichkeit und regelmäßige Prüfungen (z. B. vor jedem Release)?
Fast geschafft Wohin dürfen wir deine Auswertung schicken?

Wir schicken dir den Link zu deiner persönlichen Auswertung per E-Mail. Ein Klick, und du siehst dein Ergebnis mit allen Empfehlungen und Handlungsfeldern.

Kein Spam, keine Weitergabe. Der Check ersetzt keine Rechtsberatung.

Was diese BFSG-Prüfung kann – und was nicht

Der Check ist eine strukturierte Selbsteinschätzung: 16 Fragen, die exakt den Punkten folgen, an denen Websites in der Praxis scheitern – von fehlenden Alternativtexten über Tastaturfallen bis zur nicht veröffentlichten Barrierefreiheitserklärung. Jede technische Frage entspricht echten WCAG-Erfolgskriterien, die über die EN 301 549 der Maßstab des BFSG sind.

Was der Selbsttest bewusst nicht ist: eine Rechtsberatung und kein vollständiges Audit. Er ersetzt weder die juristische Prüfung von Grenzfällen (Mischangebote, Konzernstrukturen) noch einen BITV- oder WCAG-Test mit Seite-für-Seite-Prüfung aller Kriterien. Er zeigt dir aber verlässlich, wo du stehst und was zuerst dran ist – und genau das ist der Schritt, den die meisten noch vor sich haben.

Das BFSG-Gesetz in Kürze: Wer muss handeln?

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Verpflichtet ist, wer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher erbringt – also weit mehr als klassische Onlineshops: auch Terminbuchung, Reservierung, Ticketverkauf, kostenpflichtige Mitgliederbereiche oder der Coaching-Vertrag per Formular. Dazu kommen besonders erfasste Branchen wie Bank- und Zahlungsdienste, Telekommunikation, Personenverkehr, E-Books und Messenger.

Die wichtigsten Eckpunkte:

Frage Antwort Vertiefung
Seit wann gilt das Gesetz? 28. Juni 2025, ohne allgemeine Schonfrist für neue Angebote BFSG einfach erklärt
Wer ist ausgenommen? Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Umsatz) bei Dienstleistungen; reine B2B-Angebote; reine Info-Websites Ausnahmen, Fristen & Bußgeld
Welcher Standard zählt? EN 301 549, im Kern die WCAG 2.1 auf Stufe AA Kriterien-Referenz (A & AA)
Was droht bei Verstößen? Anordnungen der Marktüberwachung, Bußgelder bis 100.000 €, im Ernstfall Untersagung – plus Abmahnrisiko Fristen & Bußgeld
Öffentliche Stelle? Dann gilt der strengere öffentliche Rechtsstrang (BGG/BITV), nicht das BFSG Pflichten öffentlicher Stellen

Ob das Gesetz für dich gilt, klärt der erste Teil der Prüfung oben – wer es lieber ohne Formular mag, findet die gleiche Systematik als reine Entscheidungshilfe im BFSG-Check „Betrifft mich das Gesetz?“.

BFSG-Checkliste: Diese Punkte prüft der Check

Die technischen Fragen der Prüfung sind zugleich eine kompakte BFSG-Checkliste. Wer alle Punkte mit „Ja“ beantworten kann, hat die häufigsten Beschwerde- und Abmahngründe abgeräumt:

Prüfpunkt WCAG Leitfaden
Alternativtexte für informative Bilder 1.1.1 Alt-Texte schreiben
Komplette Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus 2.1.1, 2.4.7 Tastatur & Fokus
Farbkontraste (4,5:1 Text, 3:1 UI) 1.4.3, 1.4.11 Farbkontraste
Formulare: Labels + zugängliche Fehlermeldungen 3.3.1, 3.3.2 Fehlermeldungen barrierefrei
Überschriften-Hierarchie & semantisches HTML 1.3.1 Überschriften-Hierarchie
Untertitel & Transkripte für Medien 1.2.2 Untertitel & Transkripte
200 % Zoom & Reflow ohne Verluste 1.4.4, 1.4.10 Reflow & Zoom
Verständliche Linktexte 2.4.4 Linkzweck im Kontext
Automatische Tests + Screenreader-Probe Selbst testen
Barrierefreiheitserklärung, Feedback, Verantwortung Erklärung erstellen

Die ausführliche Variante mit allen Detail-Schritten – inklusive Onlineshop- Spezifika wie Checkout, Produktfiltern und Captchas – steht in der großen BFSG-Checkliste für Websites und im Leitfaden für Onlineshops.

Vom Selbsttest zum BFSG-Audit

Für die meisten Websites ist der sinnvolle Weg dreistufig:

  1. Selbsttest (diese Seite): In Minuten wissen, ob du betroffen bist und wo die größten Lücken liegen. Kostenlos, ohne Vorwissen.
  2. Strukturierte Eigenprüfung: Mit automatischen Tools und manuellen Checks die Befunde verifizieren und Komponente für Komponente beheben – Tastatur-Durchlauf und ein kurzer Screenreader-Test inklusive.
  3. Externes BFSG-Audit: Wenn Konformität belegt werden soll (etwa für die Barrierefreiheitserklärung, Ausschreibungen oder nach einer Beschwerde), prüft ein Audit nach BITV-Test-Systematik oder WCAG-EM repräsentative Seiten gegen alle Kriterien der EN 301 549.

Ein Audit ohne vorherige Eigenprüfung ist selten wirtschaftlich: Es dokumentiert dann vor allem Mängel, die du selbst in einem Nachmittag hättest finden können. Umgekehrt gilt: Wer Selbsttest und Eigenprüfung sauber durchläuft, macht das Audit kürzer, günstiger – und besteht es eher.

Fristen, Bußgeld, Abmahnungen: Warum jetzt?

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft – neue Websites, Shops und Dienstleistungen müssen seitdem barrierefrei sein. Die oft zitierte Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 betrifft nur eng umrissene Fälle wie bereits vor dem Stichtag geschlossene Dienstleistungsverträge und Selbstbedienungsterminals, nicht den laufenden Webauftritt. Details und Sonderfälle: Ausnahmen, Fristen & Bußgeld.

Der Druck steigt seither von drei Seiten: Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserung anordnen, Bußgelder bis 100.000 € verhängen und Dienstleistungen untersagen. Mitbewerber und Verbände mahnen seit Sommer 2025 sichtbar ab – fehlende Barrierefreiheit lässt sich von außen leicht belegen. Und auf EU-Ebene wächst der Umsetzungsdruck auf Deutschland, sodass mit weniger, nicht mehr Nachsicht zu rechnen ist. Wer jetzt priorisiert nachbessert, arbeitet die Liste in Ruhe ab statt unter Fristsetzung.

Häufige Fragen zur BFSG-Prüfung

Was kostet die Prüfung – und was passiert mit meinen Daten?

Der Check ist kostenlos. Die Auswertung bekommst du gegen deine E-Mail-Adresse; gespeichert werden Adresse, Antworten und Ergebnis (Details in der Datenschutzerklärung). Abmelden kannst du dich jederzeit mit einem Klick.

Ist das Ergebnis rechtssicher?

Nein – und das behauptet auch niemand seriös von einem Online-Check. Die Prüfung bildet die Systematik des Gesetzes und die zentralen WCAG-Anforderungen verlässlich ab, ersetzt aber weder Rechtsberatung im Einzelfall noch ein vollständiges Audit. Sie ist der schnellste Weg zu einer belastbaren Standortbestimmung.

Ich bin nicht betroffen – kann ich das Thema abhaken?

Rechtlich vielleicht, praktisch selten: Barrierefreiheit bleibt Reichweiten- und Qualitätsfaktor, der Anwendungsbereich der Gesetze wächst, und der nächste Relaunch mit Buchungsfunktion macht aus der Info-Website ein erfasstes Angebot.

Mein Shop läuft über Shopify, WooCommerce & Co. – reicht das Theme?

Verantwortlich bist du als Anbieter, nicht der Baukasten. Viele Themes sind besser geworden, aber Produktbilder ohne Alt-Texte, unbeschriftete Filter und unzugängliche Checkouts bleiben deine Baustelle – der Onlineshop-Leitfaden zeigt die typischen Punkte.

Was mache ich mit dem Ergebnis?

Die Auswertung sortiert deine Handlungsfelder nach Dringlichkeit und verlinkt zu jedem Punkt den passenden Leitfaden. Danach: Erklärung veröffentlichen, Feedback-Weg einrichten, Barrierefreiheit im Update-Prozess verankern – und bei Bedarf eine fachliche Prüfung anschließen.

Fazit

Die BFSG-Prüfung nimmt dir die zwei Fragen ab, die seit Juni 2025 zehntausende Website-Betreiber umtreiben: Gilt das Gesetz für mich? und Wie weit bin ich? Drei Minuten Selbsttest liefern eine ehrliche Bewertung, eine priorisierte Checkliste und den Fahrplan Richtung Audit – und jeder Handlungspunkt führt direkt zum passenden Leitfaden auf dieser Seite. Barrierefreiheit ist kein Projekt, das man „bestehen“ muss, sondern der Normalzustand einer guten Website: Der beste Zeitpunkt anzufangen ist jetzt.

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