WCAG & BFSG · Recht & Pflicht (privat)
BFSG-Prüfung: Ist deine Website bereit?
Diese BFSG-Prüfung beantwortet in rund drei Minuten die zwei Fragen, die seit dem 28. Juni 2025 jeden Website-Betreiber betreffen: Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für mich, und wie weit ist meine Website? Statt eines Punktwerts bekommst du eine Risiko-Einschätzung und die Handlungsfelder in der Reihenfolge, in der sie dran sind.
Der Check ist eine strukturierte Selbsteinschätzung mit 16 Fragen in drei Teilen – rechtliche Einordnung, technische Anforderungen, Pflichten und Prozesse. Er ersetzt kein Audit und keine Rechtsberatung, liefert aber die Standortbestimmung, die den meisten Projekten fehlt.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher – für neue Angebote ohne allgemeine Schonfrist.
- 16 Fragen in drei Teilen: Betroffenheit, Technik nach WCAG, Dokumentation und Prozesse. Jede technische Frage entspricht mindestens einem WCAG-Erfolgskriterium.
- Maßstab ist EN 301 549, für Web-Inhalte die WCAG 2.1 in Stufe AA – Stand Juli 2026 die im EU-Amtsblatt genannte Fassung.
- Ausgenommen sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: unter 10 Beschäftigte und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Reine B2B-Angebote und reine Informationsseiten fallen ebenfalls heraus.
- Bußgelder nach § 37 BFSG: bis 10.000 Euro bei formalen Mängeln, bis 100.000 Euro bei schweren Verstößen. Seit Januar 2026 prüft die Marktüberwachung auch von sich aus.
- Ein automatischer Scan findet nur einen Teil. Maschinell prüfbar ist, was im Code messbar ist; ob ein Alternativtext passt oder ein Checkout bedienbar bleibt, entscheidet ein Mensch mit Tastatur und Screenreader.
- Der Check ist kostenlos, die Auswertung kommt gegen eine E-Mail-Adresse, und abmelden kann man sich mit einem Klick.
Interaktiver Selbsttest · kostenlos · ca. 3 Minuten
Die BFSG-Prüfung: 16 Fragen, eine klare Bewertung
Rechtliche Einordnung, technischer Stand und Pflichten – am Ende schicken wir dir den Link zu deiner persönlichen Bewertung mit konkreten Handlungsfeldern per E-Mail.
Was diese BFSG-Prüfung kann – und was nicht
Die 16 Fragen folgen den Punkten, an denen Websites in der Praxis scheitern – von fehlenden Alternativtexten über Tastaturfallen bis zur nicht veröffentlichten Barrierefreiheitserklärung. Jede technische Frage hängt an echten Erfolgskriterien, die über die EN 301 549 der Maßstab des BFSG sind.
Was der Selbsttest bewusst nicht ist: eine Rechtsberatung und ein vollständiges Audit. Er ersetzt weder die juristische Prüfung von Grenzfällen wie Mischangeboten und Konzernstrukturen noch einen BITV- oder WCAG-Test mit Seite-für-Seite-Prüfung. Er zeigt dir aber verlässlich, wo du stehst und was zuerst dran ist – und das ist der Schritt, den die meisten noch vor sich haben.
Ein Wort zur Abgrenzung von den vielen automatischen BFSG-Scannern im Netz: Die sind nützlich, prüfen aber eine andere Sache. Sie sehen, was im HTML messbar ist – fehlende alt-Attribute, zu geringe Kontrastwerte, doppelte IDs. Sie sehen nicht, ob ein Alternativtext zum Bild passt, ob die Tab-Reihenfolge dem Sinn folgt oder ob man den Checkout mit einem Screenreader zu Ende bringt. Dieser Check fragt deshalb nach Dingen, die ein Programm nicht messen kann.
Das BFSG in Kürze: Wer muss handeln?
Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Verpflichtet ist, wer Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher erbringt – und das ist weit mehr als der klassische Onlineshop: Terminbuchung, Reservierung, Ticketverkauf, kostenpflichtige Mitgliederbereiche, der Coaching-Vertrag per Formular. Dazu kommen besonders erfasste Branchen wie Bank- und Zahlungsdienste, Telekommunikation, Personenverkehr, E-Books und Messenger.
| Frage | Antwort | Vertiefung |
|---|---|---|
| Seit wann gilt das Gesetz? | 28. Juni 2025, ohne allgemeine Schonfrist für neue Angebote | BFSG einfach erklärt |
| Wer ist ausgenommen? | Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Umsatz) bei Dienstleistungen; reine B2B-Angebote; reine Info-Websites | Ausnahmen, Fristen & Bußgeld |
| Welcher Standard zählt? | EN 301 549, im Kern die WCAG 2.1 auf Stufe AA | Kriterien-Referenz (A & AA) |
| Was droht bei Verstößen? | Anordnungen der Marktüberwachung, Bußgelder bis 100.000 €, im Ernstfall Untersagung – plus Abmahnrisiko | Fristen & Bußgeld |
| Öffentliche Stelle? | Dann gilt der öffentliche Rechtsstrang (BGG/BITV), nicht das BFSG | Pflichten öffentlicher Stellen |
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme wird häufig zu weit gelesen. Sie gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte, und beide Schwellen müssen zusammen erfüllt sein – neun Beschäftigte bei 3 Millionen Euro Umsatz sind nicht ausgenommen. Und sie ist keine Bestandsgarantie: Wer wächst, wächst in die Pflicht hinein. Ob das Gesetz für dich gilt, klärt der erste Teil der Prüfung oben; dieselbe Systematik gibt es ohne Formular als Entscheidungshilfe im BFSG-Schnelltest „Betrifft mich das Gesetz?“.
BFSG-Checkliste: Diese Punkte prüft der Check
Die technischen Fragen sind zugleich eine kompakte Checkliste. Wer sie alle mit „Ja“ beantworten kann, hat die häufigsten Beschwerde- und Abmahngründe abgeräumt:
| Prüfpunkt | WCAG | Leitfaden |
|---|---|---|
| Alternativtexte für informative Bilder | 1.1.1 | Alt-Texte schreiben |
| Komplette Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus | 2.1.1, 2.4.7 | Tastatur & Fokus |
| Farbkontraste (4,5:1 Text, 3:1 UI) | 1.4.3, 1.4.11 | Farbkontraste |
| Formulare: Labels + zugängliche Fehlermeldungen | 3.3.1, 3.3.2 | Fehlermeldungen barrierefrei |
| Pflichtfelder und Validierung | 3.3.1, 3.3.3 | Validierung & Pflichtfelder |
| Überschriften-Hierarchie & semantisches HTML | 1.3.1 | Überschriften-Hierarchie |
| Untertitel & Transkripte für Medien | 1.2.2 | Untertitel & Transkripte |
| 200 % Zoom & Reflow ohne Verluste | 1.4.4, 1.4.10 | Reflow & Zoom |
| Verständliche Linktexte | 2.4.4 | Linkzweck im Kontext |
| Automatische Tests + Screenreader-Probe | – | Selbst testen |
| Barrierefreiheitserklärung, Feedback, Verantwortung | – | Erklärung erstellen |
Die ausführliche Variante mit allen Detail-Schritten – inklusive Shop-Spezifika wie Checkout, Produktfiltern und Captchas – steht in der großen BFSG-Checkliste für Websites und im Leitfaden für Onlineshops.
Vom Selbsttest zum BFSG-Audit
Für die meisten Websites ist der sinnvolle Weg dreistufig:
- Selbsttest (diese Seite). In Minuten wissen, ob du betroffen bist und wo die größten Lücken liegen. Kostenlos, ohne Vorwissen.
- Strukturierte Eigenprüfung. Mit automatischen Tools und manuellen Checks die Befunde verifizieren und Komponente für Komponente beheben – Tastatur-Durchlauf und ein kurzer Screenreader-Test inklusive.
- Externes BFSG-Audit. Wenn Konformität belegt werden soll – für die Barrierefreiheitserklärung, für Ausschreibungen oder nach einer Beschwerde – prüft ein Audit nach BITV-Test-Systematik oder WCAG-EM repräsentative Seiten gegen alle Kriterien.
Ein Audit ohne vorherige Eigenprüfung ist selten wirtschaftlich: Es dokumentiert dann vor allem Mängel, die man selbst an einem Nachmittag gefunden hätte. Umgekehrt gilt: Wer Selbsttest und Eigenprüfung sauber durchläuft, macht das Audit kürzer, günstiger – und besteht es eher.
Was ich in Projekten am häufigsten sehe, ist ein anderer Fehler in der Reihenfolge: Es wird sofort ein Werkzeug eingekauft, bevor jemand intern zuständig ist. Dann liegen 400 Befunde in einem Dashboard, und niemand darf entscheiden, welche zehn davon diese Woche behoben werden. Ich würd deshalb immer mit der Zuständigkeit anfangen und erst danach mit der Messung.
Fristen, Bußgeld, Abmahnungen: Warum jetzt?
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Neue Websites, Shops und Dienstleistungen müssen seitdem barrierefrei sein. Die oft zitierte Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 betrifft nur eng umrissene Fälle – etwa bereits vor dem Stichtag geschlossene Dienstleistungsverträge und Selbstbedienungsterminals –, nicht den laufenden Webauftritt. Details und Sonderfälle: Ausnahmen, Fristen & Bußgeld.
Der Druck kommt Stand Juli 2026 aus drei Richtungen. Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) prüft seit Januar 2026 nicht mehr nur auf Beschwerde, sondern auch mit eigenen Stichproben; sie kann Nachbesserung anordnen, Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen und Dienstleistungen untersagen. Private Kanzleien mahnen seit Sommer 2025 sichtbar ab, ob das wettbewerbsrechtlich trägt, ist gerichtlich noch nicht geklärt. Und über § 34 BFSG können Verbraucher kostenlos ein Schlichtungsverfahren anstoßen – der Weg mit der niedrigsten Hürde von allen. Was davon gerade wie läuft, steht laufend aktualisiert unter Aktuelles zum BFSG.
Häufige Fragen zur BFSG-Prüfung
Was kostet die Prüfung – und was passiert mit meinen Daten?
Der Check ist kostenlos. Die Auswertung bekommst du gegen deine E-Mail-Adresse; gespeichert werden Adresse, Antworten und Ergebnis (Details in der Datenschutzerklärung). Abmelden kannst du dich jederzeit mit einem Klick.
Ist das Ergebnis rechtssicher?
Nein – und das behauptet niemand seriös von einem Online-Check. Die Prüfung bildet die Systematik des Gesetzes und die zentralen WCAG-Anforderungen verlässlich ab, ersetzt aber weder Rechtsberatung im Einzelfall noch ein vollständiges Audit. Sie ist der schnellste Weg zu einer belastbaren Standortbestimmung.
Warum keine automatische Messung meiner URL?
Weil das Ergebnis dann weniger wert wäre. Ein Scanner deckt die messbaren Kriterien ab, und davon gibt es weniger, als die Berichte solcher Werkzeuge suggerieren. Die Fragen hier zielen auf das, was zwischen den Messwerten liegt: Bedienbarkeit mit der Tastatur, Verständlichkeit von Meldungen, Zuständigkeit im Team. Ein automatischer Test ist danach sinnvoll – als zweiter Schritt.
Ich bin nicht betroffen – kann ich das Thema abhaken?
Rechtlich vielleicht, praktisch selten. Barrierefreiheit bleibt Reichweiten- und Qualitätsfaktor, der Anwendungsbereich der Gesetze wächst, und der nächste Relaunch mit Buchungsfunktion macht aus der Info-Website ein erfasstes Angebot.
Mein Shop läuft über Shopify, WooCommerce & Co. – reicht das Theme?
Verantwortlich bist du als Anbieter, nicht der Baukasten. Viele Themes sind besser geworden, aber Produktbilder ohne Alt-Texte, unbeschriftete Filter und ein unzugänglicher Checkout bleiben deine Baustelle – der Onlineshop-Leitfaden zeigt die typischen Punkte.
Fazit
Die BFSG-Prüfung nimmt dir die zwei Fragen ab, die seit Juni 2025 zehntausende Website-Betreiber umtreiben: Gilt das Gesetz für mich? und Wie weit bin ich? Drei Minuten Selbsttest liefern eine belastbare Bewertung, eine priorisierte Liste und den Fahrplan Richtung Audit – und jeder Handlungspunkt führt direkt zum passenden Leitfaden auf dieser Website.
Was danach kommt, ist immer dieselbe Reihenfolge: Erklärung veröffentlichen, Feedback-Weg einrichten, Barrierefreiheit im Update-Prozess verankern – und bei Bedarf eine fachliche Prüfung anschließen. Barrierefreiheit ist kein Projekt, das man „bestehen“ muss, sondern der Normalzustand einer guten Website: Der beste Zeitpunkt anzufangen ist jetzt.
Kein Rechtsrat. Diese Seite und der Selbsttest ordnen die Rechtslage aus der Praxis ein und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für Grenzfälle – Mischangebote, Konzernstrukturen, Schwellenwerte – bitte fachlich prüfen lassen.
Quellen
- BFSG – Gesetzestext, u. a. § 1 Anwendungsbereich, § 14 Informationspflichten, § 37 Bußgeldvorschriften
- Richtlinie (EU) 2019/882 – European Accessibility Act (EUR-Lex)
- Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) – zuständige Behörde für Dienstleistungen
- WCAG 2.1 (W3C-Empfehlung, Bezugsfassung der EN 301 549 V3.2.1)