WCAG & BFSG · WCAG verstehen

WCAG-Konformitätsstufen: A, AA & AAA

Die WCAG kennen drei Konformitätsstufen: A ist das Minimum, AA der Standard, an dem sich BFSG, BITV 2.0 und EN 301 549 orientieren, und AAA das höchste Niveau. Weil die Stufen aufeinander aufbauen, heißt das Ziel „WCAG 2.2 AA“ konkret: alle 31 A-Kriterien plus alle 24 AA-Kriterien erfüllen – zusammen 55.

Jedes Erfolgskriterium der WCAG ist genau einer dieser Stufen zugeordnet. Wer mit Barrierefreiheit zu tun hat, stolpert ständig über die Kürzel – in Gesetzen, Audits, Ausschreibungen und Barrierefreiheitserklärungen. Deshalb lohnt es sich, sie einmal sauber einzuordnen: was die Stufen bedeuten, wie viele Kriterien dahinterstehen, welche formalen Bedingungen das W3C zusätzlich stellt und was „teilweise konform“ eigentlich heißt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die WCAG kennen drei Stufen: A (Minimum), AA (Standard), AAA (höchstes Niveau). Jedes Erfolgskriterium liegt auf genau einer davon.
  • Die Stufen sind kumulativ: „WCAG 2.2 AA“ heißt 31 A-Kriterien plus 24 AA-Kriterien – zusammen 55. Mit den 31 AAA-Kriterien sind es 86.
  • AA ist der rechtliche Zielwert. EN 301 549, BFSG und BITV 2.0 beziehen sich darauf, nicht auf AAA.
  • AAA ist kein realistisches Gesamtziel. Das W3C schreibt selbst, dass es für manche Inhalte nicht vollständig erreichbar ist – einzelne AAA-Kriterien lohnen sich trotzdem.
  • Konformität verlangt mehr als erfüllte Kriterien: Das W3C stellt fünf formale Bedingungen, darunter vollständige Seiten und konforme Alternativversionen.
  • „Teilweise konform“ ist keine WCAG-Kategorie. Der Begriff stammt aus der Barrierefreiheitserklärung und verlangt dort die Auflistung der nicht konformen Teile.
  • Eine Stufe gilt pro Seite, nicht pro Website. Eine einzige nicht konforme Seite im Bestellprozess kippt die Aussage für den ganzen Ablauf.

Abgrenzung – hier geht es nur um die Stufen. A, AA, AAA und die fünf Konformitätsbedingungen des W3C. Welche Kriterien in welcher Stufe liegen, zeigt die WCAG-2.2-Referenz – alle 55 einzeln erklärt; die Versionsgeschichte steht unter WCAG 2.1 vs. 2.2.

Was die drei Stufen bedeuten

  • A – das Minimum. Grundlegende Anforderungen, ohne die ernste Barrieren bestehen. Werden sie verletzt, ist die Seite für manche schlicht unbenutzbar – etwa für Menschen, die nur mit Tastatur navigieren oder einen Screenreader nutzen.
  • AA – der Standard. Die Stufe, die größere, häufige Barrieren abdeckt: ausreichende Kontraste, sichtbarer Fokus, Zoom ohne Funktionsverlust. Sie ist der praktische und rechtliche Zielwert – EN 301 549, BFSG und die Behörden-Regelungen beziehen sich auf AA.
  • AAA – das höchste Niveau. Zusätzliche, strengere Anforderungen. Wertvoll, aber laut W3C nicht für jeden Inhalt vollständig erreichbar.

In Zahlen sieht die Verteilung der 86 Erfolgskriterien der WCAG 2.2 so aus:

Stufe Eigene Kriterien Kumulativ (mit darunterliegenden Stufen)
A 31 31
AA 24 55
AAA 31 86

Die Zuordnung eines Kriteriums zu einer Stufe ist keine Willkür. Das W3C wägt dabei mehrere Faktoren ab: Ist das Kriterium unverzichtbar, damit Menschen mit Behinderungen die Seite überhaupt nutzen können? Lässt es sich für alle Arten von Inhalten erfüllen? Schränkt es Gestaltung und Ausdruck stark ein? Und gibt es Ausweichlösungen, falls es nicht erfüllt wird? Je essenzieller und je universeller umsetzbar, desto niedriger die Stufe.

Randnotiz – Warum andere Quellen andere Zahlen nennen. Im Netz kursieren munter 30, 31 oder 32 A-Kriterien nebeneinander. Der Grund: WCAG 2.1 hatte 78 Kriterien (30 A, 20 AA, 28 AAA). WCAG 2.2 brachte neun neue Kriterien (2 × A, 4 × AA, 3 × AAA) und strich zugleich das alte Kriterium 4.1.1 („Syntaxanalyse“), weil moderne Browser Parsing-Fehler ohnehin abfangen. Ergebnis: 31 + 24 + 31 = 86. Wer andere Zahlen liest, schaut meist auf die falsche Version.

Typische Kriterien je Stufe

Ein Gefühl dafür, was auf welcher Stufe liegt, bekommst du am schnellsten über Beispiele:

Stufe A – die Basis, ohne die nichts geht:

  • 1.1.1 Alternativtexte: Bilder brauchen eine Textalternative.
  • 2.1.1 / 2.1.2 Tastatur: Alles ist per Tastatur bedienbar, nichts fängt den Fokus ein.
  • 2.4.2 Seitentitel: Jede Seite hat einen aussagekräftigen <title>.
  • 3.1.1 Sprache der Seite: <html lang="de"> ist gesetzt.
  • 1.4.1 Farbe: Information hängt nie allein an der Farbe.

Wie schnell ein A-Kriterium reißt, zeigt das Klassiker-Beispiel:

<!-- Falsch: verletzt 1.1.1 (Stufe A) – und kostet damit auch die AA-Konformität -->
<img src="diagramm-umsatz.png">

<!-- Richtig: aussagekräftige Textalternative -->
<img src="diagramm-umsatz.png"
     alt="Balkendiagramm: Der Umsatz steigt von 2023 bis 2025 von 1,2 auf 1,8 Millionen Euro.">

Stufe AA – der Ausbau für den Alltag:

  • 1.4.3 Kontrast: Text erreicht mindestens 4,5:1 (großer Text 3:1) – Details im Artikel zu Farbkontrasten.
  • 1.4.4 / 1.4.10 Zoom & Reflow: 200 % Textvergrößerung und 400 % Zoom ohne Funktionsverlust und ohne horizontales Scrollen.
  • 2.4.7 Fokus sichtbar: Der Tastaturfokus ist immer erkennbar.
  • 2.4.5 Mehrere Wege: Es gibt mehr als einen Weg zu einer Seite (etwa Navigation plus Suche).
  • 3.1.2 Sprache von Teilen: Fremdsprachige Passagen sind ausgezeichnet.

Dass dieselbe Themenfamilie sich über die Stufen steigert, sieht man schön am lang-Attribut:

<!-- 3.1.1 (Stufe A): die Hauptsprache des Dokuments -->
<html lang="de">

<!-- 3.1.2 (Stufe AA): zusätzlich die Sprache einzelner Passagen -->
<blockquote lang="en">
  <p>The power of the Web is in its universality.</p>
</blockquote>

Stufe AAA – die Verschärfung: 7:1-Kontrast, Gebärdensprache, Verzicht auf Zeitlimits. Was das konkret bedeutet, schauen wir uns weiter unten genauer an.

Die Stufen bauen aufeinander auf

Ein wichtiger Punkt, der oft untergeht: Die Stufen sind kumulativ. Wer AA erfüllen will, muss alle A- und alle AA-Kriterien erfüllen. AA ist also kein Ersatz für A, sondern schließt es ein. Entsprechend verlangt AAA zusätzlich noch alle AAA-Kriterien.

Man kann eine Stufe deshalb nur dann für sich beanspruchen, wenn wirklich jedes Kriterium dieser und der darunterliegenden Stufen erfüllt ist – ein einziges gerissenes A-Kriterium verhindert schon die AA-Konformität. Perfekte Kontraste nützen formal nichts, solange das Cookie-Banner eine Tastaturfalle ist.

Drei nebeneinanderstehende Karten bilden eine aufsteigende Treppe der WCAG-Konformitätsstufen. Die niedrigste Stufe A ist mit „Das Minimum“ und 31 Kriterien beschriftet. Die mittlere, farblich hervorgehobene Stufe AA trägt das Etikett „Zielwert“ sowie den Text „Der Standard – gesetzlich gefordert“ und kommt mit 24 weiteren Kriterien auf 55. Die höchste Stufe AAA steht für „Das Höchstmaß – die Kür“ und erreicht mit 31 zusätzlichen Kriterien insgesamt 86. Eine Hinweiszeile darunter erklärt, dass die Stufen aufeinander aufbauen und ein einziges gerissenes A-Kriterium die AA-Konformität verhindert.
Die Stufen als Treppe: AA schließt alle A-Kriterien ein – wer „WCAG 2.2 AA“ erklärt, erfüllt 55 Kriterien, AAA umfasst alle 86.

Die fünf Konformitätsbedingungen des W3C

Die Stufe ist nur die erste von fünf Bedingungen, die das W3C in den Konformitätsanforderungen der WCAG 2.2 formuliert. Wer „konform“ sagen will, muss alle fünf erfüllen – und gerade die weniger bekannten Bedingungen 2 bis 5 sind in der Praxis oft der Knackpunkt:

  1. Konformitätsstufe. Eine der drei Stufen wird vollständig erfüllt – inklusive aller darunterliegenden. Alternativ darf eine konforme Alternativversion angeboten werden, die aber barrierefrei erreichbar sein muss (eine „barrierefreie Version“, die man nur über eine unzugängliche Seite findet, zählt nicht).
  2. Vollständige Seiten. Konformität gilt immer für die ganze Seite. Eingebettete Videos, Karten-Widgets, das Cookie-Banner, der Chat-Button – alles zählt mit. Man kann nicht den Hauptinhalt für konform erklären und den Rest ausklammern.
  3. Vollständige Prozesse. Gehört eine Seite zu einem mehrstufigen Ablauf (Warenkorb → Adresse → Zahlung → Bestätigung), müssen alle Seiten des Ablaufs konform sein. Ein einziger unzugänglicher Checkout-Schritt verletzt die Konformität des gesamten Prozesses – für einen Onlineshop die vielleicht wichtigste Regel überhaupt.
  4. Nur barrierefreiheitsunterstützte Technologien. Funktionen dürfen sich nur auf Techniken stützen, die mit assistiven Technologien wie Screenreadern tatsächlich funktionieren. Exotische Technik ist erlaubt – aber nur, wenn dieselbe Information und Funktion auch auf unterstütztem Weg verfügbar ist. Der sicherste unterstützte Weg ist und bleibt semantisches HTML.
  5. Nicht-Interferenz. Selbst Inhalte, die nicht zur Konformität beitragen (etwa ein technisch nicht unterstütztes Extra), dürfen den Rest der Seite nicht blockieren. Vier Kriterien gelten deshalb ausnahmslos für alles auf der Seite: 1.4.2 (Audio abschaltbar), 2.1.2 (keine Tastaturfalle), 2.2.2 (Bewegtes pausierbar) und 2.3.1 (kein gefährliches Blitzen).

Ein typischer Verstoß gegen die Nicht-Interferenz, den man immer noch findet:

<!-- Falsch: Audio startet automatisch und lässt sich nicht stoppen (1.4.2) -->
<audio src="hintergrundmusik.mp3" autoplay loop></audio>

<!-- Richtig: kein Autoplay, sichtbare Bedienelemente -->
<audio src="interview.mp3" controls></audio>

Automatisch startender Ton übertönt die Sprachausgabe eines Screenreaders – die Person kann dann die ganze Seite nicht mehr nutzen, egal wie barrierefrei der Rest ist. Genau davor schützt diese Bedingung.

Warum AA und nicht AAA?

AAA klingt verlockend – warum nicht gleich das Höchste anstreben? Weil das W3C selbst sagt, dass AAA nicht für jeden Inhalt vollständig erreichbar ist, und ausdrücklich davon abrät, AAA pauschal für ganze Websites zu fordern. Einige AAA-Kriterien sind so streng, dass sie sich für eine komplette Website kaum durchhalten lassen.

Beispiel AA AAA
Textkontrast (1.4.3 / 1.4.6) 4,5:1 7:1
Gebärdensprache für Videos (1.2.6) nicht verlangt verlangt
Zeitlimits (2.2.1 / 2.2.3) anpassbar oder abschaltbar grundsätzlich keine
Sprachniveau (3.1.5) keine Vorgabe Ergänzung bei anspruchsvollem Text
Hintergrundaudio (1.4.7) keine Vorgabe mindestens 20 dB leiser als Sprache

Was AAA konkret bedeutet

  • Kontrast 7:1 (1.4.6): deutlich mehr als die 4,5:1 der Stufe AA – gedacht für Menschen mit stärkerer Seheinschränkung. Mit dunklem Text auf hellem Grund gut machbar, mit dezenten Grautönen oder Markenfarben oft nicht.
  • Gebärdensprache (1.2.6): Für jedes aufgezeichnete Video mit Ton ein Gebärdensprachvideo produzieren – für die meisten Redaktionen schlicht nicht leistbar. (Interessant: § 4 BITV 2.0 verlangt von öffentlichen Stellen immerhin Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache auf der Website – ein Stück AAA-Geist im deutschen Recht.)
  • Verständliche Sprache (3.1.5): Verlangt anspruchsvolle Texte durch eine leichter verständliche Fassung zu ergänzen. Das ist nicht dasselbe wie normgerechte Leichte Sprache, geht aber in dieselbe Richtung – mehr dazu unter kognitive Barrierefreiheit.
  • Keine Zeitlimits (2.2.3): Wo AA anpassbare Limits erlaubt, verlangt AAA den Verzicht – für Ticketshops mit Reservierungsfenstern schlicht unmöglich.

Mein Vorgehen: AA als verbindliches Ziel, und einzelne AAA-Kriterien gezielt mitnehmen, wo sie ohne großen Aufwand drin sind – etwa der höhere Kontrast, wenn das Farbschema es ohnehin hergibt. AAA pauschal für die ganze Seite zu versprechen, wäre dagegen unseriös.

„Teilweise konform“ und die Barrierefreiheitserklärung

Streng genommen ist Konformität binär: Eine Seite erfüllt eine Stufe ganz oder gar nicht, „zu 90 % AA-konform“ gibt es im Sinne der WCAG nicht. Für die Praxis wäre das allein aber zu starr, deshalb gibt es zwei Ventile:

  • Das W3C selbst definiert die Erklärung über teilweise Konformität – für Fälle, in denen Fremdinhalte (etwa eingebettete Social-Media-Posts oder nutzergenerierte Kommentare) nicht kontrollierbar sind. Kernidee: Die Seite wäre konform, wenn man diese benannten Inhalte entfernte.
  • Die Barrierefreiheitserklärung beschreibt den Stand differenziert. Das EU-Muster für öffentliche Stellen kennt dafür genau drei Formeln: „vollständig vereinbar“, „teilweise vereinbar“ oder „nicht vereinbar“ – mit der Pflicht, nicht erfüllte Punkte konkret zu benennen.

„Teilweise konform“ ist also kein Makel, sondern der ehrliche Normalfall auf dem Weg zur vollen Konformität – solange die Ausnahmen benannt sind und abgebaut werden. Wie so eine Erklärung aufgebaut ist, zeigt der Leitfaden zur Barrierefreiheitserklärung.

Von der Stufe zum Gesetz: EN 301 549, BFSG, BITV

Kein deutsches Gesetz sagt wörtlich „erfülle WCAG AA“. Die Kette läuft über eine Norm: Das BFSG (Pflicht seit dem 28. Juni 2025) verweist über seine Rechtsverordnung auf die europäische Norm EN 301 549, und deren Kapitel 9 („Web“) übernimmt die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA. Für Behörden führt die BITV 2.0 über dieselbe Norm zum selben Ergebnis. Formaler Prüfmaßstab ist damit aktuell WCAG 2.1 AA – die Details der Normenkette stehen im Artikel zu EAA & EN 301 549.

Und WCAG 2.2? Die ist seit Oktober 2023 der aktuelle W3C-Standard, aber noch nicht formal in die EN 301 549 übernommen. Mein Rat: trotzdem direkt gegen 2.2 AA arbeiten. Die Version enthält alle 2.1-AA-Kriterien (bis auf das gestrichene 4.1.1, das bei modernem HTML laut W3C ohnehin als erfüllt gilt) – wer 2.2 AA erfüllt, erfüllt praktisch auch 2.1 AA und ist für die absehbare Aktualisierung der Norm gerüstet.

Randnotiz – Stufe ist nicht Version. „Wir sind WCAG 2.2“ ist keine vollständige Angabe, „wir sind AA“ auch nicht. Eine Konformitätsaussage braucht immer beides: Version und Stufe – also „konform mit WCAG 2.2, Stufe AA“. In Ausschreibungen und Erklärungen sonst ein beliebter Streitpunkt.

Was heißt das konkret für dich?

  • Ziel setzen: WCAG 2.2 AA. Das deckt die gesetzlichen Anforderungen ab und beseitigt die allermeisten realen Barrieren.
  • A zuerst sicherstellen. Da AA auf A aufbaut, sind die A-Kriterien die Pflichtbasis – ohne sie kein AA. Tastaturbedienung, Alternativtexte, Beschriftungen und Seitenstruktur zuerst.
  • In Prozessen denken, nicht in Einzelseiten. Kontaktformular, Checkout, Login – jeden Ablauf von Anfang bis Ende prüfen.
  • AAA als Kür. Einzelne Punkte mitnehmen, aber nicht als Gesamtversprechen.

Welche Kriterien hinter den Stufen stehen, ergibt sich aus den vier POUR-Prinzipien; wie man den Stand prüft, zeigt Barrierefreiheit selbst testen.

Häufige Fehler

  • „Wir sind zu 90 % konform.“ Konformität ist pro Stufe alles-oder-nichts. Den Zwischenstand kommuniziert man sauber als „teilweise vereinbar“ in der Barrierefreiheitserklärung – mit benannten Ausnahmen, nicht mit Prozentwerten.
  • AAA pauschal versprechen. Das W3C rät selbst davon ab, AAA für ganze Websites zu fordern. Wer es trotzdem verspricht, wirkt nicht ambitioniert, sondern uninformiert.
  • Nur die Startseite prüfen. Konformität gilt für vollständige Seiten und vollständige Prozesse. Die vergessene alte Unterseite und der dritte Checkout-Schritt zählen genauso.
  • Fremdinhalte stillschweigend ausklammern. Eingebettete Videos und Widgets gehören zur Seite. Nicht kontrollierbare Fremdinhalte lassen sich nur über eine ausdrückliche Erklärung über teilweise Konformität ausnehmen.
  • Die Kür vor der Pflicht. Am 7:1-Kontrast feilen, während das Mega-Menü eine Tastaturfalle ist (2.1.2, Stufe A) – erst die Basis, dann die Verfeinerung.
  • Stufe und Version verwechseln. „WCAG 2.2“ ist eine Version, „AA“ eine Stufe. Erst die Kombination aus beidem ist eine belastbare Aussage.

Häufige Fragen

Wie viele Kriterien hat WCAG 2.2 pro Stufe?

31 auf Stufe A, 24 auf Stufe AA und 31 auf Stufe AAA – zusammen 86. Da die Stufen kumulativ sind, bedeutet AA-Konformität 55 erfüllte Kriterien (31 + 24). Ältere Zahlen (30/20/28) beziehen sich auf WCAG 2.1.

Reicht Stufe A nicht aus?

Für die gesetzliche Pflicht nicht – Bezugspunkt ist AA. Und auch fachlich lässt A viele relevante Barrieren offen: ausreichende Kontraste, sichtbarer Fokus oder Zoom ohne Funktionsverlust werden erst auf AA verlangt.

Kann ich „teilweise AA“ sein?

Streng genommen ist Konformität ein Alles-oder-nichts pro Stufe. In der Praxis beschreibt man den Stand aber differenziert – „teilweise vereinbar mit benannten Ausnahmen“ – genau dafür ist die Barrierefreiheitserklärung da.

Muss jede Unterseite die Stufe erfüllen?

Ja, Konformität bezieht sich auf vollständige Seiten und Abläufe (Konformitätsbedingungen 2 und 3). Eine einzelne unzugängliche Seite oder ein nicht konformer Checkout-Schritt verletzt die Konformität des ganzen Prozesses.

Welche Stufe verlangt das BFSG?

AA – allerdings indirekt: BFSG und BITV 2.0 verweisen auf die EN 301 549, deren Web-Kapitel die WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA übernimmt. Wer heute gegen WCAG 2.2 AA arbeitet, deckt das ab und ist zukunftssicher.

Ist AAA irgendwo gesetzlich vorgeschrieben?

Als pauschale Pflicht für ganze Websites nicht – weder BFSG noch BITV verlangen AAA. Einzelne AAA-nahe Anforderungen tauchen aber punktuell auf, etwa die Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache, die § 4 BITV 2.0 von öffentlichen Stellen verlangt.

Fazit

A ist das Minimum, AA der maßgebliche Standard, AAA das selektive Höchstmaß – und die Stufen bauen aufeinander auf: 31, 55, 86 Kriterien. Konformität heißt dabei mehr als „Stufe erreicht“: Sie gilt nur für vollständige Seiten und Prozesse, mit unterstützten Techniken und ohne blockierende Inhalte. Für praktisch jedes Projekt lautet das Ziel WCAG 2.2 AA – es erfüllt die rechtlichen Vorgaben und räumt die wichtigsten Barrieren aus. AAA nimmt man dort mit, wo es leichtfällt, verspricht es aber nicht für die ganze Seite. Und wo noch Lücken sind, benennt man sie ehrlich als „teilweise vereinbar“ statt mit Fantasie-Prozenten.

Quellen

  • WCAG 2.2 – Erfolgskriterien mit Stufen und Konformitätsabschnitt (W3C-Empfehlung)
  • Understanding Conformance – die fünf Konformitätsbedingungen im Detail (W3C/WAI)
  • EN 301 549 V3.2.1 – Kapitel 9 übernimmt WCAG 2.1 A/AA (PDF)
  • BFSG – knüpft über die EN 301 549 technisch an Stufe AA an
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