WCAG & BFSG · Recht & Pflicht

Barrierefreiheitserklärung erstellen

Eine Barrierefreiheitserklärung ist die öffentliche Auskunft darüber, wie zugänglich ein digitales Angebot ist – was bereits erfüllt wird, wo es noch hakt, und wie man Barrieren melden kann. Sie ist Teil der Pflichten rund um BFSG und Behörden-Barrierefreiheit und, richtig gemacht, mehr als eine Formalie: ein ehrliches Signal, dass man das Thema ernst nimmt.

Wichtig ist, die beiden Regime auseinanderzuhalten, weil Form und Detailtiefe sich unterscheiden.

Kein Rechtsrat. Ich beschreibe Aufbau und Inhalt aus der Praxis. Die genaue rechtliche Form hängt davon ab, ob du als öffentliche Stelle oder als privater Anbieter erklärst – im Zweifel mit juristischer Unterstützung finalisieren.

Zwei Regime, zwei Ausprägungen

  • Öffentliche Stellen (BITV / EU 2016/2102) brauchen eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ mit gesetzlich vorgegebener Struktur – inklusive Verweis auf ein Durchsetzungsverfahren und die Schlichtungsstelle.
  • Private Anbieter nach BFSG müssen Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Das ist etwas anders gelagert, überschneidet sich inhaltlich aber stark.

Die folgende Struktur funktioniert als gemeinsamer Nenner – ich passe sie je nach Fall an.

Was in die Erklärung gehört

Baustein Inhalt
Geltungsbereich Welche Website/App/Teile die Erklärung abdeckt
Konformitätsstatus „vollständig / teilweise / nicht konform“ zu WCAG 2.1 AA bzw. EN 301 549
Bekannte Einschränkungen Was (noch) nicht zugänglich ist – und warum
Erstellung & Prüfung Datum, Art der Prüfung (Selbstbewertung oder extern)
Feedback-Mechanismus Kontakt, um Barrieren zu melden
Durchsetzung (öffentl. Stellen) Hinweis auf Schlichtungsstelle / Verfahren

Geltungsbereich

Benenne klar, was abgedeckt ist – die ganze Domain, eine App, bestimmte Bereiche. Pauschale Erklärungen, die alles und nichts umfassen, helfen niemandem.

Konformitätsstatus

Hier wird’s konkret: Auf welche Norm beziehst du dich (in der Regel WCAG 2.1 AA über EN 301 549), und wie weit erfüllst du sie? Die Konformitätsstufe AA ist der übliche Bezugspunkt. Ehrlichkeit zahlt sich aus – „teilweise konform“ mit benannten Lücken ist glaubwürdiger als ein beschönigtes „vollständig konform“.

Bekannte Einschränkungen

Das ist der Teil, den ich am wichtigsten finde: eine ehrliche Liste dessen, was noch nicht passt – etwa „die Bestellhistorie als PDF ist derzeit nicht getaggt“ – samt geplanter Besserung. Das zeigt mehr Ernsthaftigkeit als jede Hochglanz-Formulierung.

Feedback-Mechanismus

Es muss einen erreichbaren Weg geben, Barrieren zu melden – und eine Zusage, darauf zu reagieren. Eine E-Mail-Adresse oder ein zugängliches Formular reicht, solange jemand wirklich antwortet.

Wie ich vorgehe

  1. Prüfen, bevor erklärt wird. Eine Erklärung ist nur so gut wie das Audit dahinter – siehe Barrierefreiheit selbst testen. Den Status erfindet man nicht.
  2. Status ehrlich festhalten, inklusive der bekannten Lücken.
  3. Leicht auffindbar veröffentlichen – üblicherweise im Footer verlinkt, unter einer stabilen URL. Diese Website tut das unter Barrierefreiheitserklärung.
  4. Datum setzen und aktuell halten. Eine Erklärung von vorgestern, die nie gepflegt wird, verliert ihren Wert.

Vorlagen nutzen – mit Verstand

Für öffentliche Stellen gibt es etablierte Muster (etwa von BIK oder vom BFIT-Bund). Solche Vorlagen nehmen einem die Struktur ab – die Inhalte musst du trotzdem selbst und wahrheitsgemäß füllen. Eine ungeprüft übernommene Vorlage, die eine Konformität behauptet, die nicht existiert, ist schlimmer als keine.

Häufige Fragen

Brauche ich als privater Shop dieselbe Erklärung wie eine Behörde?

Nicht identisch. Die strenge, vorgegebene Form mit Schlichtungsstellen-Hinweis betrifft öffentliche Stellen. Als privater Anbieter stellst du nach BFSG die Informationen zur Erfüllung der Anforderungen bereit – inhaltlich ähnlich, in der Form etwas freier. Die genaue Ausgestaltung im Zweifel rechtlich klären.

Muss die Erklärung selbst barrierefrei sein?

Unbedingt. Eine Erklärung über Barrierefreiheit, die man nicht zugänglich lesen kann, wäre ein schlechter Witz – also als sauberes HTML, nicht als Bild oder unstrukturiertes PDF.

Wie oft muss ich sie aktualisieren?

Mindestens nach größeren Änderungen am Angebot und in regelmäßigen Abständen. Das Erstell- bzw. Prüfdatum gehört sichtbar in die Erklärung.

Fazit

Eine gute Barrierefreiheitserklärung benennt Geltungsbereich, Konformitätsstatus, bekannte Lücken, Prüf­datum und einen echten Feedback-Weg – ehrlich und leicht auffindbar. Sie steht und fällt mit dem Audit dahinter: Erst prüfen, dann erklären. Welche genaue Form für dich gilt, hängt vom Regime ab – das ist der Punkt, an dem ich juristischen Rat dazunehme.