WCAG einfach erklärt: Aufbau, Versionen und Stufen

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines, auf Deutsch „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind der internationale Standard für barrierefreie Websites und Web-Anwendungen. Herausgeber ist das W3C. Aktuell ist WCAG 2.2. Der Zielwert für Websites heißt Stufe AA mit 55 Erfolgskriterien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Herausgeber der WCAG ist die Web Accessibility Initiative des W3C. Rechtlich wirken sie über die europäische Norm EN 301 549, auf die das BFSG und die BITV 2.0 verweisen.
  • WCAG 2.2 umfasst 86 Erfolgskriterien: 31 auf Stufe A, 24 auf AA, 31 auf AAA. Die Zielstufe AA schließt A ein und heißt damit 55 Kriterien.
  • Die Versionen sind abwärtskompatibel: Wer 2.2 erfüllt, erfüllt auch 2.1 und 2.0. Die einzige Ausnahme ist das gestrichene Kriterium 4.1.1 Parsing.
  • Stand September 2026 bleibt die EN 301 549 V3.2.1 mit WCAG 2.1 AA der Bezugspunkt. Die V4.1.1 mit WCAG 2.2 erschien am 2. September 2026.
  • Auf Deutsch gibt es WCAG 2.0 als autorisierte und WCAG 2.1 als inoffizielle Übersetzung. Für WCAG 2.2 führt das W3C Stand September 2026 keine deutsche Fassung.
  • Konformität gilt für ganze Seiten und ganze Vorgänge. Eine teilweise konforme Seite kennt die Norm nicht.
Links vier Ebenen untereinander. Erste Ebene, 4 Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Sie sind das Denkraster und lassen sich selbst nicht erfüllen. Zweite Ebene, 13 Richtlinien wie Textalternativen oder Per Tastatur zugänglich. Auch sie sind nicht testbar. Dritte Ebene, 86 Erfolgskriterien. Sie sind die testbaren Anforderungen mit Nummer und Stufe, und nur diese Ebene taucht in Prüfberichten auf. Vierte Ebene, Techniken. Sie sind Lösungsbeispiele des W3C und nicht verbindlich. Rechts oben die 86 Kriterien nach Stufe: A 31, AA 24, AAA 31. AA konform heißt, alle 31 A- und alle 24 AA-Kriterien zu erfüllen, zusammen 55. Rechts unten eine Zeitleiste: Dezember 2008 WCAG 2.0, Juni 2018 WCAG 2.1 mit 17 Kriterien mehr, Oktober 2023 WCAG 2.2 mit 9 neuen Kriterien und dem Wegfall von 4.1.1, Dezember 2024 überarbeitete Ausgabe, September 2026 Veröffentlichung der EN 301 549 V4.1.1 mit WCAG 2.2 AA. Bis zur Nennung im EU-Amtsblatt bleibt die EN 301 549 V3.2.1 mit WCAG 2.1 AA der Bezugspunkt. Vergrößern: Von 86 Kriterien betreffen 55 die Zielstufe AA. Nur die dritte Ebene taucht in…
Von 86 Kriterien betreffen 55 die Zielstufe AA. Nur die dritte Ebene taucht in Prüfberichten auf. Stand September 2026.

Was sind die WCAG?

Die Web Content Accessibility Guidelines beschreiben, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen nutzbar werden. Gemeint sind Texte, Bilder, Formulare, Audio und Video auf Websites und in Web-Anwendungen. Herausgeber ist die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C), das auch CSS und viele andere Webstandards verabschiedet. Die offizielle deutsche Bezeichnung lautet „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“.

Formal sind die WCAG eine Empfehlung des W3C. Rechtlich verbindlich werden sie über die europäische Norm EN 301 549. Auf diese Norm verweisen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Produkte und Dienstleistungen der Wirtschaft und die BITV 2.0 für öffentliche Stellen. Wie die Kette im Einzelnen läuft, steht unter Welche Version rechtlich gilt.

Anwenden sollen die WCAG alle, die Webinhalte bauen oder pflegen: Entwicklung, Gestaltung, Redaktion und die Hersteller der Werkzeuge dafür. Wer sie erfüllen muss, legt das jeweilige Gesetz fest.

Gearbeitet wird mit den Erfolgskriterien. Jedes ist als prüfbare Aussage formuliert, etwa 2.1.1 Tastatur: Alle Funktionen lassen sich mit der Tastatur bedienen. Aktuell ist WCAG 2.2. Das W3C hat sie am 5. Oktober 2023 als Empfehlung veröffentlicht und am 12. Dezember 2024 in einer überarbeiteten Ausgabe neu herausgegeben.

Abgrenzung: der Standard als Ganzes. Diese Seite erklärt, was die WCAG sind, wie sie aufgebaut sind, welche Version rechtlich zählt und was die Stufen bedeuten. Alle 55 Anforderungen der Stufen A und AA stehen einzeln in der Kriterien-Referenz, die neun Neuzugänge der Version 2.2 unter Neu in WCAG 2.2 und der Vergleich der Stufen A, AA und AAA unter Konformitätsstufen.

Der Aufbau: vom Prinzip zum Kriterium

Die vier Prinzipien sind das Denkraster: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust (kurz POUR). Sie ordnen ein, worum es bei einem Problem geht. Erfüllen oder prüfen lässt sich ein Prinzip selbst nicht. Ausführlich stehen sie unter Die vier Prinzipien.

Die 13 Richtlinien bündeln Kriterien zu einem gemeinsamen Ziel: „Textalternativen“, „Zeitbasierte Medien“, „Per Tastatur zugänglich“ und so weiter. Auch sie sind nicht testbar. Sie sind die Sortierung.

Die 86 Erfolgskriterien sind das, womit man arbeitet. Jedes ist so formuliert, dass es mit Ja oder Nein beantwortbar ist, und jedes hat eine Konformitätsstufe. Beispiel: „1.4.3 Kontrast (Minimum), AA“. Dieses Kriterium ist eindeutig prüfbar und hat einen klaren Zielwert von 4,5:1.

Die Techniken sind der informative Anhang: konkrete Lösungswege mit Codebeispielen, die das W3C zu jedem Kriterium sammelt. Sie sind ausdrücklich nicht verbindlich. Eine Technik nicht zu verwenden ist kein Verstoß, solange das Kriterium auf anderem Weg erfüllt wird. In Ausschreibungen wird dieser Punkt regelmäßig falsch zitiert.

Die Versionen im Überblick

Version Datum Kriterien Was dazukam
WCAG 2.0 Dezember 2008 61 Grundlage, seit 2012 auch ISO/IEC 40500
WCAG 2.1 Juni 2018 78 (+17) Mobil, Sehschwäche, Kognition
WCAG 2.2 Oktober 2023 86 (+9, −1) Fokus, Zielgröße, Anmeldung, kognitive Last

WCAG 2.1 schloss die Lücken, die durch das Smartphone entstanden waren: Reflow bei 400 % Zoom, Ausrichtung nicht sperren, Zeigergesten mit Alternative, Nicht-Text-Kontrast für Bedienelemente und Statusmeldungen für dynamische Oberflächen. Von den 17 neuen Kriterien liegen fünf auf A, sieben auf AA und fünf auf AAA.

WCAG 2.2 verschiebt den Schwerpunkt noch einmal: acht der neun Neuzugänge betreffen Tastatur, Fokus, Motorik oder kognitive Last. Das sind sie vollständig:

Kriterium Stufe Worum es geht
2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum) AA Sticky-Header dürfen das fokussierte Element nicht vollständig überdecken
2.4.12 Fokus nicht verdeckt (erweitert) AAA gar keine Überdeckung
2.4.13 Fokus-Darstellung AAA Mindestgröße und Kontrast des Fokusrings
2.5.7 Ziehbewegungen AA zu jedem Drag-and-drop eine Alternative mit einfachem Klick
2.5.8 Zielgröße (Minimum) AA Bedienelemente mindestens 24 × 24 CSS-Pixel
3.2.6 Konsistente Hilfe A Hilfe-Angebote stehen überall an derselben Stelle
3.3.7 Redundante Eingabe A keine doppelte Eingabe derselben Angabe im selben Vorgang
3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum) AA kein Gedächtnistest beim Anmelden, Einfügen erlauben
3.3.9 Zugängliche Authentifizierung (erweitert) AAA zusätzlich ohne Objekterkennung

Für WCAG 2.2 AA sind damit vier Kriterien neu: 2.4.11, 2.5.7, 2.5.8 und 3.3.8. Dazu kommen die beiden A-Kriterien 3.2.6 und 3.3.7, die AA voraussetzt. Wer bereits 2.1 AA erfüllte, hat also sechs Kriterien nachzuziehen. Alle einzeln beschrieben unter Die neuen WCAG-2.2-Kriterien im Detail.

Wichtig ist die Abwärtskompatibilität: Wer 2.2 erfüllt, erfüllt im Wesentlichen auch 2.1 und 2.0. Die einzige Ausnahme läuft in die andere Richtung. 4.1.1 Parsing wurde gestrichen, und das W3C hat es zugleich in 2.1 als überholt gekennzeichnet, wo es seither als immer erfüllt gilt.

Die WCAG auf Deutsch

Maßgeblich ist immer das englische Original des W3C. Übersetzungen führt das W3C in einer eigenen Übersicht der WCAG-Übersetzungen. Für Deutsch stehen dort Stand September 2026 diese Fassungen:

WCAG Deutsche Fassung Status
2.0 Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 vom W3C autorisiert und von Aktion Mensch koordiniert
2.1 Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 inoffizielle Übersetzung von Aktion Mensch vom 15. Juni 2022
2.2 keine nur das englische Original

Für die aktuelle Fassung heißt das: Die neun Neuzugänge von WCAG 2.2 gibt es nur auf Englisch. Deshalb kursieren für sie verschiedene deutsche Namen, für 2.4.11 etwa „Fokus nicht verdeckt“ und „Fokus nicht überdeckt“. Die Kriterien-Referenz erklärt alle 55 Kriterien der Stufen A und AA von WCAG 2.2 auf Deutsch und nennt auf jeder Seite den englischen Originaltitel. So lassen sich Prüfberichte und englische Quellen eindeutig zuordnen. Im Zweifel gilt der Wortlaut des W3C.

Welche Version rechtlich gilt

Der Weg vom W3C-Dokument zur Rechtspflicht führt über zwei Zwischenschritte, und beide werden gern übersprungen:

WCAG ist als Empfehlung des W3C weder Gesetz noch Norm im rechtlichen Sinn.

EN 301 549 ist die europäische Norm, die WCAG in Anforderungen für öffentliche Beschaffung und Rechtsakte übersetzt. Sie deckt zusätzlich Software, Apps, Dokumente, Hardware und Support-Dienste ab.

Erst die Nennung im EU-Amtsblatt macht eine Normfassung harmonisiert und damit rechtlich wirksam. Stand September 2026 ist dort die Fassung V3.2.1 mit WCAG 2.1 AA genannt, und zwar über den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 für die Richtlinie (EU) 2016/2102 der öffentlichen Stellen. Für den European Accessibility Act und damit das BFSG ist noch keine Fassung genannt. ETSI hat am 2. September 2026 die Fassung V4.1.1 veröffentlicht. Sie verweist für das Web auf WCAG 2.2 AA, und ihr Anhang ZB ordnet die Anforderungen den Vorgaben des EAA zu. Die Vermutungswirkung entsteht erst mit der Nennung im Amtsblatt. Den laufenden Stand pflege ich unter Aktuelles zum BFSG.

Über diese Kette hängen BFSG, BITV 2.0 und das jeweilige Landesrecht alle an derselben Norm. Das ist der Grund dafür, dass „nach WCAG AA bauen“ in praktisch jedem deutschen Rechtsrahmen die richtige Antwort ist.

Kein Rechtsrat. Diese Seite ordnet Normen und ihren Stand ein und ersetzt keine juristische Beratung.

Stufen und Konformitätsbedingungen

Die drei Stufen sind kumulativ: AA setzt A voraus, AAA setzt beides voraus. „AA konform“ bedeutet also 55 erfüllte Kriterien: die 31 der Stufe A und die 24 der Stufe AA.

Das W3C rät ausdrücklich davon ab, AAA für ganze Websites zu verlangen. Für manche Inhalte ist es schlicht nicht erreichbar (etwa das AAA-Kontrastverhältnis von 7:1 bei vorgegebener Corporate-Farbe, oder Gebärdensprachvideos zu jedem Audioinhalt). AAA eignet sich für einzelne, bewusst ausgewählte Kriterien.

Weniger bekannt sind die fünf Konformitätsbedingungen, die zusätzlich zur Stufe gelten. Sie stehen in Kapitel 5 der WCAG und werden in Ausschreibungen fast nie erwähnt:

  1. Konformitätsstufe: Alle Kriterien der angestrebten Stufe sind erfüllt.
  2. Vollständige Seiten: Konformität gilt für eine ganze Seite. Es gibt keine „teilweise konforme“ Seite. Ein einziger Verstoß macht sie zunichte.
  3. Vollständige Vorgänge: Ist eine Seite Teil eines Prozesses, müssen alle Seiten des Prozesses konform sein. Ein barrierefreier Warenkorb mit unzugänglicher Zahlungsseite ist nicht konform, auch nicht teilweise.
  4. Nur unterstützte Techniken verwenden: Was Information vermittelt, muss von Hilfsmitteln auch verarbeitet werden können.
  5. Keine Beeinträchtigung: Auch Inhalte, die die Konformität nicht beanspruchen (Werbung, eingebettete Dritte), dürfen den Rest der Seite nicht unbedienbar machen.

Punkt 3 ist der, der in der Praxis am meisten kostet. Er ist auch der Grund, warum ein Audit immer Prozesse prüft und nicht Einzelseiten. Wie das in einem formalen Verfahren abläuft, steht unter BITV-Test & Audit.

Die Nummerierung lesen

2.4.11 heißt: Prinzip 2 (bedienbar), Richtlinie 2.4 (navigierbar), elftes Kriterium in dieser Richtlinie.

Zwei Missverständnisse hängen daran:

Die letzte Ziffer sagt nichts über die Stufe. 2.4.11 ist AA, 2.4.12 ist AAA, 2.4.13 ist ebenfalls AAA. Die Nummern werden in der Reihenfolge vergeben, in der Kriterien hinzugekommen sind.

Sie sagt auch nichts über die Wichtigkeit. 1.1.1 ist nicht wichtiger als 4.1.2. Es steht nur unter dem ersten Prinzip. Wer eine Priorisierung braucht, sortiert nach Stufe und nach Häufigkeit in der eigenen Anwendung.

Und WCAG 3.0?

WCAG 3.0 (offiziell „W3C Accessibility Guidelines 3.0“) ist seit Jahren in Arbeit. Stand September 2026 ist sie weiterhin ein Arbeitsentwurf. Die jüngste Fassung stammt vom 10. September 2026. Sie soll anders funktionieren als 2.x: mit abgestuften Bewertungen statt Ja/Nein-Kriterien und einem breiteren Blick auf Nutzererfahrung.

Mein Rat ist unverändert: An 2.2 auf Stufe AA orientieren und 3.0 entspannt beobachten. Wer heute sauber nach 2.2 baut, steht auch dann gut da, wenn 3.0 irgendwann kommt. Angebote, die bereits mit „WCAG-3.0-konform“ werben, sind mit Vorsicht zu genießen.

Wie ich die WCAG praktisch nutze

Die WCAG lese ich nicht von vorn bis hinten. Sie sind ein Nachschlagewerk, und der Zugriff funktioniert über drei Wege:

Von der Frage zum Kriterium. „Wie groß müssen Touch-Ziele sein?“ → 2.5.8. Auf Deutsch geht das direkt über die Kriterien-Referenz, die alle 55 A- und AA-Kriterien mit Anforderung, betroffenen Nutzern, Richtig/Falsch-Code und Testanleitung aufbereitet.

Vom Kriterium zur Begründung. Zu jedem Erfolgskriterium gibt es ein „Understanding“-Dokument des W3C, das erklärt, warum es existiert und wen es betrifft. Das ist die Quelle, mit der sich eine Anforderung im Team begründen lässt, wenn jemand „das sieht doch keiner“ sagt.

Vom Kriterium zur Umsetzung. Die Techniken-Sammlung liefert Codebeispiele. Sie sind als Anregung gedacht.

Zum Abhaken im Projekt nehme ich die BFSG-Checkliste oder den strukturierten Selbst-Test. Die Norm selbst dient zum Nachschlagen. In der täglichen Arbeit begegnen einem dieselben zehn bis fünfzehn Kriterien immer wieder. Die kennt man nach ein paar Projekten. Der Rest ist Nachschlagearbeit.

Häufiger Fehler in der Praxis

„Wir sind zu 90 % konform.“ Nach der Norm gibt es das nicht. Konformität ist binär und gilt für ganze Seiten und Vorgänge. Für die Erklärung zur Barrierefreiheit ist die richtige Formulierung „teilweise vereinbar“ mit einer Liste der bekannten Lücken.

AAA als Zielwert in die Ausschreibung schreiben. Das klingt gründlich, ist aber praktisch unerfüllbar. Es führt entweder zu einem leeren Versprechen oder zum Ausschluss aller seriösen Anbieter. AA ist der Wert, auf den auch der Gesetzgeber verweist.

Techniken als Pflicht lesen. „Technique H37“ ist ein Vorschlag des W3C. Prüfbar ist immer nur das Kriterium.

Nur die neueste Version zitieren. Wer in einem Vertrag „WCAG 2.2 AA“ vereinbart, hat Stand September 2026 mehr vereinbart, als der rechtliche Bezugspunkt verlangt. Das kann gewollt sein, sollte aber bewusst passieren.

Einzelseiten prüfen statt Vorgänge. Die Startseite ist selten das Problem. Kaputt sind Anmeldung, Formularstrecke und Checkout. Genau die fallen unter Konformitätsbedingung 3.

Häufige Fragen

2.1 oder 2.2: Worauf soll ich abzielen?

Rechtlicher Bezugspunkt ist Stand September 2026 WCAG 2.1 AA über die EN 301 549 V3.2.1. Fachlich würde ich gleich 2.2 AA anpeilen. Es sind sechs zusätzliche Kriterien, von denen vier mit CSS und HTML zu lösen sind, und die am 2. September 2026 veröffentlichte Normfassung V4.1.1 nimmt sie auf. Ein zweites vollständiges Audit später kostet deutlich mehr.

Sind die WCAG auch für Apps relevant?

Ja, sinngemäß gelten sie auch dort. Die WCAG selbst sind für Web-Inhalte geschrieben, aber EN 301 549 überträgt sie in eigenen Kapiteln auf Software, mobile Anwendungen und Dokumente. Für native Apps gelten dieselben Grundgedanken, nur mit den Bedienkonzepten der jeweiligen Plattform.

Was ist neu in WCAG 2.2 auf Stufe AA?

Vier Kriterien: 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum), 2.5.7 Ziehbewegungen, 2.5.8 Zielgröße (Minimum) und 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum). Weil AA die Stufe A einschließt, kommen die beiden neuen A-Kriterien 3.2.6 Konsistente Hilfe und 3.3.7 Redundante Eingabe hinzu (zusammen sechs Kriterien, die eine bereits nach 2.1 AA konforme Website nachziehen muss). Gestrichen wurde dafür 4.1.1 Parsing.

Wie viele Kriterien muss ich für AA erfüllen?

Für WCAG 2.2 AA sind es 55 Kriterien: alle 31 der Stufe A und alle 24 der Stufe AA. Nach WCAG 2.1 AA, dem rechtlichen Bezugspunkt Stand September 2026, sind es 50. Die 31 AAA-Kriterien bleiben außen vor, können aber einzeln sinnvoll sein. 2.4.13 Fokus-Aussehen etwa liefert die konkrete Zahl, die das AA-Kriterium zum sichtbaren Fokus schuldig bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen WCAG und BITV?

Die WCAG sind der internationale Standard, die BITV 2.0 ist deutsche Rechtsverordnung für öffentliche Stellen des Bundes. Sie verweist auf die harmonisierte Norm und damit letztlich auf die WCAG. Ergänzt wird sie aber um Anforderungen, die es dort nicht gibt, etwa Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Verwandte Themen

Quellen

Gratis E-Book PDF, 37 Seiten HTML & Barrierefreiheit, WCAG & BFSG, GEO & SEO

Das Praxishandbuch für sauberes, zugängliches Web

Das Handbuch behandelt semantisches HTML, Barrierefreiheit, WCAG & BFSG, GEO und SEO praxisnah und am echten Code. Leserinnen und Leser haben es in mehreren Feedbackschleifen verbessert.

  • 3.000+ Downloads
  • 7. Auflage
  • 37 Seiten
  • PDF

Kein Spam. Abmeldung jederzeit mit einem Klick möglich.