WCAG & BFSG · WCAG verstehen
WCAG 2.1 & 2.2: Versionen, Aufbau und Nummerierung
Die Web Content Accessibility Guidelines sind der internationale Maßstab für barrierefreies Web und in vier Ebenen aufgebaut: vier Prinzipien, 13 Richtlinien, 86 testbare Erfolgskriterien und dazu informative Techniken. Praktisch arbeitet man ausschließlich mit den Erfolgskriterien – und der Zielwert, auf den fast jede gesetzliche Regelung verweist, lautet Stufe AA.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Ebenen: Prinzipien (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust) → 13 Richtlinien → 86 Erfolgskriterien → Techniken. Nur die Kriterien sind testbar.
- WCAG 2.2 umfasst 86 Erfolgskriterien: 31 auf Stufe A, 24 auf AA, 31 auf AAA. Die gesetzliche Zielstufe AA schließt A ein – zusammen 55 Kriterien.
- Die Nummer X.Y.Z bedeutet: Prinzip, Richtlinie, laufende Nummer. Die letzte Ziffer sagt nichts über die Stufe und nichts über die Wichtigkeit.
- Versionen sind abwärtskompatibel: Wer 2.2 erfüllt, erfüllt auch 2.1 und 2.0. Neues kommt hinzu, Altes fällt nicht weg – mit der einen Ausnahme 4.1.1 Parsing.
- WCAG 2.0 (Dezember 2008) hatte 61 Kriterien, WCAG 2.1 (Juni 2018) brachte 17 dazu, WCAG 2.2 (Oktober 2023) neun weitere und strich eines.
- Rechtlich verbindlich ist Stand Juli 2026 WCAG 2.1 AA über die harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1. Die angekündigte Fassung V4.1.1 bringt WCAG 2.2 AA.
- Konformität gilt für ganze Seiten und ganze Vorgänge. Eine teilweise konforme Seite gibt es nach der Norm nicht, und ein Checkout ist erst konform, wenn jeder Schritt es ist.
- WCAG 3.0 ist weiterhin ein früher Arbeitsentwurf und kein Standard, auf den man sich berufen oder warten sollte.
Diese Seite erklärt das Gerüst und die Versionslogik. Sie ist bewusst kein Prüfkatalog. Die einzelnen Anforderungen stehen woanders: alle 55 rechtlich relevanten in der WCAG-2.2-Referenz, nur die Neuzugänge der Version 2.2 unter Neu in WCAG 2.2: die neun neuen Erfolgskriterien.
Abgrenzung – hier geht es um Versionen. Diese Seite ordnet WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 ein und erklärt die Nummerierung. Die einzelnen Anforderungen stehen in der Referenz Alle 55 WCAG-2.2-Kriterien, nur die Neuzugänge unter Neu in WCAG 2.2, und was A, AA und AAA bedeuten, unter Konformitätsstufen.
Der Aufbau: vom Prinzip zum Kriterium
Die vier Prinzipien sind das Denkraster: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust – kurz POUR. Sie sind nicht erfüllbar und nicht prüfbar, sondern ordnen ein, worum es bei einem Problem geht. Ausführlich stehen sie unter Die vier Prinzipien.
Die 13 Richtlinien bündeln Kriterien zu einem gemeinsamen Ziel: „Textalternativen“, „Zeitbasierte Medien“, „Per Tastatur zugänglich“ und so weiter. Auch sie sind nicht testbar – sie sind die Sortierung.
Die 86 Erfolgskriterien sind das, womit man arbeitet. Jedes ist so formuliert, dass es mit Ja oder Nein beantwortbar ist, und jedes trägt eine Konformitätsstufe. Beispiel: „1.4.3 Kontrast (Minimum), AA“ – prüfbar, eindeutig, mit klarem Zielwert 4,5:1.
Die Techniken sind der informative Anhang: konkrete Lösungswege mit Codebeispielen, die das W3C zu jedem Kriterium sammelt. Sie sind ausdrücklich nicht verbindlich. Eine Technik nicht zu verwenden ist kein Verstoß, solange das Kriterium auf anderem Weg erfüllt wird – ein Punkt, der in Ausschreibungen regelmäßig falsch zitiert wird.
Die Nummerierung lesen
2.4.11 heißt: Prinzip 2 (bedienbar), Richtlinie 2.4 (navigierbar), elftes Kriterium in dieser Richtlinie.
Zwei Missverständnisse hängen daran:
Die letzte Ziffer sagt nichts über die Stufe. 2.4.11 ist AA, 2.4.12 ist AAA, 2.4.13 ist ebenfalls AAA. Die Nummern werden in der Reihenfolge vergeben, in der Kriterien hinzugekommen sind.
Sie sagt auch nichts über die Wichtigkeit. 1.1.1 ist nicht wichtiger als 4.1.2 – es steht nur unter dem ersten Prinzip. Wer eine Priorisierung braucht, sortiert nach Stufe und nach Häufigkeit in der eigenen Anwendung, nicht nach Nummer.
Die Versionen im Überblick
| Version | Datum | Kriterien | Was dazukam |
|---|---|---|---|
| WCAG 2.0 | Dezember 2008 | 61 | Grundlage, seit 2012 auch ISO/IEC 40500 |
| WCAG 2.1 | Juni 2018 | 78 (+17) | Mobil, Sehschwäche, Kognition |
| WCAG 2.2 | Oktober 2023 | 86 (+9, −1) | Fokus, Zielgröße, Anmeldung, kognitive Last |
WCAG 2.1 schloss die Lücken, die durch das Smartphone entstanden waren: Reflow bei 400 % Zoom, Ausrichtung nicht sperren, Zeigergesten mit Alternative, Nicht-Text-Kontrast für Bedienelemente und Statusmeldungen für dynamische Oberflächen. Von den 17 neuen Kriterien liegen fünf auf A, sieben auf AA und fünf auf AAA.
WCAG 2.2 verschiebt den Schwerpunkt noch einmal: acht der neun Neuzugänge betreffen Tastatur, Fokus, Motorik oder kognitive Last. Das sind sie vollständig:
| Kriterium | Stufe | Worum es geht |
|---|---|---|
| 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum) | AA | Sticky-Header dürfen das fokussierte Element nicht vollständig überdecken |
| 2.4.12 Fokus nicht verdeckt (erweitert) | AAA | gar keine Überdeckung |
| 2.4.13 Fokus-Darstellung | AAA | Mindestgröße und Kontrast des Fokusrings |
| 2.5.7 Ziehbewegungen | AA | zu jedem Drag-and-drop eine Alternative mit einfachem Klick |
| 2.5.8 Zielgröße (Minimum) | AA | Bedienelemente mindestens 24 × 24 CSS-Pixel |
| 3.2.6 Konsistente Hilfe | A | Hilfe-Angebote stehen überall an derselben Stelle |
| 3.3.7 Redundante Eingabe | A | keine doppelte Eingabe derselben Angabe im selben Vorgang |
| 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum) | AA | kein Gedächtnistest beim Anmelden, Einfügen erlauben |
| 3.3.9 Zugängliche Authentifizierung (erweitert) | AAA | zusätzlich ohne Objekterkennung |
Für WCAG 2.2 AA sind damit vier Kriterien neu: 2.4.11, 2.5.7, 2.5.8 und 3.3.8 – dazu die beiden A-Kriterien 3.2.6 und 3.3.7, die AA voraussetzt. Wer bereits 2.1 AA erfüllte, hat also sechs Kriterien nachzuziehen. Alle einzeln beschrieben unter Die neuen WCAG-2.2-Kriterien im Detail.
Wichtig ist die Abwärtskompatibilität: Wer 2.2 erfüllt, erfüllt im Wesentlichen auch 2.1 und 2.0. Die einzige Ausnahme läuft in die andere Richtung – 4.1.1 Parsing wurde gestrichen, und das W3C hat es zugleich in 2.1 als überholt gekennzeichnet, wo es seither als immer erfüllt gilt.
Konformitätsstufen – und was Konformität wirklich verlangt
Die drei Stufen sind kumulativ: AA setzt A voraus, AAA setzt beides voraus. „AA konform“ bedeutet also 55 erfüllte Kriterien, nicht 24.
Das W3C rät ausdrücklich davon ab, AAA für ganze Websites zu verlangen – für manche Inhalte ist es schlicht nicht erreichbar (etwa das AAA-Kontrastverhältnis von 7:1 bei vorgegebener Corporate-Farbe, oder Gebärdensprachvideos zu jedem Audioinhalt). AAA ist eine Auswahl für einzelne Kriterien, kein Gesamtziel.
Weniger bekannt sind die fünf Konformitätsbedingungen, die zusätzlich zur Stufe gelten – sie stehen in Kapitel 5 der WCAG und werden in Ausschreibungen fast nie erwähnt:
- Konformitätsstufe: Alle Kriterien der angestrebten Stufe sind erfüllt.
- Vollständige Seiten: Konformität gilt für eine ganze Seite. Es gibt keine „teilweise konforme“ Seite – ein einziger Verstoß macht sie zunichte.
- Vollständige Vorgänge: Ist eine Seite Teil eines Prozesses, müssen alle Seiten des Prozesses konform sein. Ein barrierefreier Warenkorb mit unzugänglicher Zahlungsseite ist nicht konform, auch nicht teilweise.
- Nur unterstützte Techniken verwenden: Was Information trägt, muss von Hilfsmitteln auch verarbeitet werden können.
- Keine Beeinträchtigung: Auch Inhalte, die die Konformität nicht beanspruchen (Werbung, eingebettete Dritte), dürfen den Rest der Seite nicht unbedienbar machen.
Punkt 3 ist der, der in der Praxis am meisten kostet – und der Grund, warum ein Audit immer Prozesse prüft und nicht Einzelseiten. Wie das in einem formalen Verfahren abläuft, steht unter BITV-Test & Audit.
Welche Version rechtlich gilt
Der Weg vom W3C-Dokument zur Rechtspflicht führt über zwei Zwischenschritte, und beide werden gern übersprungen:
WCAG ist eine Empfehlung des W3C – kein Gesetz und keine Norm im rechtlichen Sinn.
EN 301 549 ist die europäische Norm, die WCAG in Anforderungen für öffentliche Beschaffung und Rechtsakte übersetzt. Sie deckt zusätzlich Software, Apps, Dokumente, Hardware und Support-Dienste ab.
Erst die Nennung im EU-Amtsblatt macht eine Normfassung harmonisiert und damit rechtlich wirksam. Stand Juli 2026 ist das V3.2.1 (2021), die für Web-Inhalte auf WCAG 2.1 AA verweist. Die Fassung V4.1.1 mit WCAG 2.2 AA ist angekündigt; den laufenden Stand pflege ich unter Aktuelles zum BFSG.
Über diese Kette hängen BFSG, BITV 2.0 und das jeweilige Landesrecht alle an derselben Norm – was der Grund dafür ist, dass „nach WCAG AA bauen“ in praktisch jedem deutschen Rechtsrahmen die richtige Antwort ist.
Kein Rechtsrat. Diese Seite ordnet Normen und ihren Stand ein und ersetzt keine juristische Beratung.
Und WCAG 3.0?
WCAG 3.0 – offiziell „W3C Accessibility Guidelines 3.0“ – ist seit Jahren in Arbeit und Stand Juli 2026 weiterhin ein Arbeitsentwurf. Sie soll anders funktionieren als 2.x: mit abgestuften Bewertungen statt Ja/Nein-Kriterien und einem breiteren Blick auf Nutzererfahrung.
Mein Rat ist unverändert: An 2.2 auf Stufe AA orientieren und 3.0 entspannt beobachten. Wer heute sauber nach 2.2 baut, steht auch dann gut da, wenn 3.0 irgendwann kommt – und Angebote, die schon jetzt mit „WCAG-3.0-konform“ werben, sind mit Vorsicht zu genießen.
Wie ich die WCAG praktisch nutze
Ich les die WCAG nicht von vorn bis hinten – das tut niemand, und es wäre auch nicht der Sinn der Sache. Sie ist ein Nachschlagewerk, und der Zugriff funktioniert über drei Wege:
Von der Frage zum Kriterium. „Wie groß müssen Touch-Ziele sein?“ → 2.5.8. Auf Deutsch geht das direkt über die Kriterien-Referenz, die alle 55 A- und AA-Kriterien mit Anforderung, betroffenen Nutzern, Richtig/Falsch-Code und Testanleitung aufbereitet.
Vom Kriterium zur Begründung. Zu jedem Erfolgskriterium gibt es ein „Understanding“-Dokument des W3C, das erklärt, warum es existiert und wen es betrifft. Das ist die Quelle, mit der sich eine Anforderung im Team begründen lässt, wenn jemand „das sieht doch keiner“ sagt.
Vom Kriterium zur Umsetzung. Die Techniken-Sammlung liefert Codebeispiele – als Anregung, nicht als Vorschrift.
Zum Abhaken im Projekt nehme ich nicht die WCAG selbst, sondern die BFSG-Checkliste beziehungsweise den strukturierten Selbst-Test. Die Norm ist zum Nachschlagen da, nicht zum Abarbeiten.
Häufiger Fehler in der Praxis
„Wir sind zu 90 % konform.“ Nach der Norm gibt es das nicht – Konformität ist binär und gilt für ganze Seiten und Vorgänge. Für die Erklärung zur Barrierefreiheit ist die richtige Formulierung „teilweise vereinbar“ mit einer Liste der bekannten Lücken.
AAA als Zielwert in die Ausschreibung schreiben. Klingt gründlich, ist praktisch unerfüllbar und produziert entweder ein leeres Versprechen oder einen Ausschluss aller seriösen Anbieter. AA ist der Wert, auf den auch der Gesetzgeber verweist.
Techniken als Pflicht lesen. „Technique H37“ ist ein Vorschlag des W3C, keine Anforderung. Prüfbar ist immer nur das Kriterium.
Nur die neueste Version zitieren. Wer in einem Vertrag „WCAG 2.2 AA“ vereinbart, hat mehr vereinbart, als das Gesetz verlangt – das kann gewollt sein, sollte aber bewusst passieren.
Einzelseiten prüfen statt Vorgänge. Die Startseite ist selten das Problem. Kaputt sind Anmeldung, Formularstrecke und Checkout – und genau die fallen unter Konformitätsbedingung 3.
Häufige Fragen
Muss ich alle Kriterien auswendig können?
Nein. Wichtiger ist, die vier Prinzipien als Raster zu verinnerlichen und zu wissen, wo man nachschlägt. In der täglichen Arbeit begegnen einem dieselben zehn bis fünfzehn Kriterien immer wieder – die kennt man nach ein paar Projekten, der Rest ist Nachschlagearbeit.
2.1 oder 2.2 – worauf soll ich abzielen?
Gesetzlich verlangt ist Stand Juli 2026 WCAG 2.1 AA. Fachlich würde ich gleich 2.2 AA anpeilen: Es sind sechs zusätzliche Kriterien, von denen vier mit CSS und HTML zu lösen sind, und mit der angekündigten Normfassung werden sie ohnehin verbindlich. Ein zweites vollständiges Audit später kostet deutlich mehr.
Sind die WCAG auch für Apps relevant?
Ja, sinngemäß. Die WCAG selbst sind für Web-Inhalte geschrieben, aber EN 301 549 überträgt sie in eigenen Kapiteln auf Software, mobile Anwendungen und Dokumente. Für native Apps gelten dieselben Grundgedanken, nur mit den Bedienkonzepten der jeweiligen Plattform.
Was ist neu in WCAG 2.2 auf Stufe AA?
Vier Kriterien: 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum), 2.5.7 Ziehbewegungen, 2.5.8 Zielgröße (Minimum) und 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum). Weil AA die Stufe A einschließt, kommen die beiden neuen A-Kriterien 3.2.6 Konsistente Hilfe und 3.3.7 Redundante Eingabe hinzu – zusammen sechs Kriterien, die eine bereits nach 2.1 AA konforme Website nachziehen muss. Gestrichen wurde dafür 4.1.1 Parsing.
Wie viele Kriterien muss ich für AA erfüllen?
55: alle 31 der Stufe A und alle 24 der Stufe AA. Die 31 AAA-Kriterien bleiben außen vor, können aber einzeln sinnvoll sein – 2.4.13 Fokus-Aussehen etwa liefert die konkrete Zahl, die das AA-Kriterium zum sichtbaren Fokus schuldig bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG und BITV?
Die WCAG sind der internationale Standard, die BITV 2.0 ist deutsche Rechtsverordnung für öffentliche Stellen des Bundes. Sie verweist auf die harmonisierte Norm und damit letztlich auf die WCAG – ergänzt sie aber um Anforderungen, die es dort nicht gibt, etwa Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
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Quellen
- WCAG 2.2 – aktuelle W3C-Empfehlung inklusive der Konformitätsbedingungen in Kapitel 5
- WCAG 2.1 – W3C-Empfehlung von Juni 2018
- WCAG-Übersicht der Web Accessibility Initiative (W3C WAI – Versionsgeschichte und Einordnung)
- What's New in WCAG 2.2 (W3C WAI)
- EN 301 549 V3.2.1 (harmonisierte Norm, rechtlicher Bezug, PDF)