WCAG & BFSG · Öffentlicher Sektor

Pflichten öffentlicher Stellen im Überblick

Öffentliche Stellen müssen ihre Websites, Apps, Intranets und elektronischen Verwaltungsabläufe barrierefrei anbieten, eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, einen Feedback-Mechanismus betreiben, zentrale Inhalte in Gebärden- und Leichter Sprache bereitstellen und an der Überwachung mitwirken. Rechtlich verankert ist das in EU-Richtlinie 2016/2102, BGG und BITV 2.0 bzw. im jeweiligen Landesrecht.

Wer für eine Behörde, Hochschule, Kommune oder Sozialversicherung digitale Angebote verantwortet, findet diese Pflichten über mehrere Regelwerke verstreut. Diese Seite zieht sie auf eine Liste zusammen: Was ist zu tun, was gilt als erfüllt, und in welcher Reihenfolge geht man es an?

Kein Rechtsrat. Diese Übersicht ordnet die Pflichten aus der Praxis ein und ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Zweifel hilft die Rechtsabteilung oder eine fachkundige Stelle.

Die fünf Kernpflichten

1. Inhalte barrierefrei machen

Websites, mobile Apps, neue bzw. grundlegend überarbeitete Intranets/Extranets und elektronische Verwaltungsabläufe müssen der EN 301 549 entsprechen – für Web-Inhalte heißt das WCAG auf Stufe AA, Kriterium für Kriterium nachlesbar in der Referenz. Eingeschlossen sind die Dokumente: Ein nicht getaggtes PDF-Formular ist einer der häufigsten Befunde in Prüfberichten.

2. Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen

Gut auffindbar (üblich: im Footer jeder Seite), nach dem EU-Muster aufgebaut, regelmäßig – praktisch jährlich – aktualisiert. Sie benennt ehrlich, was noch nicht barrierefrei ist, warum, und bis wann Abhilfe geplant ist. Aufbau und Formulierungen: Barrierefreiheitserklärung erstellen, ausfüllfertig in der Muster-Vorlage (öffentliche Variante).

3. Feedback-Mechanismus betreiben

Nutzer müssen Barrieren auf einfachem Weg melden und nicht zugängliche Inhalte in zugänglicher Form anfordern können – und die Stelle muss binnen angemessener Frist antworten. Was passiert, wenn nicht, steht unter Feedback & Schlichtungsstelle.

4. Gebärdensprache & Leichte Sprache (Bund; Länder ähnlich)

Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation und zur Erklärung selbst in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitstellen – die BITV-Besonderheit über WCAG hinaus.

5. An Überwachung mitwirken

Die Überwachungsstellen prüfen periodisch per Stichprobe; Befunde sind zu beheben, die Erklärung entsprechend zu aktualisieren. Interne Verantwortliche und Prozesse dafür sollten benannt sein.

Randnotiz – Beschaffung ist der halbe Job. Die meisten Barrieren werden eingekauft: CMS-Themes, Formular-Baukästen, Fachverfahren, Video-Plattformen. Wer EN 301 549/WCAG AA in jede Ausschreibung schreibt und sich Konformität belegen lässt, spart sich das teure Nachbessern im eigenen Haus. Barrierefreiheit gehört in die Vergabekriterien, nicht in die Abnahme-Überraschung.

Der pragmatische Fahrplan

  1. Bestandsaufnahme: Selbst-Test der wichtigsten Seiten und Abläufe (automatisch + Tastatur + Stichprobe mit NVDA); Dokumente und Videos inventarisieren.
  2. Priorisieren nach Nutzung: meistbesuchte Dienste zuerst – Formularstrecken, Terminvergabe, Bürgerservices.
  3. Beheben & verankern: Komponenten systematisch reparieren, Redaktions-Schulung für Alt-Texte, Überschriften und Dokumente.
  4. Erklärung veröffentlichen – ehrlich, mit Fahrplan für die Lücken.
  5. Feedback-Kanal einrichten und Zuständigkeit samt Antwortfristen festlegen.
  6. Jährlich wiederholen: Retest, Erklärung aktualisieren, neue Inhalte prüfen.

Häufige Fragen

Wir sind eine kleine Kommune – gilt das alles auch für uns?

Ja, über das jeweilige Landesrecht; die Pflichtenstruktur ist dieselbe. Kleine Träger profitieren besonders vom Beschaffungs-Hebel: barrierefreie Standard-Lösungen einkaufen statt Sonderwege pflegen.

Reicht ein Overlay-Widget, um „konform“ zu werden?

Nein – Overlays beheben die Ursachen im Markup nicht und ersetzen weder Prüfung noch Erklärung. In Überwachungs- und BITV-Tests fallen die Befunde trotzdem an. Mehr dazu bei den Tools.

Was ist mit Social-Media-Auftritten der Behörde?

Die Plattform selbst liegt außerhalb der eigenen Kontrolle, die eigenen Inhalte nicht: Untertitel für Videos, Alt-Texte für Bilder und wesentliche Informationen zusätzlich auf der eigenen, barrierefreien Website bereitstellen.

Fazit

Fünf Pflichten – barrierefreie Inhalte, Erklärung, Feedback-Weg, Gebärdensprache/ Leichte Sprache, Mitwirkung an der Überwachung – und alle Fristen laufen bereits. Der effizienteste Einstieg: Bestandsaufnahme per Selbst-Test, Erklärung aus der Muster-Vorlage, Konformität über die Kriterien-Referenz abarbeiten – und Barrierefreiheit fest in Beschaffung und Redaktionsalltag verankern.

Quellen

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