WCAG & BFSG · Öffentlicher Sektor

BGG & § 12d: der öffentliche Auftrag

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist das Wurzelgesetz des öffentlichen Barrierefreiheits-Strangs in Deutschland: Es verpflichtet die öffentlichen Stellen des Bundes zu barrierefreier Informationstechnik (§§ 12a–12d BGG) und schafft die Institutionen, die das durchsetzen – Überwachungsstelle und Schlichtungsstelle. Aus ihm leitet sich die BITV 2.0 ab.

Während das BFSG die Privatwirtschaft verpflichtet, hat der Staat sich mit dem BGG (in Kraft seit 2002, digital konkretisiert ab 2018/2019) schon viel früher selbst in die Pflicht genommen. Es ist der Rahmen, in dem die technischen Details der BITV überhaupt erst ihre Rechtsgrundlage finden.

Was das BGG will

Das BGG verpflichtet die Träger öffentlicher Gewalt des Bundes, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen umzusetzen: Benachteiligungsverbot, barrierefreie Gestaltung von Gebäuden, Bescheiden, Kommunikation – und eben Informationstechnik. Es gilt für Bundesbehörden und -einrichtungen; für Länder und Kommunen existieren eigene Landesgesetze nach demselben Muster. 2016 wurde das BGG grundlegend modernisiert, 2018/2019 kamen die Digital-Paragrafen dazu, die die EU-Richtlinie 2016/2102 umsetzen.

Die Digital-Paragrafen im Überblick

  • § 12 / § 12a – die Pflicht: Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei – einschließlich Intranets, Extranets und elektronisch unterstützter Verwaltungsabläufe. Was das im Alltag bedeutet, listet Pflichten öffentlicher Stellen.
  • § 12b – die Erklärung: Jede öffentliche Stelle veröffentlicht eine Erklärung zur Barrierefreiheit samt Feedback-Möglichkeit – eine ausfüllfertige Vorlage gibt es bei den Ressourcen.
  • § 12c – der Bericht: Der Bund berichtet der EU-Kommission regelmäßig über den Stand der Barrierefreiheit – gespeist aus der Überwachung (siehe unten).
  • § 12d – die Brücke zur Technik: Die Verordnungsermächtigung. Sie beauftragt das Ministerium, die technischen Details per Rechtsverordnung zu regeln – und genau diese Verordnung ist die BITV 2.0. Wer wissen will, was konkret barrierefrei heißt, liest also nicht im BGG weiter, sondern in der BITV und den dahinterliegenden WCAG-Kriterien.

Die Institutionen: Überwachen, schlichten, klagen

Das BGG schafft außerdem die Stellen, die den Anspruch durchsetzbar machen:

  • Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik – angesiedelt bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (§ 13 BGG) – prüft periodisch Websites und Apps öffentlicher Stellen, mit Stichproben und vertieften Prüfungen nach EU-Methodik.
  • Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bietet ein kostenloses, außergerichtliches Verfahren, wenn Bürger und Behörde über Barrieren streiten. Ein Vorteil, den viele nicht kennen: Der Antrag ist gebührenfrei und hemmt die Klagefrist – Details unter Feedback & Schlichtungsstelle.
  • Verbandsklagerechte (§ 15 BGG) erlauben anerkannten Verbänden, Verstöße auch gerichtlich klären zu lassen.

Randnotiz – warum das auch Dienstleister betrifft. Das BGG bindet formal die Behörde – praktisch wandert die Pflicht in jede Ausschreibung und jeden Dienstleistungsvertrag: Wer für den Bund Websites baut, baut nach BITV, belegt das im Zweifel per BITV-Test und liest Anforderungen wie „EN 301 549“ im Lastenheft. Der öffentliche Auftrag ist damit einer der stärksten Hebel für Barrierefreiheit im Markt.

BGG und BFSG – kurz abgegrenzt

BGG (+ BITV 2.0) BFSG
Wen bindet es? öffentliche Stellen des Bundes private Wirtschaftsakteure
Seit wann digital konkret? 2019 (EU 2016/2102) 28. Juni 2025 (EAA)
Technischer Maßstab EN 301 549 → WCAG EN 301 549 → WCAG
Aufsicht Überwachungsstelle, Schlichtung Marktüberwachung, Bußgelder

Häufige Fragen

Gilt das BGG auch für Kommunen und Landesbehörden?

Nein – das BGG des Bundes bindet Bundesstellen. Städte, Schulen, Hochschulen und Landesbehörden unterliegen den Gleichstellungsgesetzen und BITVen ihres Landes, die inhaltlich weitgehend parallel laufen.

Wo finde ich den Gesetzestext?

Das BGG ist frei zugänglich unter gesetze-im-internet.de (Suchbegriff „BGG“). Für die Praxis wichtiger sind die konkretisierende BITV 2.0 und die Kriterien-Referenz.

Ich arbeite in einer Bundesbehörde – wo fange ich an?

Bei den Pflichten öffentlicher Stellen als Überblick, dann BITV 2.0 für die Technik und der Muster-Erklärung für die Dokumentationspflicht.

Kein Rechtsrat: Diese Seite ordnet verständlich ein, ersetzt aber keine rechtliche Beratung – bei konkreten Pflichtfragen hilft die Rechtsabteilung bzw. eine fachkundige Stelle.

Fazit

Das BGG ist der Rahmen, § 12d die Brücke, die BITV 2.0 die Technik: Pflicht zur barrierefreien IT, Erklärung zur Barrierefreiheit, Überwachung und Schlichtung – der öffentliche Rechtsstrang steht komplett. Wie er mit dem privaten Strang zusammenhängt, zeigt Recht als Auslöser; was am Ende im Code zu tun ist, steht – für beide identisch – in der WCAG-Referenz.

Quellen

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