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Muster-Barrierefreiheitserklärung (privat & öffentlich)

Beide Rechtsstränge verlangen eine öffentliche Auskunft über die Barrierefreiheit – aber in unterschiedlicher Form: Unternehmen unter dem BFSG müssen Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung bereitstellen; öffentliche Stellen brauchen die formale Erklärung zur Barrierefreiheit nach EU-Muster. Hier findest du für beide Fälle eine ausfüllfertige Vorlage samt Hinweisen. Wie man die Inhalte erarbeitet (Prüfung, Formulierungen, Pflege), beschreibt der Artikel Barrierefreiheitserklärung erstellen.

So benutzt du die Vorlagen: Text kopieren, alle Stellen in [ECKIGEN KLAMMERN] ersetzen, Nichtzutreffendes streichen – und die Erklärung gut auffindbar verlinken (üblich: im Footer jeder Seite, wie auch auf dieser Website). Ehrlichkeit schlägt Schönfärberei: Eine Erklärung mit ehrlich benannten Lücken und Fahrplan ist glaubwürdig, „100 % barrierefrei“ fast nie.

BFSG-Check durchführen Vor dem Ausfüllen: Der kostenlose Selbsttest liefert dir in rund drei Minuten die ehrliche Bestandsaufnahme für deine Erklärung.

Variante A: Unternehmen (BFSG)

Barrierefreiheit bei [FIRMENNAME]

Stand: [DATUM] · Zuletzt geprüft am: [DATUM DER LETZTEN PRÜFUNG]

[FIRMENNAME] ist bemüht, die Website [DOMAIN] und die darüber angebotenen
Dienstleistungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab ist die europäische Norm
EN 301 549, die für Web-Inhalte auf die Web Content Accessibility
Guidelines (WCAG) in der Konformitätsstufe AA verweist.

Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen [vollständig / teilweise]
vereinbar. Grundlage dieser Einschätzung ist [eine Selbstbewertung vom
DATUM / eine externe Prüfung durch PRÜFSTELLE vom DATUM].

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Bereiche sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt
barrierefrei:
- [BEREICH/FUNKTION]: [KURZE BESCHREIBUNG DER EINSCHRÄNKUNG UND – FALLS
  VORHANDEN – DER ZUGÄNGLICHEN ALTERNATIVE]. Geplante Behebung: [DATUM/QUARTAL].
- [WEITERE PUNKTE …]

So erreichen Sie uns (Feedback zur Barrierefreiheit)
Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder benötigen Inhalte in einer
zugänglichen Form? Wenden Sie sich an:
[NAME/FUNKTION], E-Mail: [ADRESSE], Telefon: [NUMMER],
Kontaktformular: [URL].
Wir antworten in der Regel innerhalb von [ZEITRAUM, z. B. zwei Wochen].

Marktüberwachung
Zuständig für die Überwachung der Anforderungen des BFSG ist die
Marktüberwachungsbehörde [ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE / „der Länder“].

Hinweise zur Variante A: Das BFSG schreibt – anders als die BITV – kein starres Erklärungsmuster vor, verlangt aber nachvollziehbare Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung (nach § 14 BFSG in AGB oder auf der Website). Die obige Struktur orientiert sich bewusst am EU-Muster: Sie erfüllt die Informationspflicht, schafft Vertrauen und lässt sich später ohne Bruch in ein formales Audit überführen. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Bundesland ab – im Zweifel den Passus allgemein halten (Details).

Variante B: Öffentliche Stelle (BITV / EU-Muster)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter [DOMAIN]
veröffentlichte Website der [NAME DER ÖFFENTLICHEN STELLE].

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir
bemüht, unsere Website im Einklang mit [§ 12a BGG i. V. m. der BITV 2.0 /
DEM EINSCHLÄGIGEN LANDESRECHT] barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen wegen der nachstehenden
Unvereinbarkeiten [teilweise vereinbar / vereinbar].
Grundlage der Erklärung ist [eine Selbstbewertung / ein BITV-Test /
eine Prüfung durch DRITTE] vom [DATUM].

Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Anforderungen:
- [INHALT/FUNKTION]: [BESCHREIBUNG, betroffene Anforderung, z. B.
  „PDF-Formulare ohne Tags (EN 301 549, Kap. 10)“]. Alternative: [FALLS
  VORHANDEN]. Geplante Behebung: [DATUM].
b) Unverhältnismäßige Belastung (§ 12a Abs. 6 BGG):
- [INHALT + BEGRÜNDUNG oder Abschnitt streichen]
c) Nicht in den Anwendungsbereich fallende Inhalte:
- [z. B. Karten ohne Navigationszweck, Archiv-Inhalte vor DATUM]

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [DATUM] erstellt und zuletzt am [DATUM] überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Barrieren melden oder Informationen in zugänglicher Form anfordern:
[STELLE/FUNKTION], E-Mail: [ADRESSE], Telefon: [NUMMER], [POSTADRESSE].

Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Mitteilungen oder Anfragen über den oben genannten Kontakt
keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anrufen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit
Behinderungen, [bzw. DIE ZUSTÄNDIGE STELLE DES LANDES].
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht
erforderlich.

Hinweise zur Variante B: Aufbau und Pflichtabschnitte folgen der EU-Musterdeklaration (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523) – die Reihenfolge sollte erhalten bleiben, da Überwachungsstellen genau diese Struktur prüfen. Landesbehörden ersetzen Rechtsgrundlage und Durchsetzungsstelle durch die Pendants ihres Landes. Bundesbehörden ergänzen die Angaben zu Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Was eine gute Erklärung von einer Alibi-Erklärung unterscheidet

  • Konkrete Lücken statt Floskeln: „Die Videos vor 2025 haben noch keine Untertitel; Transkripte liefern wir auf Anfrage binnen einer Woche“ schlägt „einzelne Inhalte sind ggf. eingeschränkt zugänglich“.
  • Ein Datum, das lebt: „Zuletzt geprüft am“ muss stimmen – eine Erklärung von vor drei Jahren ist ein Warnsignal für Prüfer wie Nutzer. Praktisch: jährlicher Termin im Kalender, gekoppelt an einen Selbst-Test.
  • Ein Feedback-Weg, der funktioniert: erreichbar ohne Telefonzwang, mit interner Zuständigkeit und Antwortfrist.
  • Die Erklärung selbst ist barrierefrei: als HTML-Seite (nicht als PDF!), von jeder Seite aus verlinkt.

Häufige Fragen

Brauche ich als Unternehmen zwingend eine „Erklärung“?

Das BFSG verlangt Informationen zur Barrierefreiheit deiner Dienstleistung – das Format ist freier als bei Behörden. Eine strukturierte Erklärung nach Variante A ist der bewährte Weg, diese Pflicht zu erfüllen und gleichzeitig Vertrauen aufzubauen. Ob du überhaupt betroffen bist, klärt der BFSG-Check.

Darf ich „vollständig vereinbar“ schreiben?

Nur, wenn eine aktuelle Prüfung das trägt – realistisch nach einem BITV-Test oder Audit ohne offene Befunde. Die ehrliche Selbsteinschätzung ist fast immer „teilweise vereinbar“ mit konkretem Fahrplan.

Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?

Öffentliche Stellen: regelmäßig, praktisch jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website. Unternehmen: immer dann, wenn sich Angebot oder Barrierefreiheits-Stand ändern – der Jahresrhythmus ist auch hier eine gute Selbstverpflichtung.

Fazit

Zwei Vorlagen, ein Prinzip: ehrlich dokumentieren, erreichbar sein, Datum pflegen. Die Erklärung ist kein Feigenblatt, sondern das öffentliche Gesicht deiner Barrierefreiheits-Arbeit – wie diese Website es mit ihrer eigenen Barrierefreiheitserklärung vormacht. Den Weg dorthin beschreiben Barrierefreiheitserklärung erstellen und die Checklisten.

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