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WCAG & BFSG

Barrierefreiheit hat zwei Seiten: eine rechtliche und eine technische. In diesem Bereich bringe ich beide zusammen – ohne juristisches Kauderwelsch, aber auch ohne die Realität zu beschönigen.

Den rechtlichen Rahmen setzt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt und die europäische Richtlinie (European Accessibility Act) umsetzt. Wie diese Rechts- und Normenkette aus EAA, EN 301 549 und WCAG zusammenhängt, ordne ich gesondert ein. Was das BFSG konkret für Websites und Onlineshops bedeutet und wer betroffen ist, erkläre ich in BFSG einfach erklärt und der BFSG-Checkliste; welche Ausnahmen, Fristen und Bußgelder gelten, behandelt ein eigener Artikel, und – speziell für den Handel – die Seite Barrierefreiheit in Onlineshops. Wie du das Ergebnis dokumentierst, zeigt Barrierefreiheitserklärung erstellen.

Der technische Maßstab dahinter sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Das Gesetz verweist über die Norm EN 301 549 auf die WCAG; Zielniveau ist in der Praxis durchgehend die Stufe AA. Ich erkläre, was sich zwischen WCAG 2.1 und 2.2 geändert hat – die neuen 2.2-Kriterien nehme ich einzeln auseinander –, was hinter den vier Prinzipien (POUR) – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust – steckt und wie sich die Konformitätsstufen A, AA und AAA unterscheiden.

Am Ende zählt aber, was bei echten Nutzerinnen und Nutzern ankommt. Deshalb wird es praktisch: Farbkontraste richtig einstellen, vollständige Tastaturbedienung und sichtbarer Fokus, robustes Verhalten bei Reflow, Zoom und Textabständen, Barrierefreiheit selbst testen, Screenreader-Grundlagen für eigene Stichproben – und wenn es belastbar sein muss, der BITV-Test bzw. ein Audit.

Ein vierter Schwerpunkt liegt auf Medien, Dokumenten und Sprache: Untertitel, Transkripte und Audiodeskription für Video und Audio, die oft vergessene PDF-Barrierefreiheit und – als eigene, unterschätzte Dimension – kognitive Barrierefreiheit und Leichte Sprache.

Kein Rechtsrat: Ich bin Webdesigner, kein Jurist. Die Texte hier fassen meinen Kenntnisstand verständlich zusammen und ersetzen im Zweifel keine rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner konkreten Situation wende dich an eine fachkundige Stelle.

Und auch wenn das Gesetz der Auslöser sein mag: Barrierefreiheit nützt am Ende allen. Gute Kontraste helfen bei Sonnenlicht auf dem Smartphone, eine saubere Tastaturbedienung jeder geübten Vielnutzerin, klare Sprache wirklich jedem. Was für eine bestimmte Gruppe unverzichtbar ist, wird für die breite Masse zur spürbaren Verbesserung – der bekannte „Curb-Cut-Effekt“, benannt nach den abgesenkten Bordsteinen, die für Rollstühle gedacht waren und heute allen mit Rollkoffer oder Kinderwagen zugutekommen.

Mein Vorschlag: Wer wissen will, ob und was er muss, beginnt bei BFSG; wer schon umsetzt, springt direkt zu den Test- und Praxisseiten.