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WCAG & BFSG

Barrierefreiheit hat zwei Seiten: eine rechtliche und eine technische. In diesem Bereich bringe ich beide zusammen – ohne juristisches Kauderwelsch, aber auch ohne die Realität zu beschönigen.

Den rechtlichen Rahmen setzt für die Wirtschaft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt und die europäische Richtlinie (European Accessibility Act) umsetzt. Wie diese Rechts- und Normenkette aus EAA, EN 301 549 und WCAG zusammenhängt, ordne ich gesondert ein. Was das BFSG konkret für Websites und Onlineshops bedeutet und wer betroffen ist, erkläre ich in BFSG einfach erklärt und der BFSG-Checkliste – ob es dich überhaupt trifft, klärt der BFSG-Check in vier Fragen. Welche Ausnahmen, Fristen und Bußgelder gelten, behandelt ein eigener Artikel, und – speziell für den Handel – die Seite Barrierefreiheit in Onlineshops. Wie du das Ergebnis dokumentierst, zeigt Barrierefreiheitserklärung erstellen samt kopierfertiger Muster-Vorlage.

Der zweite Rechtsstrang gilt dem öffentlichen Sektor: Behörden, Kommunen, Schulen und Hochschulen sind nicht über das BFSG verpflichtet, sondern über das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 – zurückgehend auf die EU-Richtlinie 2016/2102, auf Landesebene geregelt in Länder-BGG und Landes-BITV. Alle Pflichten öffentlicher Stellen habe ich kompakt zusammengefasst – inklusive Feedback-Mechanismus und Schlichtungsstelle, über die Nutzer Barrieren durchsetzen können.

Der technische Maßstab hinter beiden Strängen sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Beide Gesetze verweisen über die Norm EN 301 549 auf die WCAG; Zielniveau ist in der Praxis durchgehend die Stufe AA. Ich erkläre, was sich zwischen WCAG 2.1 und 2.2 geändert hat – die neuen 2.2-Kriterien nehme ich einzeln auseinander –, was hinter den vier Prinzipien (POUR) – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust – steckt und wie sich die Konformitätsstufen A, AA und AAA unterscheiden. Das Herzstück zum Nachschlagen ist die Kriterien-Referenz: alle 55 Erfolgskriterien der Stufen A und AA, jedes mit Anforderung, richtig/falsch-Code und Testanleitung auf einer eigenen Seite.

Am Ende zählt aber, was bei echten Nutzerinnen und Nutzern ankommt. Deshalb wird es praktisch: Farbkontraste richtig einstellen, vollständige Tastaturbedienung und sichtbarer Fokus, robustes Verhalten bei Reflow, Zoom und Textabständen, Barrierefreiheit selbst testen und Screenreader-Grundlagen für eigene Stichproben – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen für NVDA und VoiceOver. Und wenn es belastbar sein muss: der BITV-Test bzw. ein Audit.

Ein vierter Schwerpunkt liegt auf Medien, Dokumenten und Sprache: Untertitel, Transkripte und Audiodeskription für Video und Audio, die oft vergessene PDF-Barrierefreiheit und – als eigene, unterschätzte Dimension – kognitive Barrierefreiheit und Leichte Sprache.

Kein Rechtsrat: Ich bin Webdesigner, kein Jurist. Die Texte hier fassen meinen Kenntnisstand verständlich zusammen und ersetzen im Zweifel keine rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner konkreten Situation wende dich an eine fachkundige Stelle.

Und auch wenn das Gesetz der Auslöser sein mag: Dahinter stehen Menschen, nicht Paragrafen. Wer verstehen will, für wen all diese Kriterien gemacht sind – und warum sie am Ende allen nützen –, findet das „Wer & Warum“ im Bereich Barrierefreiheit verstehen; den Weg vom Recht zurück zu den Menschen zeichnet Recht als Auslöser nach.

Mein Vorschlag: Wer wissen will, ob und was er muss, beginnt beim BFSG-Check bzw. – als öffentliche Stelle – bei den Pflichten öffentlicher Stellen; wer schon umsetzt, springt direkt in die Kriterien-Referenz und zu den Test-Seiten.

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