Barrierefreiheit hat zwei Seiten: eine rechtliche und eine technische. In diesem Bereich bringe ich beide zusammen – ohne juristisches Kauderwelsch, aber auch ohne die Realität zu beschönigen.
Der technische Maßstab dahinter sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Das Gesetz verweist über die Norm EN 301 549 auf die WCAG; Zielniveau ist in der Praxis durchgehend die Stufe AA. Ich erkläre, was sich zwischen WCAG 2.1 und 2.2 geändert hat – die neuen 2.2-Kriterien nehme ich einzeln auseinander –, was hinter den vier Prinzipien (POUR) – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust – steckt und wie sich die
Konformitätsstufen A, AA und AAA
unterscheiden.
Kein Rechtsrat: Ich bin Webdesigner, kein Jurist. Die Texte hier fassen meinen Kenntnisstand verständlich zusammen und ersetzen im Zweifel keine rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner konkreten Situation wende dich an eine fachkundige Stelle.
Und auch wenn das Gesetz der Auslöser sein mag: Barrierefreiheit nützt am Ende allen. Gute Kontraste helfen bei Sonnenlicht auf dem Smartphone, eine saubere Tastaturbedienung jeder geübten Vielnutzerin, klare Sprache wirklich jedem. Was für eine bestimmte Gruppe unverzichtbar ist, wird für die breite Masse zur spürbaren Verbesserung – der bekannte „Curb-Cut-Effekt“, benannt nach den abgesenkten Bordsteinen, die für Rollstühle gedacht waren und heute allen mit Rollkoffer oder Kinderwagen zugutekommen.
Mein Vorschlag: Wer wissen will, ob und was er muss, beginnt bei BFSG; wer schon umsetzt, springt direkt zu den Test- und Praxisseiten.