WCAG & BFSG · WCAG-Referenz: Verständlich
WCAG 3.1.2: Sprache von Teilen
WCAG 3.1.2 verlangt, dass Wörter und Abschnitte, die innerhalb einer Seite in einer anderen Sprache stehen, ein eigenes lang-Attribut tragen – damit Screenreader die Aussprache umschalten und Braillezeilen die richtige Kurzschrift verwenden. Ausgenommen sind Eigennamen, technische Fachbegriffe und Wörter, die im Deutschen längst angekommen sind.
(Englisch: Language of Parts. Der BIK-BITV-Test nennt den Prüfschritt „Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet“.)
| Stufe | Prinzip | Teil der WCAG seit | Rechtlich verbindlich? |
|---|---|---|---|
| AA | Verständlich | 2.0 (2008) | Ja – über EN 301 549 in BFSG & BITV |
Das Wichtigste in Kürze
- Ausgezeichnet werden Passagen, nicht einzelne eingedeutschte Wörter. Ein englisches Zitat ja, das Wort „Cookie“ nein.
- Der BIK-BITV-Test kennt eine Toleranzschwelle: erfüllt ab 90 % korrekt ausgezeichneter Stellen, nicht erfüllt unter 50 %. Ein übersehenes Zitat kostet keinen Prüfschritt.
- Vier Gruppen sind ausgenommen: Eigennamen, Fachbegriffe, im Duden geführte Fremdwörter und Mischwörter wie „Webauftritt“.
- Die Faustregel des Prüfschritts: Auszeichnen, wenn das Wort ohne Sprachwechsel unverständlich klingen würde.
- Das Attribut gehört an das umschließende Element, nicht an jedes Wort einzeln – bei Zitaten also ans
<blockquote>, bei Einschüben an ein<span>. - Es wirkt auch auf Braillezeilen. Die Kurzschrift ist sprachspezifisch; ohne
langkommt Buchstabensalat heraus. - Geprüft wird in Firefox mit dem Lang-Bookmarklet, das alle Sprachauszeichnungen sichtbar macht.
- Häufigste Fundstellen: englische Zitate und Testimonials, Buch- und Kurstitel, Songzeilen, mehrsprachige Rechtstexte, Sprachumschalter im Menü.
Muss ich englische Wörter auszeichnen?
Ja, wenn sie als fremdsprachiger Text gelesen werden sollen. Eingebürgerte Fachbegriffe sind ausgenommen.
3.1.1 legt die Hauptsprache der Seite fest, 3.1.2 kümmert sich um alles, was davon abweicht. Der Nutzen ist hörbar: Ein Screenreader mit deutscher Stimme liest „The power of the Web is in its universality“ als „Te powwer of te Wepp is in its universalitee“. Mit lang="en" schaltet er auf eine englische Stimme um, und der Satz wird verständlich.
Die Wirkung geht über die Aussprache hinaus. Die Braillezeile übersetzt in Kurzschrift, und Kurzschrift ist sprachspezifisch: Deutsche Kürzungsregeln auf englischen Text angewendet ergeben Zeichenfolgen, die niemand entziffert. Zusätzlich nutzen Suchmaschinen und Übersetzungswerkzeuge die Auszeichnung, um Abschnitte richtig einzuordnen.
Die Abgrenzung ist der eigentliche Inhalt dieses Kriteriums. Der BITV-Prüfschritt formuliert sie klar:
Kein lang nötig für:
- Eigennamen – Personen, Firmen, Produkte, Orte. „Jean-Luc Moreau“ bleibt unausgezeichnet.
- Einzelne Fremdwörter, die zum deutschen Sprachgebrauch gehören – der Prüfschritt nennt „Enter“ und „Helpdesk“ als Beispiele.
- Mischwörter – „Webauftritt“, „Checkpunkt“, „Downloadbereich“. Sie sind weder ganz deutsch noch ganz englisch und werden deutsch ausgesprochen.
- Wörter, die der Duden führt – Team, Interview, Cookie, Layout, Design.
lang nötig für:
- Vollständige Sätze und Zitate in einer anderen Sprache.
- Fremdwörter, die noch nicht im deutschen Sprachgebrauch angekommen sind.
- Wendungen, deren Aussprache ohne Sprachwechsel unverständlich wäre – „Liberté toujours“ gehört dazu, „Meeting“ nicht.
Der Duden ist dabei die praktikabelste Entscheidungshilfe. Führt er das Wort, ist es eingebürgert und braucht kein Attribut. Bei Fachbegriffen aus der IT trifft das auf fast alles zu, was man täglich benutzt.
Die Toleranzschwelle ist ein Detail, das kaum eine deutsche Quelle nennt und das in der Praxis viel Ruhe bringt: Der BIK-BITV-Test bewertet den Prüfschritt als erfüllt, wenn mindestens 90 % der anderssprachigen Stellen korrekt ausgezeichnet sind, und als nicht erfüllt erst unter 50 %. Dazwischen lautet das Ergebnis „teilweise erfüllt“. Perfektion ist also nicht verlangt – Systematik schon.
Der vollständige Wortlaut steht im Understanding-Dokument des W3C zu 3.1.2; das deutsche Prüfvorgehen beschreibt der Prüfschritt 3.1.2 des BIK BITV-Tests.
Wen betrifft es besonders?
Screenreader-Nutzer merken den Unterschied sofort. Eine deutsche Sprachausgabe, die einen englischen Satz vorliest, produziert eine Lautfolge, die man erst entschlüsseln muss – teils Wort für Wort. Bei einem einzelnen Begriff geht das noch; bei einem Zitat über drei Zeilen wird es anstrengend. Wer beruflich mit fremdsprachigen Quellen arbeitet, begegnet dem täglich.
Nutzer einer Braillezeile trifft es härter, weil Kurzschrift nicht nur anders klingt, sondern anders aussieht. Die deutsche Vollschrift kürzt andere Buchstabenfolgen ab als die englische. Ohne Sprachauszeichnung tastet man Zeichenfolgen, die es in keiner der beiden Sprachen gibt.
Mehrsprachige Nutzer profitieren doppelt: Wer Deutsch und Englisch hört, bekommt den Wechsel angekündigt und stellt sich darauf ein. Wer nur eine der beiden Sprachen versteht, weiß wenigstens, dass hier etwas Fremdsprachiges kommt, und kann es überspringen.
Und indirekt profitieren alle: Übersetzungswerkzeuge, Vorlesefunktionen im Browser und Suchmaschinen werten lang aus. Ein korrekt ausgezeichnetes Zitat wird nicht mitübersetzt, wenn jemand die Seite ins Französische übersetzen lässt.
Richtig & falsch im Code
Das Attribut gehört an das umschließende Element. Bei einem Zitat ist das <blockquote>, bei einem eingeschobenen Satzteil ein <span>:
<!-- Falsch: englisches Zitat ohne Kennzeichnung -->
<blockquote>
<p>The power of the Web is in its universality.</p>
<footer>— Tim Berners-Lee</footer>
</blockquote>
<!-- Richtig: lang am umschließenden Element, Quellenangabe bleibt deutsch -->
<blockquote lang="en">
<p>The power of the Web is in its universality.</p>
</blockquote>
<p class="quelle">Tim Berners-Lee, <cite lang="en">The World Wide Web</cite>, 1998</p>
Für einzelne Wendungen genügt ein <span> – ohne zusätzliche Klassen, ohne Styling:
<!-- Richtig: fremdsprachige Wendung inline -->
<p>
Das Motto der Konferenz lautete <span lang="fr">Liberté toujours</span>,
der Abschlussvortrag hieß
<span lang="en">Advanced Accessibility Auditing</span>.
</p>
<!-- Kein lang nötig: eingebürgerte Fachbegriffe -->
<p>Wir haben das Layout im Responsive Design überarbeitet.</p>
Der Sprachumschalter im Menü ist ein Fall, den fast jede mehrsprachige Seite falsch macht. Die Sprachnamen stehen in der jeweiligen Sprache – und müssen entsprechend ausgezeichnet werden:
<!-- Richtig: jeder Eintrag trägt seine eigene Sprache -->
<nav aria-label="Sprache wählen">
<ul>
<li><a href="/" lang="de" hreflang="de">Deutsch</a></li>
<li><a href="/en/" lang="en" hreflang="en">English</a></li>
<li><a href="/fr/" lang="fr" hreflang="fr">Français</a></li>
</ul>
</nav>
lang und hreflang haben dabei unterschiedliche Aufgaben: lang beschreibt die Sprache des Linktextes, hreflang die Sprache der Zielseite. Beide gemeinsam sind das saubere Muster.
Ein Detail für lange Fremdtexte – etwa englische Nutzungsbedingungen als Abschnitt innerhalb einer deutschen Seite:
<!-- Richtig: ein Abschnitt in anderer Sprache -->
<section lang="en" aria-labelledby="terms">
<h2 id="terms">Terms of Service (English original)</h2>
<p>…</p>
</section>
Bei Sprachvarianten reicht in der Regel der Basiscode: lang="en" genügt, en-GB oder en-US sind nur nötig, wenn die Unterscheidung tatsächlich relevant ist – etwa bei einer britischen Aussprache in einem Hörbeispiel. Wie Zitate insgesamt ausgezeichnet werden, steht unter Zitate richtig auszeichnen; zur Inline-Semantik siehe Textauszeichnung.
So testest du es
- Die Seite in Firefox öffnen und das Lang-Bookmarklet aufrufen. Der BITV-Prüfschritt beschreibt genau dieses Vorgehen; das Bookmarklet macht alle
lang-Auszeichnungen sichtbar und zeigt sofort, wo eine fehlt. - Den Inhalt nach fremdsprachigen Stellen durchsuchen: Zitate, Testimonials, Buch- und Kurstitel, Songzeilen, Produktnamen mit Slogan, Literaturangaben, Rechtstexte im Original, den Sprachumschalter.
- Jede Fundstelle gegen die Ausnahmen halten. Eigenname? Fachbegriff? Im Duden? Mischwort? Wenn ja, ist keine Auszeichnung nötig – und eine gesetzte wäre sogar falsch.
- Die Aussprache-Probe machen: Würde eine deutsche Stimme das Wort verständlich vorlesen? Bei „Meeting“ ja, bei „Liberté toujours“ nein. Das ist die Faustregel des Prüfschritts.
- Hörprobe mit NVDA oder VoiceOver. Über die Passage lesen lassen: Wechselt die Aussprache hörbar? Das ist der einzige Test, der die tatsächliche Wirkung zeigt.
- Die Quote abschätzen. Wenn du zwölf fremdsprachige Stellen findest und elf sind ausgezeichnet, liegst du über 90 % – der Prüfschritt gilt als erfüllt.
- Sprachcodes gegenprüfen.
lang="english"oderlang="EN-us "sind ungültig; der HTML-Validator findet solche Fehler zuverlässig.
Häufiger Fehler in der Praxis
Der häufigste Fehler ist Übereifer. Jemand liest das Kriterium, nimmt es wörtlich und zeichnet jedes englische Wort aus: <span lang="en">Cookie</span>, <span lang="en">Download</span>, <span lang="en">Newsletter</span>. Das Ergebnis ist schlimmer als vorher: Der Screenreader wechselt mitten im Satz die Stimme, oft mit einer hörbaren Pause. Ein deutscher Satz wird zum Stimmen-Stakkato. Ich sag’s mal so: Wenn du beim Vorlesen selbst nicht die Sprache wechseln würdest, braucht das Wort kein Attribut.
Der zweite ist das Zitat mit deutscher Quellenangabe unter einem gemeinsamen lang="en". Das <blockquote lang="en"> umfasst auch das <footer> mit „Übersetzt aus dem Englischen“ – und der Screenreader liest die deutsche Zeile mit englischer Stimme. Die Auszeichnung gehört exakt um den fremdsprachigen Text herum, nicht um den Block drumherum.
Der dritte ist der Sprachumschalter ohne Auszeichnung. „English“, „Français“, „Italiano“ stehen in der Navigation, alle unter der deutschen Seitensprache. Der Screenreader liest „Franzäis“ und „Italiäno“. Es sind drei Attribute – und es ist die Stelle, an der mehrsprachige Nutzer als Erstes hängenbleiben.
Und ein Fall, der viel Arbeit macht und wenig bringt: automatisch übersetzte Seiten, bei denen ein Werkzeug den gesamten Inhalt mit lang-Attributen überzieht. Solche Auszeichnungen sind oft falsch, weil das Werkzeug Eigennamen und Fachbegriffe nicht kennt. Ein handverlesenes Dutzend Auszeichnungen ist mehr wert als tausend automatische.
Häufige Fragen
Muss ich jedes englische Fachwort auszeichnen?
Nein – im Gegenteil. Der Prüfschritt nimmt Fachbegriffe und Wörter aus, die zum deutschen Sprachgebrauch gehören. „Screenreader“, „Layout“, „Cookie“ oder „Enter“ bleiben unausgezeichnet. Zu viele Wechsel machen die Sprachausgabe unruhiger, nicht verständlicher. Die Faustregel: Führt der Duden das Wort, braucht es kein Attribut.
Wie streng wird das im BITV-Test bewertet?
Milder, als viele erwarten. Der Prüfschritt gilt als erfüllt, wenn mindestens 90 % der anderssprachigen Stellen korrekt ausgezeichnet sind; als nicht erfüllt erst unter 50 %. Dazwischen lautet das Ergebnis „teilweise erfüllt“. Ein einzelnes übersehenes Zitat kostet den Prüfschritt also nicht.
Reicht lang="en" oder muss es lang="en-GB" sein?
Der Basiscode reicht in aller Regel. Regionale Varianten sind nur dann sinnvoll, wenn die Unterscheidung tatsächlich eine Rolle spielt – etwa bei einer bewusst britischen Aussprache. Wichtig ist, dass der Code gültig ist: lang="english" ist es nicht.
Gilt das auch für Eigennamen und Produktbezeichnungen?
Nein. Eigennamen sind ausdrücklich ausgenommen – Personen, Firmen, Orte, Produktnamen. „Jean-Luc Moreau“ bleibt unausgezeichnet, auch wenn eine deutsche Stimme den Namen nicht französisch ausspricht. Anders sieht es aus, wenn ein Produktname von einem fremdsprachigen Slogan begleitet wird: Der Slogan wird ausgezeichnet.
Was ist mit lang auf <html> – reicht das nicht?
Das ist 3.1.1 Sprache der Seite und regelt die Hauptsprache. 3.1.2 kümmert sich um alles, was davon abweicht. Beide Kriterien werden getrennt geprüft: Ohne lang am <html>-Element scheitert schon 3.1.1, unabhängig davon, wie gut die einzelnen Passagen ausgezeichnet sind.
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