WCAG & BFSG · Medien, Dokumente & Sprache

Leichte Sprache im Web: Regeln, Norm und Pflicht

Leichte Sprache ist keine besonders freundliche Schreibweise, sondern ein eigenes Sprachregister auf Niveau A1/A2 mit festem Regelwerk, eigener Typografie und einem Verfahren, zu dem die Prüfung durch Menschen aus der Zielgruppe gehört. Für öffentliche Stellen in Deutschland ist sie punktuell Pflicht – aus § 4 BITV 2.0 und § 11 BGG, nicht aus den WCAG. Kodifiziert ist sie seit 2023 in der DIN SPEC 33429.

Von allen Themen der Barrierefreiheit ist dieses das am häufigsten falsch etikettierte. „Leichte Sprache“ steht auf vielen Seiten, die schlicht gut geschriebenes Deutsch enthalten – und das ist keine Kleinigkeit, sondern die Enttäuschung genau der Gruppe, für die das Label gemacht wurde. Diese Seite beschreibt, was tatsächlich dahintersteckt: die Regeln, den Produktionsweg und die Rechtslage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Leichte Sprache liegt bei etwa A1/A2 und ist eine Übersetzung, keine Überarbeitung.
  • Ein Gedanke pro Satz, keine Kommas, Aktiv, kein Genitiv, kein Konjunktiv – daran scheitern die meisten Entwürfe.
  • Die Prüfung durch Menschen aus der Zielgruppe gehört zum Verfahren. Ohne sie darf ein Text das Label nicht tragen.
  • DIN SPEC 33429 (2023) ist die erste breit abgestimmte Kodifizierung – eine Spezifikation, keine Konsensnorm.
  • Pflicht ist sie nur für öffentliche Stellen: § 4 BITV 2.0 und § 11 BGG. Stand August 2026 unverändert.
  • Das BFSG fordert keine Leichte Sprache, und in den WCAG kommt sie nicht vor.
  • WCAG 3.1.5 Leseniveau liegt auf Stufe AAA, also außerhalb jeder Pflicht.
  • Lesbarkeitsformeln beweisen nichts: Sie messen Satz- und Wortlängen.

Wo Leichte Sprache in das größere Bild gehört – Zielgruppen, COGA-Ziele, die Abgrenzung zur Einfachen Sprache im Überblick –, steht unter Kognitive Barrierefreiheit. Diese Seite geht eine Ebene tiefer und nur auf die Leichte Sprache.

Was Leichte Sprache von Einfacher Sprache unterscheidet

Der Unterschied ist keiner des Grades, sondern des Verfahrens. Einfache Sprache entsteht beim Schreiben: kurze Sätze, Alltagswörter, Fachbegriffe erklärt. Jede Redakteurin kann das, es braucht kein Budget und keinen zusätzlichen Arbeitsschritt.

Leichte Sprache entsteht nach dem Schreiben. Ein vorhandener Text wird von einer qualifizierten Übersetzerin in ein anderes Register übertragen, bekommt eine eigene Typografie und eigene Bilder, und geht anschließend durch eine Prüfgruppe. Das ist ein Gewerk mit eigenem Angebot, eigener Rechnung und eigener Durchlaufzeit – in der Praxis rechne ich mit ein bis zwei Wochen für eine mittlere Seite, Prüfung eingeschlossen.

Daraus folgt die wichtigste Planungsregel: Leichte Sprache wird punktuell eingekauft, Einfache Sprache flächendeckend geschrieben. Wer versucht, eine ganze Website in Leichte Sprache zu übersetzen, produziert entweder sehr hohe Kosten oder – häufiger – eine unfertige Parallelwelt, die nach zwei Jahren veraltet ist und dann schlechter informiert als gar kein Angebot.

Die Regeln im Detail

Das in Deutschland verbreitetste Regelwerk stammt vom Netzwerk Leichte Sprache; die DIN SPEC 33429 hat es 2023 erstmals breit abgestimmt zusammengefasst. Die Regeln lassen sich in vier Gruppen ordnen.

Satzbau. Ein Satz enthält genau eine Aussage. Kommas werden vermieden, Nebensätze ebenso; wo zwei Gedanken zusammengehören, entstehen zwei Sätze. Es wird im Aktiv formuliert und in der Gegenwart, wo es geht. Genitiv und Konjunktiv entfallen („das Auto von der Frau“ statt „das Auto der Frau“). Verneinungen werden aufgelöst, weil sie eine zusätzliche Denkoperation verlangen: „Bitte kommen Sie pünktlich“ statt „Bitte kommen Sie nicht zu spät“.

Wortwahl. Nur Wörter aus dem Alltag. Fremdwörter, Fachbegriffe und Abkürzungen werden ersetzt oder beim ersten Vorkommen erklärt. Lange zusammengesetzte Wörter werden sichtbar getrennt – das Netzwerk Leichte Sprache nutzt dafür den Mediopunkt („Bundes·gleich·stellungs·gesetz“), verbreitet ist auch der Bindestrich. Bildhafte Redewendungen werden gestrichen, weil sie wörtlich verstanden werden können.

Zahlen und Daten. Ziffern statt ausgeschriebener Zahlen. Keine römischen Zahlen, keine Prozentangaben ohne Erklärung, keine Jahreszahlen in Klammern. Datumsangaben vollständig: „am 30. September 2026“. Große Zahlen werden umschrieben („sehr viele Menschen“), weil eine Million für die Zielgruppe keine greifbare Menge ist.

Layout und Bild. Große Schrift, linksbündig, kein Blocksatz, keine Silbentrennung am Zeilenende. Jeder Absatz beginnt auf einer neuen Zeile; ein Satz wird nicht über zwei Zeilen umgebrochen, wenn es sich vermeiden lässt. Zu jedem Absatz gehört idealerweise ein Bild, das die Aussage stützt. Diese Bilder sind inhaltstragend und brauchen deshalb einen echten Alternativtext – ein leerer alt-Wert wäre hier falsch.

Die Prüfung durch die Zielgruppe

Das ist der Teil, den Angebote gern weglassen, und der Teil, der das Verfahren ausmacht.

Eine Prüfgruppe besteht aus Menschen mit Lernschwierigkeiten. Sie lesen den übersetzten Text, markieren, was sie nicht verstehen, und formulieren Rückfragen. Die Übersetzerin arbeitet die Befunde ein; strittige Stellen gehen in eine zweite Runde. Die Prüferinnen und Prüfer werden für diese Arbeit bezahlt – sie sind Fachkräfte für die Frage, um die es geht, und keine Testpersonen.

Warum das nicht wegzurationalisieren ist: Die Regeln sind notwendig, aber nicht hinreichend. Ein Text kann jede Satzbauregel erfüllen und trotzdem unverständlich sein, weil er einen Begriff voraussetzt, den die Zielgruppe nicht kennt, oder weil er eine Handlungsfolge in einer Reihenfolge erzählt, die niemand so durchläuft. Genau das findet nur eine Prüfgruppe. Es ist dieselbe Logik wie bei automatischen Prüfwerkzeugen für den Code: Sie finden, was formal falsch ist, nicht was inhaltlich nicht trägt.

Ein KI-Modell ersetzt diesen Schritt nicht. Für einen ersten Entwurf ist es brauchbar – für die Freigabe nicht, weil es die Rückfrage nicht stellen kann, die den Fehler sichtbar macht.

Die Rechtslage in Deutschland

Dieser Abschnitt erklärt die Rechtslage, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

§ 4 BITV 2.0 ist die konkreteste Anforderung. Öffentliche Stellen des Bundes müssen auf der Startseite ihres Webangebots Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitstellen: worum es auf der Website geht, wie man sie bedient, und welche weiteren Inhalte in diesen beiden Formen vorliegen. Das ist eine deutsche Zusatzanforderung ohne Entsprechung in den WCAG oder der EN 301 549. Die Länder haben die Regelung in ihren Landes-BITV überwiegend übernommen, teils mit abweichendem Umfang.

§ 11 BGG geht über das Web hinaus: Träger öffentlicher Gewalt des Bundes sollen mit Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren und auf Verlangen Erläuterungen in Leichter Sprache geben. Bei Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken soll das ebenfalls auf Verlangen geschehen. Was das für die Praxis öffentlicher Stellen insgesamt bedeutet, steht unter Pflichten öffentlicher Stellen und BGG & § 12d.

Das BFSG verlangt keine Leichte Sprache. Es verweist über die EN 301 549 auf die WCAG, und dort steht dazu nichts. Wer als privates Unternehmen unter das BFSG fällt, erfüllt seine Pflicht ohne Leichte-Sprache-Fassung – was nichts daran ändert, dass verständliche Texte auch dort messbar besser funktionieren.

Was die WCAG sagen: 3.1.5 Leseniveau

In den WCAG gibt es kein Kriterium, das Leichte Sprache verlangt. Am nächsten kommt 3.1.5 Leseniveau auf Stufe AAA: Wenn ein Text eine Lesefähigkeit oberhalb des unteren Sekundarschulniveaus erfordert, muss ergänzender Inhalt oder eine Fassung verfügbar sein, die das nicht tut. Eigennamen und Titel bleiben bei dieser Betrachtung außen vor.

Zwei Dinge sind daran wichtig. Erstens verlangt das Kriterium keine bestimmte Textsorte – es verlangt eine Alternative, und die kann auch eine Zusammenfassung, ein Video oder eine Illustration sein. Zweitens liegt es auf Stufe AAA, und die verlangt kein Gesetz in der EU. Wer 3.1.5 erfüllen will, tut das freiwillig.

Verwandt und ebenfalls AAA ist 3.1.3 Ungewöhnliche Wörter: ein Mechanismus, der Jargon und Redewendungen erklärt. Im Markup ist das <abbr> und <dfn> – siehe Textauszeichnung. Auf den gesetzlich verbindlichen Stufen A und AA bleibt von der sprachlichen Ebene nur 3.1.1 Sprache der Seite und 3.1.2 Sprache von Teilen übrig – also die korrekte Auszeichnung, nicht die Verständlichkeit selbst.

So gehst du bei einer Leichte-Sprache-Fassung vor

  1. Die Seiten auswählen, nicht die Website. Startseite, Kontakt, die zwei bis drei Vorgänge, die Menschen wirklich erledigen wollen – Antrag stellen, Termin buchen, Widerspruch einlegen. Alles andere kommt später oder nie.
  2. Den Ausgangstext vorher aufräumen. Eine Übersetzung aus einem verschachtelten Behördentext kostet mehr und wird schlechter. Erst in Einfache Sprache bringen, dann übersetzen lassen.
  3. Übersetzung beauftragen und die Prüfung ausdrücklich mitbestellen. Im Angebot muss stehen, dass eine Prüfgruppe beteiligt ist. Steht es nicht drin, ist es nicht enthalten.
  4. Die Fassung technisch anlegen. Eigene URL (etwa /leichte-sprache/), eigene Seiten, keine Aufklapp-Kästen im Fließtext. Ein eigener Sprach-Subtag existiert nicht; die Seite bleibt lang="de". Ein privates Kürzel wie de-x-leichte-sprache ist syntaktisch erlaubt, wird aber von keinem Hilfsmittel ausgewertet.
  5. Den Einstieg sichtbar platzieren. Der Link gehört an den Anfang der Seite und in die Hauptnavigation, nicht in den Footer – dieselbe Überlegung wie bei Skip-Links: Wer ihn braucht, muss ihn zuerst finden.
  6. Die Typografie prüfen. Große Schrift, linksbündig, ausreichender Kontrast – und der Text muss bei 200 % Zoom noch umbrechen, siehe Reflow & Zoom.
  7. Ein Änderungsdatum setzen. Eine veraltete Leichte-Sprache-Fassung ist gefährlicher als keine, weil sie gelesen und geglaubt wird. Wer nicht pflegen kann, sollte den Umfang verkleinern.

Lesbarkeitsformeln: nützlich, aber kein Nachweis

Für das Deutsche gibt es drei verbreitete Messverfahren: die Wiener Sachtextformel (Ergebnis als Schulstufe von 4 bis 15), den LIX-Lesbarkeitsindex und den Flesch-Reading-Ease in der deutschen Anpassung von Toni Amstad. Alle drei rechnen im Kern mit zwei Größen: Satzlänge und Wortlänge.

Das macht sie zu einem brauchbaren Frühwarnsystem – ein Wert, der auf Schulstufe 13 zeigt, ist ein zuverlässiges Signal für Schachtelsätze. Als Nachweis taugen sie nicht: Ein Text aus lauter kurzen Sätzen mit unerklärten Fachbegriffen bekommt einen guten Wert und ist trotzdem unverständlich. Umgekehrt kann ein Text mit einem etwas längeren Satz vollkommen klar sein.

Deshalb steht in keiner der genannten Rechtsgrundlagen ein Formelwert, und deshalb verlangt auch WCAG 3.1.5 keinen. Der Nachweis für Leichte Sprache ist die Prüfgruppe, für Einfache Sprache eine gute Redaktion.

Häufige Fehler

  • „Leichte Sprache“ draufschreiben, wo B1-Text steht. Der häufigste Fall überhaupt – und derjenige, der Vertrauen kostet.
  • Ohne Prüfgruppe veröffentlichen. Regeln erfüllt, Verfahren nicht.
  • Die Fassung im Footer verstecken. Wer sie sucht, findet sie dort zuletzt.
  • Nur die Startseite übersetzen und den eigentlichen Vorgang – Antrag, Formular, Frist – in Fachsprache lassen.
  • Bilder als Dekoration behandeln. In Leichter Sprache tragen sie Inhalt und brauchen Alternativtexte.
  • Einmal übersetzen, nie aktualisieren. Nach der ersten Gesetzesänderung ist die Fassung falsch.
  • Die Leichte-Sprache-Seite als PDF anbieten. Damit fällt die Anpassbarkeit weg, die gerade diese Zielgruppe braucht – siehe PDF-Barrierefreiheit.

Häufige Fragen

Muss ich als Unternehmen Leichte Sprache anbieten?

Nein. Das BFSG verlangt sie nicht; es verweist über die EN 301 549 auf die WCAG, und dort kommt Leichte Sprache nicht vor. Pflicht ist sie für öffentliche Stellen über § 4 BITV 2.0 und § 11 BGG. Freiwillig kann sie sich trotzdem lohnen, etwa bei Angeboten der Daseinsvorsorge oder im Gesundheitsbereich.

Reicht es, einen Text mit einer KI in Leichte Sprache umschreiben zu lassen?

Für einen Entwurf ja, für die Veröffentlichung nein. Zum Verfahren gehört die Prüfung durch Menschen aus der Zielgruppe; ohne sie darf der Text das Label nicht tragen. Ein Modell kann die Regeln anwenden, aber nicht feststellen, ob eine Aussage verstanden wurde.

Was kostet eine Leichte-Sprache-Fassung?

Abgerechnet wird meist nach Normzeilen oder pro Seite, und die Prüfung durch die Prüfgruppe kommt hinzu. Der Kostentreiber ist selten der Umfang, sondern die Qualität des Ausgangstextes: Ein sauber vorstrukturierter Text ist deutlich günstiger zu übersetzen als ein Behördenschreiben im Passiv. Eine Einordnung der Gesamtkosten steht unter Was kostet Barrierefreiheit?.

Brauche ich für die Leichte-Sprache-Seite ein eigenes lang-Attribut?

Nein. Es gibt keinen Sprach-Subtag für Leichte Sprache; die Seite bleibt lang="de". Wichtig ist stattdessen, fremdsprachige Wörter im Text mit 3.1.2 auszuzeichnen – gerade in Leichter Sprache fallen falsch ausgesprochene Wörter besonders auf.

Ist Leichte Sprache dasselbe wie das europäische „Easy-to-Read“?

Verwandt, aber nicht identisch. Das europäische Regelwerk „Informationen für alle“ von Inclusion Europe ist der internationale Vorläufer und die Quelle des bekannten Easy-to-Read-Logos. Die deutsche Leichte Sprache hat sich daraus entwickelt, ist aber strenger und inzwischen mit der DIN SPEC 33429 eigenständig kodifiziert.

Fazit

Leichte Sprache ist ein Gewerk, kein Schreibstil: A1/A2, festes Regelwerk, eigene Typografie, Bilder mit Inhalt – und eine Prüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten, ohne die das Ergebnis den Namen nicht verdient. Verpflichtend ist sie in Deutschland für öffentliche Stellen über § 4 BITV 2.0 und § 11 BGG, nicht über das BFSG und nicht über die WCAG, deren nächstliegendes Kriterium 3.1.5 auf der freiwilligen Stufe AAA liegt. Für alle anderen bleibt der wirksamere Weg die Einfache Sprache – flächendeckend, ohne Zusatzbudget und für erheblich mehr Menschen spürbar.

Quellen

Gratis E-Book PDF Das Praxishandbuch

Kostenloses E-Book

Das Praxishandbuch für sauberes, zugängliches Web

Alles rund um semantisches HTML, Barrierefreiheit, WCAG & BFSG, GEO und SEO — praxisnah und am echten Code. In mehreren Feedbackschleifen von Leserinnen und Lesern verbessert.

  • 3.000+ Downloads
  • 7. Auflage
  • 37 Seiten
  • PDF

Kein Spam. Abmeldung jederzeit mit einem Klick möglich.