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Prüfbericht-Vorlage für Barrierefreiheits-Tests

Ein Prüfbericht ist kein Werkzeug-Export. Er braucht sechs Bestandteile, damit ihn jemand verwenden kann: Kopfdaten mit Prüfdatum und Prüfgegenstand, die begründete Seitenauswahl, die Methode, eine Befundtabelle mit Kriteriumsbezug und Bewertungsstufe, eine Zusammenfassung und die Angaben, die später in die Barrierefreiheitserklärung wandern. Diese Vorlage liefert alle sechs zum Kopieren.

Sie folgt demselben Muster wie die Muster-Barrierefreiheitserklärung: Text übernehmen, alle Stellen in [ECKIGEN KLAMMERN] ersetzen, den Rest stehen lassen. Gedacht ist sie für zwei Fälle – die eigene interne Prüfung, und als Maßstab dafür, was ein beauftragter Dienstleister abliefern sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sechs Bestandteile: Kopfdaten, Seitenauswahl, Methode, Befunde, Zusammenfassung, Zulieferung für die Erklärung.
  • Jeder Befund braucht vier Angaben: Fundstelle, Kriterium, Beobachtung, Bewertung. Ohne Kriteriumsbezug ist ein Befund nicht nachverfolgbar.
  • Drei Bewertungsstufen genügen: erfüllt, teilweise erfüllt, nicht erfüllt – plus „nicht anwendbar“.
  • Die Seitenauswahl gehört begründet in den Bericht, sonst ist das Ergebnis nicht einzuordnen.
  • Vollständige Vorgänge prüfen, nicht nur Einzelseiten – ein Checkout ist erst konform, wenn jeder Schritt es ist.
  • Automatische Werkzeuge allein reichen nicht: Tastaturdurchlauf und Screenreader-Stichprobe gehören dazu.
  • Der Bericht ist die Grundlage der Barrierefreiheitserklärung – deshalb der letzte Abschnitt.
  • Keine Rechtsberatung; die Vorlage ersetzt kein formales Prüfverfahren.

Wann diese Vorlage passt – und wann nicht

Sie passt für interne Prüfungen, für die Dokumentation eines Entwicklungsstands und als Anforderung an einen Dienstleister. Sie ersetzt kein formales Verfahren: Wer eine Konformitätsaussage nach außen braucht – etwa als öffentliche Stelle oder für eine Ausschreibung –, braucht ein dokumentiertes Prüfverfahren wie den BITV-Test, siehe BITV-Test, Audit & VPAT.

Der Unterschied liegt nicht im Aufbau, sondern in der Verbindlichkeit der Methode: Ein BITV-Test hat einen festgelegten Prüfschritt-Katalog und geprüfte Prüferinnen. Diese Vorlage strukturiert das Ergebnis, sie legitimiert es nicht.

Die Vorlage

1. Kopfdaten

Prüfbericht Barrierefreiheit

Prüfgegenstand [NAME DES ANGEBOTS], [URL]
Version / Stand [RELEASE ODER DATUM DES PRÜFSTANDS]
Prüfdatum [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ]
Geprüft von [NAME, ORGANISATION, ROLLE]
Zugrunde gelegter Maßstab EN 301 549 [FASSUNG], WCAG [2.1 ODER 2.2] Stufe AA
Prüfumgebung [BROWSER + VERSION], [SCREENREADER + VERSION], [BETRIEBSSYSTEM]
Auflösung / Zoomstufen [Z. B. 1280 × 1024, zusätzlich 320 px bei 400 %]

Die Zeile „Version/Stand“ wird gern weggelassen und ist die wichtigste: Ohne sie lässt sich später nicht sagen, ob ein Befund noch gilt.

2. Seitenauswahl und Begründung

Geprüft wurden [ANZAHL] Seiten und [ANZAHL] vollständige Vorgänge. Die Auswahl folgt der Struktur des Angebots und deckt alle wesentlichen Seitentypen ab:

Nr. Seite / Vorgang Typ Begründung
1 [URL] Startseite Einstiegspunkt
2 [URL] Inhaltsseite häufigster Seitentyp
3 [URL] Formular Kontakt / Registrierung
4 [URL][URL] Vorgang vollständiger Bestellprozess, alle Schritte
5 [URL] Suche/Ergebnisliste dynamische Inhalte
6 [URL] Fehlerseite 404

Die Begründungsspalte ist der Unterschied zwischen einer Stichprobe und einer Auswahl. Für ein methodisch abgesichertes Vorgehen verweist die W3C-Evaluationsmethodik WCAG-EM auf dieselbe Logik – Seitentypen abdecken, Vorgänge vollständig prüfen.

3. Methode

Die Prüfung erfolgte in [ANZAHL] Schritten:

  1. Automatisierte Prüfung mit [WERKZEUG + VERSION] auf allen ausgewählten Seiten.
  2. Manuelle Prüfung je Seite: Tastaturdurchlauf, Fokussichtbarkeit, Überschriftenstruktur, Kontrastmessung, Zoom auf 400 %.
  3. Screenreader-Stichprobe mit [SCREENREADER] auf [ANZAHL] Seiten sowie im vollständigen Vorgang.
  4. Befundverifikation im Code – jeder Befund wurde im Markup nachvollzogen.

Automatisierte Werkzeuge decken nur einen Teil der Erfolgskriterien ab; die Gesamtbewertung beruht auf der manuellen Prüfung.

Der letzte Satz gehört in jeden Bericht. Er verhindert die häufigste Fehllesung – dass ein sauberer Werkzeuglauf mit Konformität verwechselt wird. Warum das so ist, steht unter Prüfwerkzeuge im Vergleich.

4. Befundtabelle

Nr. Fundstelle Kriterium Beobachtung Bewertung Priorität
B-01 [URL], Hauptnavigation 2.4.7 Fokus sichtbar (A) Der Fokusindikator ist per outline: none entfernt; die Navigation ist mit der Tastatur nicht verfolgbar. nicht erfüllt hoch
B-02 [URL], Kontaktformular 4.1.2 Name, Rolle, Wert (A) Das Feld „Betreff“ hat kein verknüpftes Label; NVDA sagt „Eingabefeld“ an. nicht erfüllt hoch
B-03 [URL], Produktkarte 1.4.3 Kontrast (AA) Preisangabe #8a8a8a auf #ffffff = 3,5:1, erforderlich sind 4,5:1. nicht erfüllt mittel
B-04 gesamtes Angebot 1.4.10 Reflow (AA) Bei 400 % Zoom entsteht horizontales Scrollen in der Tabellenansicht. teilweise erfüllt mittel

Die vier Beispielzeilen zeigen zugleich die Befundtypen, die in fast jedem Bericht auftauchen: entfernter Fokus (2.4.7), fehlender Name (4.1.2), zu geringer Kontrast (1.4.3) und gebrochener Umbruch (1.4.10).

Vier Spalten sind Pflicht, zwei optional. Pflicht sind Fundstelle, Kriterium, Beobachtung und Bewertung – ein Befund ohne Kriteriumsnummer lässt sich weder priorisieren noch nachverfolgen, und eine Beobachtung ohne konkrete Angabe („Kontraste teilweise zu gering“) ist nicht behebbar.

Die Beobachtung beschreibt, was ist, nicht was zu tun ist. Das klingt kleinlich, hat aber einen praktischen Grund: Wer die Lösung vorschreibt, legt sich auf eine von mehreren fest – und der Bericht wird angreifbar, wenn eine andere Lösung ebenfalls konform wäre.

5. Zusammenfassung

Von [ANZAHL] geprüften Erfolgskriterien sind [ANZAHL] erfüllt, [ANZAHL] teilweise erfüllt, [ANZAHL] nicht erfüllt und [ANZAHL] nicht anwendbar. Damit ist der Zielwert WCAG [VERSION] Stufe AA für den geprüften Bereich [NICHT] erreicht.

Die Befunde konzentrieren sich auf [SCHWERPUNKT, Z. B. Tastaturbedienung und Formulare]. Mit der Behebung der [ANZAHL] als „hoch“ priorisierten Befunde wäre [ANZAHL] der nicht erfüllten Kriterien erledigt.

Der zweite Absatz ist der, den Auftraggeber tatsächlich lesen. Er macht aus einer Liste eine Handlungsempfehlung.

6. Zulieferung für die Barrierefreiheitserklärung

Für die Erklärung zur Barrierefreiheit ergibt sich aus diesem Bericht:

  • Stand der Vereinbarkeit: [vollständig / teilweise / nicht] konform
  • Nicht barrierefreie Inhalte: [AUFZÄHLUNG MIT VERWEIS AUF DIE BEFUND-NUMMERN]
  • Begründung: [UNVERHÄLTNISMÄSSIGE BELASTUNG / NICHT IM ANWENDUNGSBEREICH / NOCH IN BEARBEITUNG]
  • Geplante Behebung bis: [DATUM]
  • Datum dieser Bewertung: [TT.MM.JJJJ]

Dieser Abschnitt ist der Grund, warum sich ein strukturierter Bericht lohnt: Er lässt sich direkt in die Barrierefreiheitserklärung übernehmen, statt dass jemand sie später aus Erinnerungen zusammensetzt.

Die Bewertungsstufen

Stufe Bedeutung
erfüllt Das Kriterium ist auf allen geprüften Seiten erfüllt.
teilweise erfüllt Das Kriterium ist überwiegend erfüllt, einzelne Fundstellen weichen ab.
nicht erfüllt Mindestens eine Fundstelle verletzt das Kriterium in einer Weise, die die Nutzung behindert.
nicht anwendbar Das Kriterium betrifft Inhalte, die im Prüfgegenstand nicht vorkommen (z. B. Video).

Eine Warnung zur mittleren Stufe: Für eine Konformitätsaussage gibt es sie nicht. Nach den WCAG ist ein Kriterium erfüllt oder nicht; „teilweise erfüllt“ ist eine Arbeitskategorie für die Priorisierung, keine Bewertung, die in eine Erklärung darf. Wie die Konformitätslogik funktioniert, steht unter Konformitätsstufen.

Häufiger Fehler in der Praxis

Den Werkzeug-Export als Bericht abgeben. Er enthält keine Seitenauswahl, keine Methode und keine manuelle Prüfung – und meldet außerdem Dinge, die keine Verstöße sind.

Befunde ohne Kriteriumsnummer. „Kontraste prüfen“ ist kein Befund. Ohne Nummer lässt sich weder priorisieren noch später nachvollziehen, ob er erledigt ist.

Nur Seiten prüfen, keine Vorgänge. Der Checkout ist die Stelle mit den meisten Befunden und wird am häufigsten übersehen.

Das Prüfdatum weglassen. Ein Bericht ohne Datum und Versionsstand ist nach dem nächsten Release wertlos.

Die Lösung in die Beobachtung schreiben. Trenne beides – die Beobachtung beschreibt den Zustand, eine optionale Spalte „Empfehlung“ den Weg.

Häufige Fragen

Wie viele Seiten muss ich prüfen?

Es gibt keine feste Zahl. WCAG-EM verlangt eine Auswahl, die alle Seitentypen und alle vollständigen Vorgänge abdeckt – bei kleinen Angeboten sind das oft sechs bis zehn Seiten, bei großen deutlich mehr. Die Begründung der Auswahl ist wichtiger als die Anzahl.

Reicht dieser Bericht als Nachweis in einer Ausschreibung?

Als Struktur ja, als Verfahren nur, wenn die prüfende Stelle und die Methode benannt sind. Was in Vergabeunterlagen gehört, steht unter Ausschreibung & Lastenheft.

Muss ich alle 55 Kriterien einzeln aufführen?

Für einen vollständigen Bericht ja – auch die erfüllten und die nicht anwendbaren, weil sonst offen bleibt, ob sie geprüft wurden. Die Liste steht in der WCAG-2.2-Referenz.

Wer darf so einen Bericht erstellen?

Für interne Zwecke jede Person mit dem nötigen Wissen; der Ablauf steht unter Barrierefreiheit selbst testen. Für eine Konformitätsaussage nach außen braucht es ein anerkanntes Verfahren und eine unabhängige Stelle.

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Quellen

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