WCAG & BFSG · WCAG verstehen
WCAG Stufe AAA: die 31 Kriterien im Überblick
WCAG 2.2 enthält 31 Erfolgskriterien auf Stufe AAA. Kein Gesetz in Deutschland oder der EU verlangt sie, und das W3C rät ausdrücklich davon ab, AAA als allgemeine Vorgabe für ganze Websites zu setzen – für manche Inhalte lassen sich einzelne Kriterien schlicht nicht erfüllen. Trotzdem lohnt der Blick: Etwa ein Drittel der AAA-Kriterien kostet in einem ordentlich gebauten Projekt fast nichts extra.
Diese Seite ist die Ergänzung zur WCAG-2.2-Referenz, die bewusst nur die 55 rechtlich relevanten Kriterien der Stufen A und AA im Detail behandelt. Hier steht, was auf der dritten Stufe liegt, warum sie freiwillig ist – und welche Punkte daraus sich trotzdem lohnen.
Das Wichtigste in Kürze
- 31 Kriterien liegen auf Stufe AAA, verteilt auf die Prinzipien wahrnehmbar (9), bedienbar (14) und verständlich (8). Im Prinzip „robust“ gibt es keines.
- Kein Gesetz verlangt AAA. BFSG und BITV 2.0 verweisen über die EN 301 549 auf Stufe AA.
- Das W3C rät von AAA als Pauschalvorgabe ab – wörtlich, in den Konformitätsbedingungen der WCAG.
- AAA ist kein „AA plus Sorgfalt“, sondern enthält Anforderungen anderer Art: Gebärdensprachvideos, Leseniveau, Aussprachehilfen.
- Rund ein Drittel ist praktisch geschenkt: Abschnittsüberschriften, Linkzweck, Animation aus Interaktionen, Änderung auf Anforderung.
- WCAG 2.2 hat drei AAA-Kriterien ergänzt: 2.4.12, 2.4.13 und 3.3.9.
- Teilerfüllung ist zulässig und üblich – nur „AAA-konform“ darf man sich dann nicht nennen.
- Stand August 2026, keine Rechtsberatung.
Warum kein Gesetz AAA verlangt
Die Begründung steht nicht in einem Gesetz, sondern in den WCAG selbst. In den Konformitätsbedingungen hält das W3C fest, dass Level-AAA-Konformität nicht als allgemeine Vorgabe für ganze Websites verlangt werden sollte, weil sich für manche Inhalte nicht alle AAA-Kriterien erfüllen lassen.
Der Grund ist gut nachvollziehbar. 1.2.6 Gebärdensprache verlangt für jedes aufgezeichnete Video mit Ton eine Gebärdensprachfassung – bei einem Archiv mit hunderten Videos ist das keine Frage der Sorgfalt, sondern des Produktionsbudgets. 3.1.5 Leseniveau verlangt eine leichter verständliche Zusatzfassung, sobald ein Text über das untere Sekundarschulniveau hinausgeht; für juristische oder medizinische Fachtexte ist das eine eigene Redaktionsleistung. Und 1.4.9 Bilder von Text (keine Ausnahme) verbietet Text in Bildern ausnahmslos, also auch in Logos mit Schriftzug-Anteil.
Die Rechtslage folgt dieser Einschätzung: BFSG und BITV 2.0 verweisen über die EN 301 549 auf Stufe AA. Was die Stufen formal bedeuten und warum sie aufeinander aufbauen, steht unter Konformitätsstufen A / AA / AAA.
Eine deutsche Besonderheit, die man kennen sollte: § 4 BITV 2.0 verlangt von öffentlichen Stellen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Das ist inhaltlich verwandt mit 1.2.6 und 3.1.5, kommt aber aus nationalem Recht und nicht aus der WCAG-Stufe.
Die 31 Kriterien im Überblick
Die Spalte „Aufwand“ ist meine Einschätzung aus Projekten, keine Angabe des W3C.
Wahrnehmbar (9)
| Kriterium | Worum es geht | Aufwand |
|---|---|---|
| 1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet) | Gebärdensprachfassung für jedes Video mit Ton | hoch |
| 1.2.7 Erweiterte Audiodeskription | Audiodeskription auch dort, wo die Tonpausen nicht reichen | hoch |
| 1.2.8 Medienalternative (aufgezeichnet) | vollständige Textfassung zu jedem Video | mittel |
| 1.2.9 Nur-Audio (live) | Textalternative für Live-Audio | hoch |
| 1.3.6 Zweck bestimmen | Zweck von Bedienelementen, Symbolen und Regionen maschinenlesbar | mittel |
| 1.4.6 Kontrast (erhöht) | 7:1 statt 4,5:1, für große Schrift 4,5:1 statt 3:1 | mittel |
| 1.4.7 Leiser oder kein Hintergrundton | Sprachaufnahmen ohne störende Hintergrundgeräusche | mittel |
| 1.4.8 Visuelle Darstellung | Zeilenlänge, Zeilenabstand, Blocksatz, Farbwahl durch Nutzende einstellbar | hoch |
| 1.4.9 Bilder von Text (keine Ausnahme) | kein Text in Bildern, ohne die AA-Ausnahmen | mittel |
Bedienbar (14)
| Kriterium | Worum es geht | Aufwand |
|---|---|---|
| 2.1.3 Tastatur (keine Ausnahme) | vollständige Tastaturbedienung ohne die AA-Ausnahme für zeitabhängige Eingaben | mittel |
| 2.2.3 Keine Zeitbegrenzung | keine Zeitlimits außer bei Live-Ereignissen | mittel |
| 2.2.4 Unterbrechungen | Unterbrechungen lassen sich aufschieben oder unterdrücken | gering |
| 2.2.5 Erneute Authentifizierung | nach Sitzungsablauf gehen keine Daten verloren | mittel |
| 2.2.6 Timeouts | Warnung vor Datenverlust durch Inaktivität | gering |
| 2.3.2 Drei Blitze | gar keine blitzenden Inhalte, ohne Schwellenwert-Ausnahme | gering |
| 2.3.3 Animation aus Interaktionen | Bewegungsanimationen lassen sich abschalten | gering |
| 2.4.8 Position | die eigene Position in der Website ist erkennbar (Brotkrumen) | gering |
| 2.4.9 Linkzweck (nur Link) | der Linktext allein benennt das Ziel, ohne Kontext | gering |
| 2.4.10 Abschnittsüberschriften | Inhalte sind durch Überschriften gegliedert | gering |
| 2.4.12 Fokus nicht verdeckt (erweitert) | das fokussierte Element ist gar nicht verdeckt, auch nicht teilweise | mittel |
| 2.4.13 Fokus-Aussehen | Mindestfläche und Mindestkontrast 3:1 für den Fokusindikator | mittel |
| 2.5.5 Zielgröße (erhöht) | 44 × 44 CSS-Pixel statt 24 × 24 | mittel |
| 2.5.6 Gleichzeitige Eingabemechanismen | Wechsel zwischen Maus, Tastatur und Touch wird nicht eingeschränkt | gering |
Verständlich (8)
| Kriterium | Worum es geht | Aufwand |
|---|---|---|
| 3.1.3 Ungewöhnliche Wörter | Mechanismus zur Erklärung von Fachbegriffen und Redewendungen | mittel |
| 3.1.4 Abkürzungen | Mechanismus zur Auflösung von Abkürzungen | gering |
| 3.1.5 Leseniveau | leichter verständliche Zusatzfassung für anspruchsvolle Texte | hoch |
| 3.1.6 Aussprache | Aussprachehilfe, wo die Bedeutung sonst unklar bleibt | mittel |
| 3.2.5 Änderung auf Anforderung | Kontextwechsel nur auf ausdrückliche Anforderung | gering |
| 3.3.5 Hilfe | kontextbezogene Hilfe ist verfügbar | mittel |
| 3.3.6 Fehlervermeidung (alle) | Prüfen, Korrigieren, Bestätigen für alle absendenden Formulare | mittel |
| 3.3.9 Zugängliche Authentifizierung (erweitert) | kein Gedächtnistest, auch nicht als Objekterkennung | mittel |
Im Prinzip robust gibt es kein AAA-Kriterium – dort stehen nach dem Wegfall von 4.1.1 Parsing nur noch 4.1.2 und 4.1.3, beide auf Stufe A.
Die AAA-Kriterien, die fast nichts kosten
Wer eine Website ordentlich baut, erfüllt einige davon ohnehin. Sie im Blick zu haben, kostet nichts und ist in einer Barrierefreiheitserklärung erwähnenswert:
2.4.10 Abschnittsüberschriften ist erfüllt, sobald du Inhalte mit einer sauberen Überschriften-Hierarchie gliederst – also ohnehin.
2.4.9 Linkzweck (nur Link) verschärft 2.4.4 nur um den Kontext: Der Linktext allein muss reichen. Wer „mehr erfahren“ vermeidet, hat es.
2.4.8 Position ist mit Brotkrumen und einer erkennbaren aktuellen Seite in der Navigation erledigt.
2.3.3 Animation aus Interaktionen ist erfüllt, wenn du prefers-reduced-motion respektierst – eine Medienabfrage.
3.2.5 Änderung auf Anforderung heißt: kein automatischer Seitenwechsel bei Auswahländerung, kein Formular, das beim Fokuswechsel abschickt. Das ist ohnehin gutes Verhalten – siehe 3.2.2 Bei Eingabe.
3.1.4 Abkürzungen löst ein <abbr title="…"> beim ersten Vorkommen, siehe Textauszeichnung.
2.2.6 Timeouts ist ein Hinweistext: „Ihre Sitzung endet nach 30 Minuten Inaktivität.“
2.5.6 Gleichzeitige Eingabemechanismen ist erfüllt, solange du nicht aktiv auf einen Eingabetyp einschränkst – also solange du keine Geräteerkennung einbaust, die Tastatur oder Maus abschaltet.
Auffällig ist die Verteilung: Fast alle „geschenkten“ Kriterien liegen in den Prinzipien bedienbar und verständlich. Die teuren stehen bei den Medien.
Wann sich AAA punktuell lohnt
Drei Fälle, in denen ich einzelne AAA-Kriterien empfehle, ohne die Stufe insgesamt anzustreben:
Bei Angeboten für Menschen mit Sehbehinderung lohnt 1.4.6 Kontrast (erhöht) mit 7:1. Der Aufwand ist eine Palettenentscheidung, siehe Farbkontraste, und der Nutzen betrifft genau die Zielgruppe.
Bei Angeboten, die überwiegend mobil und einhändig genutzt werden, lohnt 2.5.5 Zielgröße (erhöht) mit 44 × 44 Pixeln. Warum, steht unter Motorische Einschränkungen.
Bei Behörden- und Gesundheitsinhalten lohnt 3.1.5 Leseniveau in Form einer zusätzlichen Fassung in Einfacher Sprache – oft ohnehin politisch gewollt und deutlich billiger als die AAA-Bezeichnung vermuten lässt.
Wie AAA in eine Barrierefreiheitserklärung gehört
Eine Barrierefreiheitserklärung verlangt eine Aussage zum Konformitätsstand. Der übliche Satz lautet „vollständig konform“, „teilweise konform“ oder „nicht konform“ – jeweils bezogen auf Stufe AA. Für AAA gibt es dort kein Feld, und das ist auch richtig so.
Was trotzdem hineingehört, wenn du einzelne AAA-Kriterien erfüllst, ist ein kurzer Absatz im Abschnitt zu den zusätzlichen Maßnahmen: „Über die geforderte Stufe AA hinaus erfüllt das Angebot 1.4.6 (Kontrast 7:1) und 2.5.5 (Zielgröße 44 × 44 px).“ Das ist präzise, nachprüfbar und beansprucht keine Konformität, die nicht besteht.
Was dagegen nicht hineingehört: die Formulierung „teilweise AAA-konform“. Konformität ist nach den WCAG eine Ja-Nein-Aussage je Stufe; eine Teilkonformität mit einer Stufe kennt die Norm nicht. Wer diesen Ausdruck verwendet, macht die Erklärung angreifbar, ohne etwas zu gewinnen.
Die Stufe wächst mit
AAA ist keine feste Menge. WCAG 2.1 hat fünf AAA-Kriterien ergänzt – darunter 2.5.5 Zielgröße (erhöht) und 2.3.3 Animation aus Interaktionen –, WCAG 2.2 drei weitere. Wer sich auf einzelne AAA-Punkte beruft, sollte deshalb dazuschreiben, auf welche Fassung er sich bezieht; die Nummerierungslogik dahinter erklärt WCAG 2.1 & 2.2: Versionen, Aufbau und Nummerierung.
Häufiger Fehler in der Praxis
AAA als Qualitätsversprechen in eine Ausschreibung schreiben. Es ist nicht vollständig erfüllbar, und die Anforderung macht Angebote unvergleichbar. Was stattdessen in die Unterlagen gehört, steht unter Ausschreibung & Lastenheft.
AAA für „besonders gründliches AA“ halten. Die Stufen unterscheiden nicht nach Sorgfalt, sondern nach Art und Aufwand der Anforderung.
Einzelne AAA-Kriterien erfüllen und „AAA-konform“ behaupten. Konformität mit einer Stufe verlangt alle Kriterien dieser Stufe und aller darunterliegenden.
AAA gegen AA ausspielen. Der häufigste Fall in der Praxis ist nicht die zu niedrige Zielstufe, sondern eine nicht vollständig erreichte AA – siehe BFSG-Checkliste.
Häufige Fragen
Darf ich schreiben, dass wir einzelne AAA-Kriterien erfüllen?
Ja, und das ist der richtige Weg. In einer Barrierefreiheitserklärung darfst du benennen, welche zusätzlichen Kriterien erfüllt sind – nur die pauschale Aussage „AAA-konform“ setzt voraus, dass alle 31 erfüllt sind.
Gibt es zu den AAA-Kriterien Einzelseiten auf dieser Website?
Nein. Die Kriterien-Referenz behandelt bewusst nur die 55 Kriterien der Stufen A und AA im Detail, weil nur die rechtlich gefordert sind. Diese Übersichtsseite ist die Ergänzung dazu; für den Normtext verlinkt die Quellenliste unten direkt auf das W3C.
Warum gibt es kein AAA-Kriterium im Prinzip „robust“?
Weil das Prinzip nur zwei Kriterien enthält – 4.1.2 Name, Rolle, Wert und 4.1.3 Statusmeldungen –, und beide gelten bereits auf den unteren Stufen. Ein drittes, 4.1.1 Parsing, wurde mit WCAG 2.2 gestrichen.
Ist AAA für Behörden Pflicht?
Nein. Die BITV 2.0 verlangt Stufe AA. Was darüber hinausgeht – Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache nach § 4 BITV 2.0 – ist eine eigenständige deutsche Anforderung und keine WCAG-Stufe.
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Quellen
- WCAG 2.2 – Conformance (W3C – die Empfehlung, AAA nicht pauschal zu verlangen)
- WCAG Quick Reference, gefiltert auf Stufe AAA (W3C WAI – alle 31 Kriterien im Normtext)
- EN 301 549 V3.2.1 – die harmonisierte Norm verweist auf Stufe AA (PDF)
- § 4 BITV 2.0 – die deutsche Zusatzanforderung zu Gebärdensprache und Leichter Sprache