WCAG & BFSG: WCAG verstehen
BFSG-Zertifizierung: Nachweis, Audit und Siegel
Für die BFSG-Zertifizierung einer Website führen drei Wege zu einem belastbaren Nachweis: der BIK BITV-Test mit Prüfzeichen, ein Audit nach EN 301 549 mit dokumentiertem Prüfbericht oder ein Zertifikat wie WACA. Das Gesetz lässt die Wahl des Prüfwegs frei und arbeitet ohne staatliches Siegel. Vor der Marktüberwachung zählen der aktuelle Prüfbericht und die Informationen zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG.
Seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, fragen Shop-Betreiber, Agenturen und Dienstleister nach einem BFSG-Zertifikat, das sie Kunden, Auftraggebern und der Behörde vorlegen können. Diese Seite zeigt, welche Prüfungen und Siegel diesen Zweck erfüllen, wie du sie bekommst und welche Unterlagen das Gesetz selbst von dir verlangt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BFSG verlangt Barrierefreiheit nach der EN 301 549, für Websites die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Den Weg des Nachweises wählst du selbst.
- Als BFSG-Zertifizierung anerkannt sind dokumentierte Prüfungen unabhängiger Stellen: der BIK BITV-Test mit 98 Prüfschritten, WCAG-Audits mit Prüfbericht und Zertifikate wie WACA.
- Websites, Shops und andere Dienstleistungen brauchen die Informationen nach § 14 BFSG samt Anlage 3, in der Praxis als Barrierefreiheitserklärung umgesetzt.
- Für Produkte wie E-Book-Reader oder Terminals verlangen § 18 und § 19 BFSG die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung durch den Hersteller.
- Die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) prüft seit Januar 2026 auch mit eigenen Stichproben. Ein aktueller Prüfbericht plus Erklärung sind dann die entscheidenden Unterlagen.
- § 37 BFSG sieht Bußgelder bis 100.000 Euro vor, bei verletzten Informationspflichten bis 10.000 Euro.
Abgrenzung: Nachweis und Standortbestimmung. Hier geht es um Zertifikat, Audit und Siegel als Nachweis nach dem BFSG. Ob das Gesetz für dich gilt und wo deine Website steht, klärt vorab die kostenlose BFSG-Prüfung in 16 Fragen. Die Zertifikatslandschaft nach dem technischen Standard vergleicht die Seite WCAG-Zertifizierung.
Was das BFSG als Nachweis verlangt
Das BFSG beschreibt Anforderungen und verlangt, dass du ihre Erfüllung darlegen kannst. Die Kette dahinter: Das Gesetz verweist über seine Rechtsverordnung auf die europäische Norm EN 301 549, und deren Web-Kapitel übernimmt die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Ein bestimmtes Prüfverfahren oder ein amtliches Siegel schreibt das Gesetz dabei keinem Anbieter vor. Diese Freiheit ist eine gute Nachricht: Du kannst den Nachweis wählen, der zu Größe und Budget deines Angebots passt.
Die Kehrseite dieser Freiheit ist die Nachweispflicht im Ernstfall. Bei einer Beschwerde oder einer Stichprobe der Marktüberwachung zählt, was du dokumentiert vorlegen kannst. Ein Prüfbericht mit Datum, Prüfumfang und Kriterienbezug ist dann die stärkste Unterlage. Wie sich Behörde, Schlichtungsstelle und Abmahnungen gerade entwickeln, steht laufend aktualisiert unter Aktuelles zum BFSG.
Diese Nachweise zählen: vom Audit bis zum Prüfzeichen
| Nachweis | Was er belegt | Wofür er reicht |
|---|---|---|
| BIK BITV-Test | Konformität nach 98 dokumentierten Prüfschritten mit Zweitprüfung | Behörde, Ausschreibung, Erklärung und Außendarstellung |
| Freies WCAG-Audit mit Bericht | fachliche Prüfung der wichtigsten Seiten und Abläufe | Erklärung nach § 14 und die meisten Kundenanfragen |
| WACA-Zertifikat | auditierte Konformität nach WCAG 2.2 AA mit Kontrollaudits | Außendarstellung mit sichtbarem Label und drei Jahren Laufzeit |
| BITV-Selbstbewertung | strukturierte Eigenprüfung nach demselben Schema | interne Vorbereitung auf Audit oder Test |
| Automatischer Scan | maschinell messbare Kriterien | ersten Überblick und laufende Kontrolle |
Die Reihenfolge in der Praxis: Erst mit eigenen Mitteln vorprüfen, dann die Befunde beheben, dann extern prüfen lassen. Der BITV-Test mit seinen 98 Prüfschritten ist der belastbarste Abschluss dieser Kette, weil sein Verfahren öffentlich dokumentiert ist und eine zweite Prüfperson jedes Ergebnis absichert. Wie ein brauchbarer Bericht aufgebaut ist, zeigt die Prüfbericht-Vorlage zum Herunterladen.
Ein Audit prüft dabei immer vollständige Abläufe. Ob sich ein Checkout ohne Maus bedienen lässt, entscheidet Kriterium für Kriterium, von der Tastaturbedienbarkeit nach 2.1.1 bis zu verständlichen Fehlermeldungen. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung hat sich die BFSG-Checkliste für Websites bewährt.
Websites und Shops: die Erklärung nach § 14
Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also für Websites, Shops und Buchungsstrecken, verlangt § 14 BFSG Informationen darüber, wie das Angebot die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Die Inhalte gibt Anlage 3 des Gesetzes vor: eine Beschreibung der Dienstleistung und die Erläuterung, wie sie die Anforderungen umsetzt. Bereitzustellen sind sie in den AGB oder auf andere klar verständliche Weise, in der Praxis als eigene Seite.
Diese Pflichtinformation ist dein günstigster Nachweis, denn sie dokumentiert den Stand samt bekannter Lücken und geplanter Behebung. Wie du die Erklärung nach § 14 aufbaust und formulierst, habe ich Schritt für Schritt beschrieben; eine kopierfertige Muster-Barrierefreiheitserklärung gibt es dazu. Eine ehrliche Erklärung mit benannten Lücken steht vor der Behörde besser da als ein pauschales Konformitätsversprechen, das die erste Stichprobe widerlegt.
Produkte: EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Für Produkte im Anwendungsbereich des BFSG, etwa E-Book-Reader, Router, Geldautomaten und Selbstbedienungsterminals, gilt ein förmliches Verfahren: Der Hersteller durchläuft die Konformitätsbewertung nach Anlage 2, erstellt die EU-Konformitätserklärung nach § 18 BFSG und bringt die CE-Kennzeichnung nach § 19 BFSG an. Die CE-Kennzeichnung ist hier die einzige amtlich geregelte Kennzeichnung im ganzen Gesetz, und sie gehört auf Produkte. Websites und Dienstleistungen bleiben davon ausgenommen. Wer dir eine „CE-Zertifizierung deiner Website“ anbietet, verwechselt diese beiden Welten.
Für Website-Betreiber ist der Abschnitt trotzdem relevant: Wer Produkte mit digitalen Anteilen verkauft oder Terminals betreibt, hat beide Pflichtenkreise, den förmlichen für das Produkt und die Informationspflicht für den Online-Vertrieb.
Öffentliche Stellen: der andere Prüfweg
Behörden, Kommunen und Hochschulen suchen ihre Zertifizierung im falschen Gesetz, wenn sie beim BFSG landen. Für sie gelten BGG und BITV 2.0, und dort ist der BITV-Test seit Jahren der etablierte Nachweis, den auch die Überwachungsstellen der Länder kennen und anerkennen. Die Anforderungen, Fristen und Meldewege dieses Strangs stehen unter Pflichten öffentlicher Stellen. Der Prüfmaßstab ist über die EN 301 549 derselbe. Ein bestandener BITV-Test wirkt deshalb in beide Richtungen: als Nachweis für die Behörde und als Beleg gegenüber Auftraggebern aus der Wirtschaft.
Siegel und Badges: was du zeigen darfst
Nach bestandener Prüfung darfst du mit dem Ergebnis arbeiten: Das Prüfzeichen „BIK BITV-konform“ und das WACA-Label sind an die jeweilige Prüfung gekoppelt und verlinken auf nachvollziehbare Berichte. Auch ohne Siegel ist eine datierte Aussage belastbar, wenn der Bericht dahintersteht.
Zwei Beispiele zeigen den Unterschied:
- Belastbar: „Geprüft nach BIK BITV-Test am 12. August 2026, alle Anforderungen erfüllt, Bericht verlinkt.“ Diese Aussage benennt Verfahren, Datum und Beleg.
- Angreifbar: „100 Prozent BFSG-zertifiziert und abmahnsicher.“ Diese Aussage benennt kein Verfahren und verspricht eine Rechtssicherheit, die keine Prüfung geben kann. Sie ist damit selbst ein Abmahnrisiko wegen Irreführung.
Zurückhaltung empfehle ich bei Badges aus Overlay-Werbeversprechen: Ein Skript, das sich selbst ein Siegel ausstellt, ersetzt keine Prüfung und fällt bei der ersten fachlichen Kontrolle auf. Die Merkmale seriöser Zertifikate, vom veröffentlichten Verfahren bis zum Meldeweg, habe ich in der Übersicht der WCAG-Siegel und Prüfzeichen zusammengestellt.
Was ein BFSG-Audit kostet
Die Kosten folgen dem Umfang, also Seitentypen, Prozessen und Komponentenkomplexität. Als Anhaltspunkte, Stand September 2026: Das BIK-Rechenbeispiel nennt rund 4.200 Euro netto für sieben Seiten plus Grundgebühr, das WACA-Zertifikat staffelt von 1.900 bis 8.000 Euro netto, freie Audits liegen je nach Zuschnitt darunter. Den Aufwand je Prüfstufe in Personentagen samt Budgetregeln habe ich gesondert aufgeschlüsselt. Wer vor dem Audit die eigenen Hausaufgaben macht, bezahlt die Prüfzeit für die schweren Fälle statt für fehlende Alt-Texte.
Häufige Fragen
Gibt es ein offizielles BFSG-Zertifikat?
Der offizielle Nachweis nach dem BFSG besteht aus einem dokumentierten Prüfergebnis und den Informationen nach § 14 BFSG; ein staatliches Zertifikat sieht das Gesetz für Dienstleistungen nicht vor. Anerkannt sind die Prüfzeichen unabhängiger Stellen, allen voran der BIK BITV-Test, dazu Zertifikate wie WACA oder TÜV-Prüfungen nach EN 301 549.
Ist eine BFSG-Zertifizierung Pflicht?
Pflicht ist die Barrierefreiheit selbst, dazu die Informationen nach § 14 BFSG und bei Produkten die CE-Kennzeichnung. Ein Zertifikat oder Siegel verlangt das Gesetz darüber hinaus von niemandem. Es lohnt sich trotzdem: Als dokumentierter Beleg verkürzt es jede Diskussion mit Marktüberwachung, Auftraggebern und Abmahnern und macht die eigene Erklärung glaubwürdig.
Was kostet ein BFSG-Audit mit Zertifikat?
Stand September 2026 beginnen kleine Websites bei rund 1.900 Euro netto (WACA-Staffel bis 5 Seiten). Das BIK-Rechenbeispiel für den BITV-Test nennt rund 4.200 Euro netto für sieben Seiten plus Grundgebühr. Nach oben skalieren die Preise mit Seitentypen und Prozessen wie Login oder Checkout. Freie Audits ohne Prüfzeichen sind meist günstiger und für die Erklärung nach § 14 ausreichend.
Braucht meine Website eine CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung nach § 19 BFSG gilt für Produkte, etwa E-Book-Reader oder Selbstbedienungsterminals, und wird vom Hersteller nach der Konformitätsbewertung angebracht. Websites, Shops und andere Dienstleistungen erfüllen ihre Pflichten über Barrierefreiheit plus Informationen nach § 14 BFSG. Angebote einer „CE-Zertifizierung für Websites“ beruhen auf einer Verwechslung dieser Pflichtenkreise.
Wie lange gilt ein BFSG-Siegel oder Prüfbericht?
Jeder Nachweis dokumentiert den geprüften Stand zum Prüfdatum. Das WACA-Zertifikat gilt drei Jahre mit jährlichen Kontrollaudits, ein BITV-Prüfbericht bis zur nächsten größeren Änderung der Website. Nach einem Relaunch, einem Template-Wechsel oder neuen Funktionen wie einem Checkout ist eine neue Prüfung fällig, und die Erklärung nach § 14 wird aktualisiert.
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Kein Rechtsrat. Diese Seite ordnet die Rechtslage aus der Praxis ein und ersetzt keine rechtliche Beratung, etwa zu Grenzfällen des Anwendungsbereichs oder zu Werbeaussagen. Für verbindliche Auskünfte hilft eine fachkundige Stelle.
Quellen
- BFSG: Gesetzestext, u. a. § 14 Pflichten des Dienstleistungserbringers, § 18 EU-Konformitätserklärung, § 19 CE-Kennzeichnung, § 37 Bußgeldvorschriften samt Anlagen 2 und 3
- Richtlinie (EU) 2019/882: European Accessibility Act (EUR-Lex)
- Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF): zuständige Behörde für Produkte und Dienstleistungen
- BIK BITV-Test: Beschreibung des Prüfverfahrens: Prüfschritte, Bewertung, Prüfzeichen